Wichtige Schritte – aber noch kein großer Durchbruch
Alexander Bieseke
Bad Driburg. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Driburg hat sich mit der Verbesserung der Barrierefreiheit in politischen Sitzungen und bei Sitzungsunterlagen befasst. Auslöser war eine Bürgeranregung von Thomas Cillessen, der sich seit Jahren für Inklusion und Barrierefreiheit engagiert, so Martina Denkner von den GRÜNEN in ihrer Pressemitteilung.
Die nun gefassten Beschlüsse sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bleiben sie in vielen Bereichen zunächst auf Testphasen beschränkt. Ob daraus dauerhafte Verbesserungen entstehen, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.

(Bildquelle: alangu GmbH)
Auch der gemeinnützige Verein pro barrierefrei e.V. hatte bereits eine Anregung zum barrierefreien Zugang zur Kommunalpolitik eingebracht. Unter anderem sah diese vor, sämtliche öffentliche Sitzungen von Rat und Ausschüssen wie in anderen Kommunen bereits umgesetzt, per Livestream zu übermitteln. (BDiB berichtete) Mittlerweile gibt es KI-gestützte Systeme, die gesprochene Sprache per KI in Gebärdensprache übersetzt. Dabei kommen meist digitale 3D-Avatare zum Einsatz, die die Reden auf einem Bildschirm visualisieren. Dieser Antrag wurde jedoch vom den Gremien zu Beginn des Jahres mehrheitlich abgelehnt.
Unser Ratssaal ist mit dem Aufzug barrierefrei erreichbar, das Rathaus verfügt über eine barrierefreie Toilette und immerhin sind die digitalen Sitzungsunterlagen heute weitgehend barrierefrei. Dennoch besteht insbesondere bei umfangreichen und fachlich anspruchsvollen Vorlagen weiterhin Verbesserungsbedarf. Auch Informationen in Leichter Sprache sollen zunächst nur testweise für sechs Monate für die Unterlagen des Haupt- und Finanzausschusses angeboten werden.
Positiv ist zu bewerten ist, dass künftig bei vorheriger Anmeldung, Gebärdensprachdolmetscher für Ratssitzungen bereitgestellt werden sollen. Damit erhalten gehörlose und hörbehinderte Menschen erstmals bessere Möglichkeiten, politische Beratungen zu verfolgen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie häufig dieses Angebot tatsächlich genutzt wird und ob es nach der Testphase dauerhaft bestehen bleibt.
Weniger weit ging der Ausschuss beim Thema Hörunterstützung. Die Erprobung technischer Höranlagen wurde vertagt. Statt einer Entscheidung soll die Verwaltung zunächst verschiedene Möglichkeiten prüfen. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bedeutet dies, dass sie auf konkrete Verbesserungen zunächst weiter warten müssen. Schon heute ist das Verfolgen von Sitzungen oftmals schwierig. Entweder werden die vorhandenen Tisch-Mikrofone nicht korrekt eingestellt oder der Redner, die Rednerin ist mit dem richtigen Umgang des Mikrofons nicht richtig vertraut.
Grundsätzlich zeigt die Entscheidung, dass Bürgeranregungen Veränderungen anstoßen können. Gleichzeitig macht das Verfahren deutlich, dass der Weg zu einer vollständig barrierefreien Kommunalpolitik noch lang ist. Viele Maßnahmen stehen zunächst unter Vorbehalt oder müssen sich erst in einer Testphase bewähren.
Barrierefreiheit ist jedoch kein freiwilliger Luxus, sondern eine wesentliche Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Gerade politische Entscheidungen betreffen alle Bürgerinnen und Bürger – deshalb sollten Informationen und Sitzungen möglichst ohne Barrieren zugänglich sein.
Infokasten
Das wurde beschlossen
✅ Gebärdensprachdolmetscher
– Sechsmonatige Testphase.
– Einsatz bei Ratssitzungen nach vorheriger Anmeldung.
✅ Leichte Sprache
– Unterlagen des Haupt- und Finanzausschusses werden testweise in Leichter Sprache angeboten.
⏳ Hörunterstützungssysteme
– Keine Entscheidung.
– Verwaltung prüft zunächst technische Möglichkeiten.
📄 Sitzungsunterlagen
– Bereits weitgehend barrierefrei.
– Verbesserungen bei komplexen Dokumenten vorgesehen.
⚖️ Rechtliche Einordnung:
1. Das Ratsinformationssystem (Digitaler Zugang) Das von der kdvz Rhein-Erft-Rur betriebene Ratsinformationssystem der Stadt Bad Driburg unterliegt als digitales Angebot der Kommune strengen gesetzlichen Vorgaben:
Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit:
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Verbindung mit der BITVNRW müssen öffentliche Webseiten barrierefrei sein.
Erläuterungen in Gebärdensprache:
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass auf der Webseite wesentliche Informationen über die Navigation, die Inhalte und die Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie in Leichter Sprache bereitgestellt werden.
Dokumente und Apps:
Die im System bereitgestellten PDF-Vorlagen, Niederschriften und mobilen Apps (wie iRICH oder anRICH) müssen schrittweise so optimiert werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen (z. B. über Screenreader) uneingeschränkt wahrnehmbar und bedienbar sind.
2. Präsenz-Sitzungen (Rats- und Ausschusssitzungen) Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern während der eigentlichen Sitzungen vor Ort unterscheidet sich rechtlich von der reinen Webseiten-Barrierefreiheit:
Kein automatischer Daueranspruch:
Rats- und Ausschusssitzungen dienen der politischen Willensbildung des Organs (Rat) und fallen primär unter das Kommunalrecht (Gemeindeordnung NRW). Sie gelten rechtlich nicht als klassisches Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Ein automatischer, einklagbarer Anspruch, dass jede Sitzung standardmäßig live gedolmetscht wird, lässt sich aus dem Gesetz für die reine passive Zuschauerschaft im Regelfall nicht direkt ableiten.
Bedarfsabhängiger Anspruch bei aktiver Teilhabe:
Sobald gehörlose Bürgerinnen oder Bürger aktiv an der Sitzung teilnehmen möchten – beispielsweise im Rahmen der gesetzlich verankerten Einwohnerfragestunde oder als berufene sachkundige Bürger in einem Ausschuss – greift das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz sowie das BGG NRW.
In Verbindung mit der Kommunikationshilfenverordnung (KHV NRW) muss die Kommune nach rechtzeitiger Anmeldung Dolmetscherdienste organisieren und bezahlen.
Inklusionsanspruch der UN-BRK:
Kommunen sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention angehalten, die politische Teilhabe flächendeckend zu ermöglichen. Viele Städte in NRW setzen dies über freiwillige kommunale Inklusionspläne um, bei denen beispielsweise wichtige Ratssitzungen im Live-Stream direkt mit einer Gebärdensprach-Einblendung versehen werden.
Zusammenfassung für die Praxis
Für das Ratsinformationssystem besteht eine gesetzliche Pflicht zur barrierefreien Bereitstellung von Basis-Informationen in Gebärdensprache. Für die Sitzungen vor Ort besteht eine situations- und bedarfsabhängige Pflicht: Möchte ein Gehörloser die Sitzung besuchen oder dort Fragen stellen, sollte dies der Stadtverwaltung im Vorfeld rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Bereitstellung im Rahmen der KHV NRW geprüft und umgesetzt werden kann.