Heilquellenvertrag – Das Märchen des Bürgermeisters und der sechs Flurstücke

Nachdem BDiB am Donnerstag und am Folgetag auch die gängigen Tageszeitungen über die Rücknahme des Heilquellenvertrags berichteten, musste man nicht lange auf eine Reaktion von allen Seiten warten.

BDiB durchleuchtet die Reaktionen der Parteien, der Stadtverwaltung und von Markus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff. Einige Aussagen werden wir auf ihre Glaubwürdigkeit prüfen.

Zunächst eine Klarstellung: Der Vertrag ist 900.000 € schwer – nicht 750.000 €. Das liegt daran, dass die Summe indexiert ist. Sie steigt also jährlich um 2,5 % an und das über 15 Jahre.

Inhalt

Die Reaktion der Parteien

Bisher reagierten lediglich die Fraktionen der ÖDP, SPD sowie die der Grünen. SPD und ÖDP verbuchen die Anfechtung des Heilquellenvertrags als vollen Sieg – was kaum verwundert, da sie die Antragsteller bei der Aufsichtsbehörde waren. Da der Vertrag nunmehr nichtig ist und kein Geld fließt, lässt sich an dieser Sicht kaum rütteln.

Alle drei Fraktionen sind jedoch empört, dass der Bürgermeister – trotz zweifacher Gelegenheit – den Stadtrat nicht über die Anfechtung informierte. Dazu wäre er nach § 55 der Gemeindeordnung verpflichtet.

Ein interessanter Aspekt wird in den Pressemitteilungen von ÖDP/SPD mitgeteilt:

Wie ist die Bemerkung des Bürgermeisters auf die Nachfrage eines Ratsmitgliedes (siehe Protokoll) in der Ratssitzung vom 29.03.21 über das Zusammenhängen aller drei Verträge (Heilbadvertrag und beide Verzichtsverträge) zu verstehen, dass bei Ablehnung einer der beiden Verzichtserklärungen der Heilbadvertrag insgesamt vom Vertragspartner nicht unterzeichnet würde?

Antrag der Fraktionen SPD/ÖDP für die kommende Ratssitzung

Das ist ein bisher nicht öffentlicher Aspekt. Der Bürgermeister versteckte den Ratsbeschluss und damit das Protokoll am 29.3 , indem er eine nichtöffentliche Sitzung anberaumte. Dadurch ist bislang nicht bekannt gewesen, dass die Verträge allesamt fest zusammenhängen und nur zusammen unterschrieben werden.

Die Reaktion von Markus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff

Die UGOS teilt in einer Presseerklärung mit, dass Graf Oeynhausen “die Motive die die Stadt veranlasst hatte, diesen Vertrag abzuschließen zu wollen, nicht bekannt” waren.

Weiter schreibt sie:

Denn erkennbar sollte es ja immerhin darum gehen, der Stadt die Möglichkeit zu eröffnen, zukünftig auf eigene Heilmittel durch das Erschließen von eigenen Quellen zurückgreifen zu können. Damit soll die Stadt Bad Driburg einen Heilbadstatus unabhängig vom Gräflichen Park bekommen können.

Pressemitteilung der UGOS

Diese Aussagen sind nicht glaubwürdig. Der nun nichtige Vertrag ist fest an den “großen” Heilbadvertrag gekoppelt. Dadurch trat dieser nur in Kraft, wenn und solange die Stadt Bad Driburg vom Gräflichen Park abhängig war.

Auszug aus der Verzichtserklärung: Heilquellenvertrag nur mit gleichzeitigem Heilbadvertrag

Weiter gibt Graf Oeynhausen an, dass ihm nicht bekannt war, dass die Stadt lediglich die Wiesenquelle wiederbeleben wollte. Widerlegen lässt sich diese Aussage aktuell nicht.

Fragwürdig ist jedoch, dass er eine derartige Verzichtserklärung akzeptieren würde, ohne die genauen Beweggründe des Partners zu kennen. Die Stadt Bad Driburg wusste zumindest ganz genau, dass sie die Erklärung für die Wiesenquelle nutzen wollte. Das zeigt eindeutig ihre Verwaltungsvorlage, in der sich auf die Wiesenquelle bezogen wird.

Die Reaktion der Stadtverwaltung

Zuletzt betrachten wir die Reaktion der Stadtverwaltung. Diese gibt grundsätzlich zu, dass Fehler gemacht wurden.

Bürgermeister Deppe greift im Westfalenblatt aber gleichzeitig auch die Antragsteller (ÖDP/SPD) an. Deren Antrag an die Kommunalaufsicht sei “von vornherein nicht zielführend” gewesen. Auch hätten sich beide Fraktionen besser sofort an die Stadtverwaltung gewandt.

Die ÖDP/SPD-Fraktionen halten dagegen, dass “das Gesprächsangebot beider Fraktionen bis zum Juli nicht angenommen” wurde. Nadine Nolte, Fraktionsvorsitzende der SPD, teilt mit, dass “die Fraktionen dem Bürgermeister ein Gespräch in der laufenden Woche zur Eingabe” anboten.

