BDiB-Transparenzoffensive (Teil 1) Eggeland-Kaufvertrag

Wie wir bereits berichteten tut sich die Stadtverwaltung Bad Driburg mit der Herstellung von Transparenz und insbesondere dem Veröffentlichen von zentralen Dokumenten schwer.

BDiB hilft hier gerne: Deshalb veröffentlichen wir den Kaufvertrag der Eggelandklinik mitsamt seinen Anlagen. So hat jeder eine gleiche Diskussionsgrundlage. Ratsmitglieder dürfen nun öffentlich über den Inhalt diskutieren und schreiben, da sie nun – für diese Dokumente – nicht mehr an die Nichtöffentlichkeit der jeweiligen Sitzungen gebunden sind.

Die Bürger wissen nun unter welchen Bedingungen das Grundstück damals gekauft wurde und was z.B. passiert, wenn man es nicht bebauen würde.

Dies soll erst der Anfang sein – wir werden zeitnah für weitere zentrale Dokumente die Transparenz notfalls selbst herstellen.

Bild: Vertragsstrafe bei Nichtbebauung des Grundstücks, gedeckelt bei 50 % des Kaufpreis

Inhalt

Der Vertrag

Das Kernstück des Kaufs bildet der notarielle Kaufvertrag. Er regelt insbesondere den Kaufpreis sowie die Bedingungen, zu denen eine Bebauung erfolgen muss und bis wann diese erfolgen muss.

Anlage 11.1 Grundsätze

 

Anlage 1.2: Wasserbuch

Anlage 2.1: Wertermittlungsgutachten