Verschlusssache Kurpark – Vor wem soll die Verhandlungsposition der Stadt geschützt werden?

Bad Driburg. Bei den Verhandlungen zum Kurpark geht es um hohe Summen: Bis zu 2 Millionen Euro im Jahr. Das Interesse der Bürger ist groß; die Gründe dafür sehr verschieden. Nun stellte der interessierte Bürger auf der Tagesordnung der 4. Sitzung des Stadtrates am 8. Februar 2021 unter TOP A ernüchtert fest: Der Punkt wird als „Nichtöffentliche Sitzung“ verhandelt.

Einziger Tagesordnungspunkt

Der Verhandlungsgegner Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff sitzt mit im Saal

Im Detail ging es um den Dienstleistungsvertrag mit dem Gräflichen Park, den Bericht der Stadt Bad Driburg und die Vorstellung der Verhandlungsposition des Gräflichen Parks durch Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff.

Michael Scholle, Beigeordneter und Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters, erläutert das Vorgehen gegenüber Bad Driburg im Blick mit Hinweis, dass die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen zwar „Verfassungsrang“ habe. Jedoch gelte laut Scholle hier auch, dass eine öffentliche Behandlung solcher Vertragsangelegenheiten leicht die Interessen der Gemeinde im Hinblick auf die zukünftige Verhandlungsposition der Kommune beeinträchtigen könnte.

Das ist verwunderlich, da für die gesamte Sitzung der Verhandlungsgegner – Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff mitsamt Volker Schwartz – anwesend war. Wie man so die Verhandlungsposition der Stadt mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit zu schützen vermag, ist deshalb nicht klar.

Keine Grundlage für den Ausschluss der Öffentlichkeit

Dazu kommt, dass der automatische Ausschluss der Öffentlichkeit ein Ausnahmefall für „Angelegenheiten einer bestimmten Art“ (§ 48 GO NRW) ist. Welche Angelegenheiten das sind, definiert die Geschäftsordnung des Rats der Stadt Bad Driburg im Detail.

Für Vertragsangelegenheiten sieht die Geschäftsordnung jedoch gar nicht vor, dass die Öffentlichkeit automatisch ausgeschlossen wird. Einzig der Punkt der “Vergabeangelegenheit” könnte greifen – überzeugt jedoch auch nicht, da die Dienstleistung eines Kurparks nicht ausgeschrieben wurde. Zusätzlich sollen Beratungen zu Vergabeangelegenheiten so vor allem vor den Auftragsnehmern von Vergaben geschützt werden. Auch dies ist vor dem Hintergrund der Gästeliste der Ratssitzung nicht glaubhaft.

So hätte laut Geschäftsordnung der Ausschluss der Öffentlichkeit deshalb nur formell über einen eigenen Antrag geschehen dürfen, der entsprechend auch im Rat vorher beraten würde.

Gerüchteküche durch Intransparenz

Es kam nun, wie es kommen musste: Dem Westfalen-Blatt wurden die Details der Sitzung geleaked. Die Bürger erfahren so etwas ungenau und über drei Ecken, dass es letztlich aktuell 4 Optionen gibt, die beraten wurden. Nuancen, Argumente und sonstige Feinheiten der Optionen sind auf diesem Wege nicht nachvollziehbar.

So gibt es nun zwei Dienstleistungsverträge, sowie eine mögliche Pacht bis hin zum Kauf des Parks.

Die Argumente, Zahlen und Fragen, die zu diesen Optionen diskutiert wurden, kann der Bürger so nicht erfahren. Eine objektive Meinungsbildung zu den jeweiligen Optionen ist damit faktisch unmöglich.

Die Positionen und Argumente der Parteien und Ratsmitglieder in den Verhandlungen kennt der Bürger so nicht – der “Graf” als Verhandlungsgegner nun jedoch schon.

Es stellt sich die Frage, vor wem genau die Verhandlungsposition der Stadt durch die Nichtöffentlichkeit geschützt werden soll. Vor dem Verhandlungsgegner oder vielmehr vor der Bürgerschaft?