Es sei im Hause und auch bei den politischen Beratungen ein feststehender Punkt gewesen, dass auf genau diesem Flurstück diese Quelle und diese Dienstbarkeit liegen, erklären Deppe und Scholle unisono. Selbst im Landesexposé habe man das so gefunden. Erst bei einer erneuten Prüfung sei aufgefallen, dass unter den acht, neun Flurstücken mit immer wieder durchgestrichenen, veränderten Nummerierungen und eigenen Kauf-Verkauf-Historien das betreffende Flurstück doch frei sei – dass also die 50.000 Euro gar nicht fließen müssen.

Neue Westfälische, 14.8.2021

Demnach war also vor allem die Unübersichtlichkeit durch die Vielzahl an Flurstücken und deren Umbenennungen Schuld.

Im Landesexposé zum Grundstück findet sich dann auch tatsächlich dieser Fehler. Es ist auch keine Ungenauigkeit – sondern dort falsch hinterlegt. Andererseits müsste man entgegen halten, dass im notariellen Kaufvertrag sowie auch in Grundbuchauszügen die Information korrekt hinterlegt ist. Der Vertrag wurde demnach auf einem unverbindlichen Exposé statt auf dem Kaufvertrag oder Grundbuchauszügen gefußt.

Hinweis im Exposé – Angaben ohne Gewähr
Eindeutiger Hinweis im (rechtsverbindlichen) Kaufvertrag

Der Hinweis, dass die Vielzahl der Flurstücke für Verwirrung sorgte, klingt zunächst plausibel. Eine tiefere Prüfung zeigt jedoch, dass der Hinweis mehr Fragen als Antworten aufwirft.

Der Bürgermeister und die sechs Flurstücke

Das verkaufte Gelände besteht – Stand heute – aus sechs Flurstücken. Ein Blick in den Kaufvertrag wie auch in das Exposé zeigt jedoch: Verkauft wurden 2 Flurstücke. Wie kann das sein?

Zum Zeitpunkt des Verkaufs existierten nur 2 Flurstücke

Ein Blick in die Katasterkarte zeigt jedoch sechs Flurstücke.

Geoportal Höxter – Aktuelle Katasterkarte mit 6 Flurstücken (markiert)

Der Grund ist einfach: Die Stadt Bad Driburg hat die vormals zwei Flurstücke im Mai 2021 in sechs Flurstücke aufteilen lassen. Vermutlich soll dies die Umsetzung des Bebauungsplans für das Gelände vorbereiten.

Wichtig ist jedoch die zeitliche Abfolge: Eine vom Bürgermeister genannte verwirrende Umbenennung von Flurstücken gab es bis Vertragsabschluss nicht. Das entscheidende Flurstück 2596 existierte bis dahin und sogar noch zum Zeitpunkt der Aufsichtsbeschwerde Ende April. Der Heilquellenvertrag wurde bereits im März geschlossen.

(Markiert) Die beiden veräußerten Flurstücke 2596 und 2654 wie sie noch bis Mai 2021 in der Katasterkarte sichtbar waren
Quelle: Tim-Online (Bezirksregierung Köln Geobasis NRW)

Erst seit 4.5.2021 gibt es das Flurstück nicht mehr. Dies zeigt sich im öffentlichen Geoportal der Kreis Höxters.

Flurstück 2755 in der Flurstücksinfo ALKIS – eines der Nachfolgerflurstücke von 2596 seit 4.5.2021

Auch im Exposé auf das sich die Stadt bezieht sind die beiden Flurstücke klar erkennbar:

Exposé zeigt nur zwei Flurstücke

Zusammengefasst ist der Verweis auf die Vielzahl der Flurstücke keine glaubhafte Entschuldigung für den Fehler. Die Behauptung ist schlichtweg falsch.

Falsche Annahmen für den gesamten Heilbadvertrag?

Es gibt es noch einen weiteren Punkt, der bislang nicht erkennbar angesprochen wurde: Hatte die Stadtverwaltung falsche Annahmen für den gesamten – fast 2 Millionen Euro teuren – Heilbadvertrag getroffen?

Geht man davon aus, dass die Stadtverwaltung nicht wusste, dass der Vertrag für die Heilquellen unnötig ist, dann ist die Stadt davon ausgegangen, dass sie nur mit Genehmigung des Gräflichen Parks nach Heilwasser bohren darf.

Es musste allen Beteiligten klar gewesen sein, dass Markus Graf von Oeynhausen keine Heilquellen genehmigen würde, wenn nicht auch der Kurparkvertrag mit ihm verlängert würde. Ohne eine Heilquelle wäre – logischerweise – dann tatsächlich der Status als “Heilbad”-Kurort in Gefahr gewesen.

Hat die Stadt Bad Driburg sich nur deshalb nicht vom Gräflichen Park losgesagt, weil die Verwaltung davon ausging, dass es dann an einer Heilquelle für ihr Projekt eines eigenen Kurparks fehlen würde?

Hat sich der Bürgermeister nur deshalb auf die hohen Geldforderungen im Heilbadvertrag eingelassen?

Ein Vertrag, der – entgegen aller vorherigen Beteuerungen – voll und ganz den Geldforderungen des Gräflichen Parks entspricht.