Künftig nur zu zweit in die Öffentlichkeit

Hohe Bußgelder drohen bei Missachtung

Armin Laschet (Ministerpräsident NRW)

Düsseldorf / Bad Driburg. (br) Armin Laschet verkündete auf der heutigen Pressekonferenz strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie, die vorerst bis zum 19. April gelten.

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind in der Öffentlichkeit verboten. Ausgenommen davon ist die Kernfamilie, Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen.
  • Alle Restaurants und Gaststätten werden geschlossen. Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen ist ausgenommen
  • Friseure, Massagesalons, Tattoo-Studios und alle anderen Örtlichkeiten von zwingend notwendigen Dienstleistungen, wo körperliche Nähe nicht ausgeschlossen werden kann, werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen” sind weiter möglich.

Missachtung der Erlasse können mit bis zu 25 000 Euro bzw. bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Die entsprechende Verordnung finden Sie hier ➡️