Alexander Bieseke
Das Verwaltungsgericht Köln hat in dieser Woche in einem Eilverfahren entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln. Eine endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Gleichzeitig – und das wird in mancher Jubelmeldung gern übersehen – bleibt die Partei weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Das heißt: Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist rechtlich zulässig. Das Gericht hat ausdrücklich betont, dass hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen.
Mit anderen Worten: Kein Freispruch. Keine Entwarnung. Sondern eine juristische Zwischenstation.
Worte, die vor Gericht Bestand haben
In diesem Kontext lohnt sich der Blick auf eine andere gerichtliche Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Meiningen urteilte bereits 2019, dass der thüringische AfD-Politiker Björn Höcke als „Faschist“ bezeichnet werden darf. Begründung: Die Einordnung stütze sich auf überprüfbare Tatsachen, insbesondere auf seine öffentlichen Reden, und sei als zulässige Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf geschützt.
Auch das ist kein Schlagwort aus sozialen Netzwerken, sondern eine juristisch geprüfte Feststellung zur Reichweite der Meinungsfreiheit.
Und nun zu Bad Driburg:
Wenn sich hier der Fraktionsvorsitzende einer Partei nun ganz aktuell bewusst mit Björn Höcke ablichten lässt, dann ist das mehr als ein Schnappschuss. Es ist ein politisches Signal, zumal es auf der AfD Seite der Stadt veröffentlicht wurde. Ein Signal der Nähe. Ein Signal der Zustimmung – zumindest der demonstrativen Abgrenzungslosigkeit.
Niemand kann heute behaupten, er wisse nicht, wofür Höcke politisch steht oder wie Gerichte seine Rhetorik einordnen. Niemand kann sagen, das sei bloß ein unverfängliches Treffen unter Kollegen. In Zeiten, in denen selbst Gerichte sorgfältig zwischen „Verdachtsfall“ und „gesichert rechtsextrem“ differenzieren, wirkt ein solches Foto wie eine bewusste Missachtung dieser Sensibilität.
Verantwortung beginnt vor Ort
Kommunalpolitik ist keine Spielwiese für ideologische Experimente. Sie lebt vom Vertrauen. Von Nachbarschaft. Von Ehrenamt. Von Menschen, die sich unabhängig von Parteifarben engagieren.
Gerade deshalb wiegt Symbolpolitik schwer. Wer sich mit einer bundesweit hochumstrittenen Figur inszeniert, muss sich fragen lassen, welches Bild von Bad Driburg er nach außen tragen will.
Ist es das Bild einer offenen Kurstadt?
Oder das einer Kommune, die sich in kulturkämpferische Frontstellungen hineinziehen lässt?
Juristische Kategorien und politische Moral
Gerichte prüfen Beweise, Fristen und Verhältnismäßigkeit. Sie wägen ab, ob eine Einstufung im Eilverfahren Bestand haben kann.
Politik aber entscheidet über Haltung.
Dass die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden darf, bedeutet nicht, dass alle inhaltlichen Vorwürfe vom Tisch sind. Es bedeutet lediglich, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Bis dahin bleibt die Partei Verdachtsfall. Und Björn Höcke bleibt eine Figur, die selbst Gerichte im Rahmen zulässiger Meinungsäußerung als „Faschist“ bezeichnet sehen.
Ein Foto ändert daran nichts.
Aber es sagt viel darüber aus, wer sich davon beeindrucken lässt – und wer nicht.
Titelbild: KI-generiert