Geheimsache Heilbadvertrag – Wie Stadt und Graf die zeitige Veröffentlichung verhinderten

Auch wir möchten natürlich nicht, dass diese Verträge nun öffentlich werden.

– Volker Schwartz (Geschäftsführer Gräflicher Park) nach seinem Gespräch mit dem Beigeordneten Michael Scholle

Der Heilbadvertrag ist der teuerste Vertrag in der Stadtgeschichte der Stadt Bad Driburg. Er nimmt fast 5 % des gesamten Haushalts der Stadt ein. Der Inhalt war bis heute in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Dasselbe galt auch für sämtliche frühere Heilbadverträge.

Eine Bewertung, ob der Vertrag gut und ausgewogen verhandelt wurde, war daher nicht möglich. Auch die Stadtverordneten und Fraktionen dürfen nun offen über sämtliche Regelungen sprechen.

Dies ändert sich ab Heute – durch unsere 4. Transparenzoffensive: ⬇️

Nach einer Odyssee von einem halben Jahr, haben wir nun den Heilbadvertrag von der Stadt Bad Driburg erhalten und veröffentlichen diesen an dieser Stelle. Die Beauftragte für Informationsfreiheit des Landes NRW spielte dabei eine zentrale Rolle. Auch diese Geschichte wollen wir erzählen.

Die Vorgänge malen ein Bild einer Verwaltung und eines Beigeordneten der die Bürgerschaft im Dunkeln halten will. Das Bild einer Verwaltung, die dem Gräflichen Park jeden Wunsch erfüllt. Dies auch, wenn dieser Wunsch gegen geltendes Auskunftsrecht verstößt.

Inhalt

Antrag an die Stadt und Ablehnung

Alles begann am 1.4.2021. Wir stellten an die Stadt Bad Driburg eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW auf Zugang zum Kurparkvertrag. Ein solcher Antrag muss innerhalb eines Monats beschieden werden. Die Ablehnungsgründe sind eng gefasst und in diesem Fall hätten wir den Vertrag – so wird sich herausstellen – auch bis zum 1.5.2021 erhalten müssen. Eigentlich.

Die Stadt hielt unseren Antrag möglicherweise für einen Aprilscherz. Anders lässt sich die folgende juristische Odyssee nicht erklären.

Die Anfrage mit der wir den Vertrag erhalten wollten

Die fragwürdige Ablehnung folgte zwei Wochen später:

Kurze und rechtlich unhaltbare Ablehnung der Stadt

Als Volljurist und ehemaliger Mitarbeiter des Rechtsamts in Paderborn hätte Scholle bewusst sein müssen, dass das Gesetz an dieser Stelle falsch gelesen wurde.

Tatsächlich wird die Vertragspartei laut Gesetz nur um eine Stellungnahme gebeten und nicht um ein “Einvernehmen”. In dieser Stellungnahme kann die UGOS sodann mögliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geltend machen, die die Stadt dann zu prüfen hat. In diesem Fall hätte die Prüfung ergeben: Geschäftsgeheimnisse sind im Vertrag nicht enthalten und damit wäre die Beteiligung des Gräflichen Parks abgeschlossen gewesen.

Auf unseren folgenden Protest und Hinweis auf die tatsächliche Rechtslage hat die Stadt sich ab diesem Moment in Schweigen gehüllt. Die Angst vor dem Vertragspartner – der UGOS – offenbar zu groß. Wir hörten erst wieder im Oktober von der Stadt zurück.

Vermittlung durch LDI NRW

Es bliebt uns nur die Option der Vermittlung durch die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit (LDI NRW). Diese ist die zuständige Kontrollbehörde für das Informationsfreiheitsgesetz und kann von jedem Antragsteller angerufen werden.

Die LDI NRW teilte der Stadt deutlich die tatsächliche Rechtslage mit und forderte zur Stellungnahme auf. Dies tat die Landesbehörde auch nicht nur einmal. Die LDI NRW musste die Stadt Bad Driburg ganze drei Mal erinnern bis Bewegung in den Fall kam. Erst das Setzen einer Frist führte letztlich zum Erfolg. Nach einem halben Jahr wurde uns endlich der Vertrag zugesandt. Die Information war so bedeutend weniger wert und das Thema schon lange aus den Nachrichten vergessen.

