BDiB-Transparenz-offensive (Teil 2) – Verzichts-erklärung, Anfechtung und Stellungnahme

Wie wir bereits berichteten tut sich die Stadtverwaltung Bad Driburg mit der Herstellung von Transparenz und insbesondere dem Veröffentlichen von zentralen Dokumenten schwer.

Die Bürgerschaft sollte über 15 Jahre ca. 900.000 € an Markus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff für eine Verzichtserklärung bezahlen. Die Öffentlichkeit hat diese Erklärung jedoch nie einsehen dürfen. Wir halten das für problematisch – zumal sich nun herausstellte, dass die Verzichtserklärung nie hätte geschlossen werden dürfen.

Offenbar betrifft das Problem der intransparenten Stadtverwaltung nicht nur die Bürgerschaft, sondern auch den gesamten Stadtrat. Der Bürgermeister versäumte es den Stadtrat auf die am 20.5 ausgesprochene Anfechtung hinzuweisen, obwohl es seitdem zwei Ratssitzungen gab. Er wäre dazu eigentlich nach § 55 Abs. 1 GO NRW verpflichtet gewesen.

BDiB hilft hier – erneut – gerne: Wir veröffentlichen die Verzichtserklärung sowie die Anfechtung. Außerdem die Stellungnahme der Stadt Bad Driburg gegenüber der Kommunalaufsicht mitsamt sämtlicher Anhänge.

So kann sich jeder Bürger – und auch jedes Ratsmitglied – ein volles Bild der Umstände machen.

Inhalt

Verwaltungsvorlage

Die Verwaltungsvorlage aus nichtöffentlicher Sitzung vom 19.3.2021 mit der die Verzichtserklärung begründet wurde.

Verzichtserklärung

Das eigentliche Kernstück: Die nun nichtige Verzichtserklärung. Interessant: Das exakte Flurstück mit der Dienstbarkeit wurde überhaupt nicht genannt.

Anfechtung der Verzichtserklärung

Die Stadt fechtet zum 20.5 die Verzichtserklärung an.

Ein Hinweis am Rande: Adressiert ist der Brief an “Graf Markus von Oeynhausen-Sierstorpff”. Korrekt wäre “Herr Markus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff”, da Adelstitel “nur als Teil des Namen” gelten. Die Stadt Bad Driburg verwendet fälschlicherweise die Adelsanrede.

Stellungnahme der Stadt Bad Driburg (8 Seiten)

Exposé der Eggelandklinik

Offenbar der Ursprung allen Übels: Das Expose vom BLB NRW. Dort ist die Dienstbarkeit fälschlicherweise für 2595 angegeben. Korrekt wäre 2596 – das deutlich kleinere, unbedeutende Grundstück.

Brunnenverlauf