Rat lehnt Nachverfahren ab
SPD-Fraktion im Rat übt Kritik
Elisabeth Affani
Bad Driburg. Am vergangenen Montag wurde im Rat über das weitere Vorgehen der Stadt in der juristischen Auseinandersetzung mit Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff beraten.
Die Verwaltung hatte den Vertretern der Bürgerinnen und Bürger empfohlen, das Urteil des Paderborner Landgerichts zur Gültigkeit des Verzichtsvertrags anzunehmen und der Zahlung von fast einer Million Euro ohne Gegenleistung an UGOS zuzustimmen.
Thomas Arens
Thomas Arens, Mitglied in der SPD-Fraktion im Bad Driburger Rat, und die Fraktionsvorsitzende Nadine Nolte werfen der Stadt in einer Pressemitteilung vor, in dem Verfahren klein beizugeben und den Kopf in den Sand zu stecken.
Insbesondere kritisieren sie, dass die Paderborner Kanzlei Brandi es war, die die Stadt bei der Ausarbeitung der Verträge beraten habe. Dieselbe Kanzlei rate nun dazu, das Nachverfahren nicht weiter zu betreiben, weil es nicht zielführend sei. Völlig unverständlich sei die Empfehlung der Verwaltung, dass juristisch geprüft werden solle, ob man Ansprüche gegen eben diese Kanzlei geltend machen könne.
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion habe der Stadtrat dieser Beschlussvorlage mehrheitlich zugestimmt. Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Eine Kanzlei rät der Stadt, den Kopf in den Sand zu stecken und anschließend prüft die Verwaltung juristische Schritte gegen die Kanzlei? Das verstehe, wer will.“
Die Fraktion vermisse den juristischen Sachverstand in der Verwaltung. Die Kanzlei Brandi lehne eine Mitverantwortung und damit einen Haftungsanspruch der Stadt ab: „Denn die maßgeblichen Verhandlungen zur Verzichtsvereinbarung wurden stets allein durch den 1. Beigeordneten der Stadt geführt.“ Der sei Volljurist und hätte die Fehler nicht machen dürfen.
Auch laut Aussage des Bürgermeisters seien in der Verwaltung keine Fehler gemacht worden.
Die SPD-Fraktion sieht darin den Versuch, die Aufarbeitung der Angelegenheit ad acta zu legen, weil auf den Ersten Beigeordneten als Bürgermeisterkandidat der CDU kein Makel fallen dürfe.
Titelbild: Dr. Daniel Wittig (re.) von der Kanzlei Brandi Paderborn im Gespräch mit dem Bürgermeister Burkhard Deppe (mi.) und dem Beigeordneten Michael Scholle auf der Anklagebank vor dem Landgericht am 12.07.2024
“Die Kanzlei Brandi lehne eine Mitverantwortung und damit einen Haftungsanspruch der Stadt ab: „Denn die maßgeblichen Verhandlungen zur Verzichtsvereinbarung wurden stets allein durch den 1. Beigeordneten der Stadt geführt.“ Der sei Volljurist und hätte die Fehler nicht machen dürfen…” Zitat Ende….
.Warum prüft man hier keine Regressansprüche gegenüber dem Beigeordneten??? Ich als Privatmensch oder meine Versicherung muss auch für Schäden haften, die ich verursache!… Natürlich kommt erschwerend hinzu, dass die dem Beigeordneten bescheinigten juristischen Qualifikationen derartige Kardinalsfehler nicht verzeihen lassen….
Das dieser Mensch die Dreistigkeit besitzt dich dennoch als Bürgermeisterkandidat aufstellen zu lassen und sich dabei auch noch der Unterstützung von CDU und FDP sicher sein kann, sollte Warnung genug sein.. Man kann politisch durchaus unterschiedlicher Meinung sein, aber wer jetzt nicht merkt, das hier was gewaltig schief läuft und bisweilen “Eliten” versuchen ihre eigene verkrustete Politik über die Bürgerschaft hinweg durchzusetzen und offen gesagt damit die Leute absichtlich als dumm abstempeln… “Die wissen eh nicht was läuft..”..Der unterstützt dieses unwürdige Spiel und gibt den handelnden Personen recht.
Zeit aufzuwachen und hinter die Fassade zu schauen..