Zukunft des Inklusions-beirates

Zwei Bürgeranträge und geplante Neufassung der Satzung in Bad Driburg

Alexander Bieseke

Gleich zwei Bürgeranträge zur künftigen Ausrichtung des Inklusionsbeirates beschäftigen Politik und Verwaltung in Bad Driburg. Während konkrete Änderungen an der bestehenden Satzung vorgeschlagen werden, empfiehlt die Verwaltung eine vollständige Neufassung.

Hintergrund: Ursprung des Beirates

Die Idee eines eigenständigen Gremiums zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung geht ursprünglich auf die gemeinnützige Selbsthilfegruppe pro barrierefrei – Bad Driburg e.V. zurück. Der Verein hatte seinerzeit die Einrichtung eines Behindertenbeirates beantragt und maßgeblich forciert.

Im politischen Prozess wurde der Ansatz jedoch erweitert: Die damalige CDU unter Federführung der heutigen stellvertretenden Bürgermeisterin Marianne Strauß setzte sich dafür ein, statt eines reinen Behindertenbeirates einen inklusiven Beirat für sämtliche Bevölkerungsgruppen einzurichten. Aus dieser Initiative entstand der heutige Inklusionsbeirat.

Kritik am bisherigen Verlauf

Die Selbsthilfegruppe pro barrierefrei e.V. hatte sich in der vergangenen Wahlperiode mehrfach kritisch zu den Vorgehensweisen des Inklusionsbeirates geäußert – auch öffentlich. Nach Einschätzung des Vereins entstand zunehmend der Eindruck, das Gremium sei zu stark mit internen Abläufen beschäftigt gewesen und habe zu wenig sichtbare Fortschritte in zentralen Fragen der Inklusion nach außen getragen.

Für zusätzliche Irritation sorgte ein belegter Vorfall innerhalb eines internen Chatraums von Beiratsmitgliedern. Dort soll in abwertender Weise über Bad Driburger Bürger gesprochen worden sein. Der Vorgang wurde dokumentiert und trug nach Einschätzung von Beobachtern weiter zur Vertrauensbelastung bei.

Gleichzeitig erkennt der Verein auch positive Entwicklungen an. Besonders hervorgehoben wird das mittlerweile etablierte Seniorenkino, das ursprünglich vom Inklusionsbeirat initiiert wurde. Die regelmäßige Veranstaltung gilt als gelungenes Beispiel für praktische Inklusion, da sie weitestgehend barrierefrei organisiert wird und alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten.

Zwei Bürgeranträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Ein Einwohnerantrag nach §25 GO NRW von Jens Mielke und Christian Ingram fordert unter anderem eine Änderung des Besetzungsverfahrens, die Aufnahme eines Sitzes für beeinträchtigte Jugendliche beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung sowie die Einführung eines klar geregelten Ausschlussverfahrens bei beiratsbeschädigendem Verhalten.

Eine weitere Bürgeranregung gemäß §24 GO NRW wurde von pro barrierefrei e.V. gemeinsam mit Boquss e.V. eingebracht. Sie sieht vor, den Inklusionsbeirat um jeweils einen Sitz für Jugendliche sowie für Menschen mit Migrationshintergrund zu erweitern. Ziel sei es, unterschiedliche Lebensrealitäten stärker einzubinden und Teilhabe breiter zu verankern.

Verwaltung empfiehlt komplette Neufassung

In der Beratungsvorlage für den Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend und Senioren am 24. Februar 2026 kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass sich die bisherige Satzung als hinderlich erwiesen habe. Vorgeschlagen wird daher, eine neue Inklusionsbeiratssatzung zu erarbeiten.

Zudem sollen in dieser Wahlperiode parallel ein Seniorenbeirat und ein Jugendbeirat eingerichtet werden. Eine enge, niederschwellige Zusammenarbeit der Gremien ist vorgesehen. Die beiden vorliegenden Bürgeranträge sollen im Zuge der Neuregelung weiter beraten werden.

Damit steht der Inklusionsbeirat erneut an einem Wendepunkt. Ziel aller Beteiligten ist es nach Darstellung der Verwaltung, die Strukturen so weiterzuentwickeln, dass künftig mehr konkrete und sichtbare Fortschritte in Fragen der Inklusion erreicht werden können.

Schreibe einen Kommentar