Transparenz-Offensive (Teil 5) – Verzichts-Erklärung vor dem Landgericht

Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff klagt auf Zahlung

Bad Driburg / Paderborn. „Für den am 12.07.2024 anstehenden Verhandlungstermin ist – soweit der Akte zu entnehmen – das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet“, heißt es lapidar im Schreiben des Pressereferenten am Landgericht Paderborn.
Unter dem Aktenzeichen 2 O 137/24 findet dort am Freitag um 9.00 Uhr in Saal 203 in öffentlichem Verfahren als Zivilsache eine Verhandlung zwischen der Stadt Bad Driburg als Beklagter und Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff als Kläger statt.

Wie Bad Driburg im Blick am 13. August 2021 berichtete, schloss die Stadt mit dem Badbetreiber eine Vereinbarung, nach der sie darauf verzichtet, die Wiesenquelle im Eggelandpark zur Förderung und zum Vertrieb von Mineralwasser zu nutzen. Jährlich sollte der Badbetreiber über 15 Jahre verteilt jeweils 50.000 Euro dafür erhalten, dass er auf seine Rechte an der Eggelandquelle verzichtet. Die Gesamtsumme von 900.000 Euro wurde genannt.

Nachdem sich durch einfache Einsicht in die Grundbuch-Aufzeichnungen herausgestellt hatte, dass Graf von Oeynhausen-Sierstorpff gar keine Rechte an den Quellen im Eggelandpark hat, hätte der Vertrag wirksam angefochten und aufgelöst, also für nichtig erklärt werden müssen, was offensichtlich nicht erfolgte.
Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff besteht auf der Erfüllung des Vertrages. Er klagt auf eine Zahlung in Höhe von rund 150.000 Euro. Grundlage seines Anspruchs soll eben jener Verzichtsvertrag sein, in dem Graf von Oeynhausen-Sierstorpff „für ein jährliches Entgelt in Höhe von 50.000 € auf die ihm durch eine Grundeinstbarkeit [sic!; gemeint ist wohl Grunddienstbarkeit] gesicherten Rechte gegenüber der Beklagten verzichtet hat“. So steht es im Schreiben des Pressereferenten am Landgericht Paderborn.

Wie die Stadt dem Grafen beinahe 1 Mio € schenkte“ – unter diesem Titel berichtete Bad Driburg im Blick, aktualisiert im August 2022. „Die Ratsfraktionen der SPD und ÖDP haben vermutlich die Zahlung von 900.000 € über 15 Jahre ohne Gegenwert an Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff verhindert“, heißt es in dem Bericht. Bereits am 20. Mai 2021 habe Bürgermeister Burkhard Deppe den fraglichen Vertrag gekündigt, „ohne seitdem den Stadtrat zu informieren“. Der Verfasser sprach von einer „fast unglaublichen Behördenposse“.
Die Kommunalaufsicht wurde eingeschaltet. Ihr zufolge habe die Stadt „eine fehlerhafte Feststellung eingeräumt und das Rechtsgeschäft durch Anfechtung unverzüglich rückabgewickelt“.

Auf die Fortsetzung der Geschichte kann die Öffentlichkeit gespannt sein. Immerhin leistet sich die Kommune einen Volljuristen als Ersten Beigeordneten.

Titelbild: Am kommenden Freitag, 12.07.2024 findet um 9 Uhr der Verhandlungstermin im Paderborner Landgericht statt. Links: Bürgermeister Burkhard Deppe, rechts: Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff.