BDiB-Transparenzoffensive (Teil 4) – Der Heilbadvertrag und seine Vorgänger

Im Rahmen der BDiB-Transparenzoffensive veröffentlichen wir heute die zentralen Dokumente zum Kurpark/Heilbadvertrag.

Dies ist natürlich der Vertrag selbst sowie sein Vorgängervertrag. Das sind aber auch diverse Verwaltungsvorlagen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrats. Wir starten hier in unserer vierten Transparenzoffensive mit den Verträgen selbst.

Wir – die Redaktion von Bad Driburg im Blick – finden es verwunderlich und bemerkenswert, dass ein Vertrag in solcher Höhe nicht öffentlich bekannt ist. Es dürfte sich um den mit Abstand teuersten Vertrag in der Bad Driburger Stadtgeschichte handeln. Die Bürgerschaft kennt jedoch seinen Inhalt nicht.

Nach einer nervenaufreibenden Auseinandersetzung mit der Stadtverwaltung über mehr als ein halbes Jahr hinweg, können wir die Dokumente nun veröffentlichen. Während dieser Zeit hat die Stadtverwaltung eng mit dem Gräflichen Park zusammengearbeitet, um eine Herausgabe der Dokumente zu verhindern und zu verzögern.

Die gesamte Geschichte haben wir hier aufgearbeitet: ⬇️

Der Heilbadvertrag

Das Kernstück und das Endergebnis von harten und langen Verhandlungen – auch per Bauzaun.

Der “alte” Dienstleistungsvertrag aus 2008

Dieser Vertrag galt 10 Jahre lang und wurde dann 2018 mit dem Interimsvertrag ersetzt. Der Vertrag ist daher der “echte” Vorgänger des neuen Vertrags.

Interimsvertrag (Vertrag zur Überbrückung der Zeit 2018-2021)

Titelbild: Unterschriften des derzeit gültigen Heilbadvertrag