Die letzte und 3. Erinnerung durch die LDI NRW

Gräfliche Rechtsberatung

Erst in der Nachbereitung zu dieser Geschichte konnten wir herausfinden, wie der Gräfliche Park auf dieses Verwaltungsverfahren Einfluss genommen hat. Der Gräfliche Park war nicht bloß Abgeber einer Stellungnahme – so wie es das Gesetz verlangt.

Vielmehr wurde der Gräfliche Park zentral an allen Vorgängen und Überlegungen beteiligt. Dies deutlich weiter als es nach dem IFG NRW rechtlich notwendig gewesen wäre. Es wurde telefoniert und es wurde sich rege ausgetauscht – weit über das rechtlich notwendige Maß. Dies alles während wir – als Antragsteller – seit dem 15.4.2021 bis zum Oktober nicht ein einziges Wort mehr von der Stadt zum Vorgang hörten.

Nachdem sich die Stadt bei Kreis und (mündlich) bei der LDI NRW versicherte, dass die Verträge herauszugeben sind, informiert die Stadt den Gräflichen Park auch darüber. Uns jedoch nicht.

Zwischenzeitlich habe ich mit der Datenschutzstelle der Kreisverwaltung Höxter Rücksprache gehalten und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Ausnahmetatbestände zur Verweigerung der Informationsveröffentlichung erkennbar sind.

– E-Mail der Stadt an den Gräflichen Park bereits am 26.5

Der Geschäftsführer des Gräflichen Parks lässt entsprechend nichts unversucht und legt der Stadt eine Ablehnung wegen des laufenden Kommunalaufsichtsverfahrens nahe.

Zur Erinnerung: Der Gräfliche Park hat sich – laut IFG NRW – lediglich zu möglichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu äußern.

Dies ist bereits aus mehreren Gründen bemerkenswert. Umso mehr, weil die Stadt sich diese Begründung danach zu Eigen gemacht hat – wie wir erst im Nachhinein erfahren haben.

1. Zum Zeitpunkt der Ablehnung unseres Antrags am 15.4 gab es noch kein Kommunalaufsichtsverfahren.

2. Der Kreis wurde laut Stadt explizit befragt und hätte daher angemerkt, falls das Verfahren irgendwie beeinträchtigt werden könnte. Der Kreis hat aber mitgeteilt, dass “keine Ausnahmetatbestände erkennbar” seien.

3. Gegenstand dieses Kommunalaufsichtsverfahren war ohnehin  ein völlig anderer Vertrag: Der Heilquellenvertrag.

4. Das Verfahren endete bereits am 5.8.2021. Der Vertrag wurde uns jedoch erst 2 Monate danach zugesendet – eine Begründung dafür gibt es bis heute nicht.

Der Gräfliche Park erklärt nach einem Gespräch mit Michael Scholle wie man den Informationszugang doch noch blockieren könnte

Zusammenfassend zeichnet sich das klare Bild einer Stadtverwaltung, die dem Gräflichen Park den Wunsch der Geheimhaltung ermöglichen möchte. Es wird nicht davor zurückgeschreckt dafür auch die Einschätzung der Kreisverwaltung und der LDI NRW zu ignorieren.

Der Satz “Auch wir möchten natürlich nicht, dass diese Verträge nun öffentlich werden” bezieht sich mutmaßlich auf das Telefonat zwischen Volker Schwartz und dem Beigeordneten Scholle.

Eine Presseanfrage dazu beantwortet die Stadt auch nach mehrfacher Erinnerung nicht.

Stadt gelobt Besserung

Auch aus internem Schriftverkehr zu anderen Anfragen (hier an eine Landesbehörde wegen des Kaufvertrags Eggelandklinik) klingt heraus, wie die Stadtverwaltung zum Thema Transparenz steht: Sie sei “vermutlich nicht zu verhindern”. Begeisterung für transparentes Verwaltungshandeln klingt anders. Überraschen lassen wir uns jedoch gerne – und werden weiter berichten.

Aus dem Schriftverkehr zwischen Stadt und dem Land NRW zur Herausgabe des Vertrags der Eggelandklinik