Verwirrspiel – Quellen im Eggelandpark

Sinn eines Liegenschaftkatasters und Grundbuchamts

Elisabeth Affani


Bad Driburg / Kreis Höxter. Wie wichtig eine gründliche Aufzeichnung aller für die Stadt bedeutenden Ereignisse und Orte ist, zeigt sich auch an der bunten Mischung der Wasserläufe und Quellen unserer Stadt. Noch wichtiger ist die Aufzeichnung der Besitzrechte an diesen Quellen, wie sich an der neuesten Entwicklung im Bezug auf den Eggelandpark zeigt.
Da wurde Neubürgern einstmals suggeriert, dass man im Garten keinen Brunnen anlegen dürfe, weil „das ganze Wasser dem Grafen gehört“. Abgesehen davon, dass es in unserer Bundesrepublik keine Grafen gibt, ist auch der Rest dieser Aussage falsch.

Die alte Stadtgeschichte von 1966 erwähnt die Wiesenquelle, die Alte und Neue Stahlquelle und die Beda-Quelle als Quellen der Versorgungskuranstalt, die sich auf dem Gelände der ehemaligen Eggelandklinik befinden. Außerdem wird auch eine Druden-Quelle genannt.
Der Autor Gerhard Nolte mahnt im Zusammenhang mit „Zerrüttungszonen“ und den Störungen durch Bohrungen und Pumpversuche, „bei jeder Wasserentnahme in Heilquellengebieten besonders vorsichtig zu sein“.

Ausser dem Haupthaus, links  sind alle weiteren Gebäude abgerissen worden.

Die ehemalige Eggelandklinik wurde 1875 als Kur- und Versorgungsanstalt durch Dr. Theodor Riefenstahl eingeweiht. Ihre Bezeichnungen je nach Träger wechseln laut Dina van Faassen, Autorin eines Kapitels in der neuen Stadtgeschichte (Hg. Hermann Großevollmer 2017). Der Name Kaiser-Wilhelm-Bad wurde von der preußischen Regierung abgelehnt. Da ist von einer Trink- und Badeanstalt zu Driburg die Rede, dann heißt der Komplex Private Krankenheilanstalt für Bleichsüchtige und Nervöse, Königliches Militärkurhaus und Genesungsheim, Militär-Genesungsheim für das VII. A.K. Münster.
Die Quellen spielen immer eine Rolle, auch die neue Stahlquelle im Herster Bruch. Die Quelle mit dem Quellenhäuschen heißt mal Kaiser-Quelle, eine andere Wilhelm-Quelle, eine Kaiser-Karls-Quelle. Wer kann schon sicher sagen, welche jeweils gemeint ist?
Immer spielt auch der gräfliche Badbesitzer in der Nachfolge Caspar Heinrich von Sierstorpffs eine Rolle, der unbedingt verhindern wollte, dass neben seinem Brunnenbetrieb ein weiterer, städtischer entstand.
Die Ausschreibung der Stadt erwähnt, dass die Driburger die Quelle unter dem Häuschen nutzen und Wasser zapfen durften, bis 1901 das Gelände an das Deutsche Reich verkauft wurde. Genannt werden nun noch die Alte Stahlquelle, die Beda-Quelle und die Wiesenquelle. Die Stahlquelle wird im ehemaligen Pumpenhäuschen, jetzt als zentrale Wärmeversorgungsanlage bezeichnet, an der Bahnhofstraße verortet.

Wer ganz sicher gehen will, wenn er sich über Besitz- und Sonderrechte informieren will, muss ins Grundbuch schauen. Was dort nicht verzeichnet ist, existiert nicht.
Wem ein Grundstück gehört, wo die Grenzen verlaufen, weiß das Liegenschaftskataster. In NRW führen es die Kreise und kreisfreien Städte. Für unseren Kreis muss man sich also an Höxter wenden.
Der Kreis muss laut gesetzlichem Auftrag jedes Grundeigentum geometrisch nachweisen, das Land vermessen und die Daten pflegen. Dafür gibt es beim Kreis das Grundbuchamt und die Abteilung Geobasisdaten. Der Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert den Schutz des Eigentums. Alle Grundstücke sind amtlich in einem Kataster, einem Verzeichnis oder Register, aufgeführt. Man findet eine Karte, die Liegenschaftskarte, und die Personen- und Bestandsdaten. Heute sind diese Daten digitalisiert und werden regelmäßig aktualisiert.

Wer welche Daten zu welchem Zweck digital oder in Papierform erhalten darf, erfährt man beim Grundbuchamt, das auch auf den Datenschutz achtet.
Wer ein Grundstück kauft, sollte sich vorher über eingetragene Belastungen informieren.
Es können Grundschulden oder Hypotheken sein, aber es müssen nicht immer Geldleistungen sein. Auch Sachleistungen oder auch Dienstleistungen sind als Eintragungen möglich, sie werden Grunddienstbarkeiten genannt. Alle Rechte wie Nutzungsrechte und Einschränkungen sind im Grundbuch verzeichnet. Nur dann sind sie einklagbar.
Der Käufer muss den Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen und notwendige Unterlagen vorlegen. Danach erfolgt der Eintrag ins Grundbuch.
Für Baulasten gibt es beim Bauamt der Stadt das Baulastenverzeichnis, Altlasten findet man im Altlastenkataster der Bodenschutzbehörde. Diese und auch Erschließungskosten stehen nicht im Grundbuch.

Titelbild: Grundbücher im Amtsgericht Brakel
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