Maulwürfe stehen unter Naturschutz – Maulwurf darf nicht getötet werden.

Bad Driburg. Heute wurde unserer Redaktion ein Foto und eine Information zugespielt, dass in Bad Driburg über mehrere Stunden lang eine Person mit einem Gartenschlauch und einer Eisenstange auf einer Wiese unterwegs war, um Maulwurfshaufen zu fluten und zu zerstören. Wer den Maulwurf vertreiben will, muss aufpassen, dass er ihn nicht tötet.

An dieser Stelle nochmal der wichtige Hinweis: Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Das Fangen, Verletzen, Töten von Maulwürfen sowie das Beschädigen oder Zerstören der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte stellt eine Straftat dar. Bis zu 50.000 € Bußgeld wird in Nordrhein-Westfalen fällig. Der Maulwurf ist ein wichtiges Säugetier.

Die Bundesartenschutzverordnung benennt in Anlage 1 alle Tiere in Deutschland, die besonders oder streng geschützt sind. Der Maulwurf gehört zu denjenigen Arten, die besonders geschützt sind. Der Unterschied zwischen streng und besonders geschützten Tierarten liegt in den Schutzmaßnahmen, die die hiesigen Tierschutzgesetze bestimmen. Von daher noch einmal der Aufruf auf die Natur und seinen Bewohner Rücksicht zu nehmen. Gerade auf einer freien Wiese sollte der Maulwurf in Ruhe gelassen werden.

Symbolfoto: Bild von Dirk (Beeki®) Schumacher auf Pixabay
Quelle: Bußgeldkatalog.org und andere Quellen eigene Recherche