Zwischen Eilverfahren und Erinnerung: Ein Foto mit Signalwirkung [Kolumne]

Alexander Bieseke Das Verwaltungsgericht Köln hat in dieser Woche in einem Eilverfahren entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln. Eine endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Gleichzeitig – und das wird in mancher Jubelmeldung gern übersehen – bleibt die Partei weiterhin als rechtsextremistischer … Weiterlesen