„Weniger Diskussionen“ auf dem Rücken von Großfamilien: Bad Driburg führt die Strafgebühr pro Zusatzkind ein

Ein Kommentar von Alexander Bieseke

Bürokratie-Schildbürgerstreich in Bad Driburg: Wenn die Stadt die „Strafgebühr pro Zusatzkind“ beschließt

An den Stadtrat und die Fraktionen in Bad Driburg (CDU, SPD, AfD, Grüne, ÖDP und UWG):

Wenn Kommunen ihre Entgeltordnungen überarbeiten, stehen meist Haushaltslöcher und Inflation im Vordergrund. Dass gestiegene Energiekosten, höhere Personalkosten und erweiterte Öffnungszeiten gedeckt werden müssen, stellt niemand vernünftig denkender Bürger in Abrede. Was jedoch die Betriebsleitung der Bad Driburger Bäder in ihrer Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 09.11.2026 und den Stadtrat am 16.11.2026 vorlegt, sprengt die Grenze zwischen sachlicher Gebührenanpassung und gesellschaftlicher Übergriffigkeit. Mal wieder der AfD das nächste Thema auf dem Silbertablett geliefert. Deren Anhänger sei jedoch gesagt, dass Großfamilie Großfamilie ist. Ohne wenn und aber! Ich selbst entstamme einer solchen. Wir waren zu sieben!

Hier wird nicht einfach an der Preisschraube gedreht – hier schlägt die Gebührenordnung dem Sozialstaat mitten ins Gesicht.


Die Begründung: Bequemlichkeit an der Kasse statt Wertschätzung für Familien

Mit einer fast schon treuherzigen Offenheit formuliert die Betriebsleitung in ihrer Vorlage das eigentliche Ziel der Neudefinition des Familienbegriffs:

„Weiterhin ist der Begriff ‚Familie‘ nun genau definiert, wodurch deutlich weniger Diskussionen mit Badbesuchern erwartet werden.“

Man muss sich diese Begründung einmal auf der Zunge zergehen lassen: Um dem Kassenpersonal peinliche Nachfragen zu ersparen, wer nun genau zur Kernfamilie gehört, dampft die Stadt Bad Driburg die „Familie“ per Verwaltungsakt auf zwei Erwachsene und genau ein Kind ein.

Ab dem zweiten Kind ab 4 Jahren wird der Bäderbesuch mit einem städtischen Strafzoll belegt. Die „Diskussionsvermeidung“ wird damit 1:1 auf den Geldbeutel von Mehrkindfamilien umgelegt. Wer zwei, vier oder gar sieben Kinder hat, gilt für das städtische Entgeltrecht offenbar nicht mehr als förderungswürdige Familie, sondern als bilanziales Risiko, das pro Kopf abgekassiert werden muss.

In Sonntagsreden wird der demografische Wandel bedauert – an der Schwimmbadkasse wird er provoziert. Wie soll die Geburtenrate jemals wieder steigen, wenn die Stadt Bad Driburg jedes weitere Kind ab dem zweiten zum finanziellen Risiko erklärt? Wer Mehrkindfamilien per Gebührenordnung abkassiert, betreibt Demografiepolitik im Rückwärtsgang und braucht sich über fehlenden Nachwuchs wahrlich nicht mehr zu wundern.


Die Abrechnung: Die bittere Reallohn-Klatsche für Großfamilien

Wer wissen will, wie tief dieser Griff in die Taschen der Bürger tatsächlich ist, muss nur die Zahlen der Neuregelung ab 01.01.2027 zusammenrechnen:

1. Die Ganzjahres-Kombikarte (Hallenbad + Freizeitbad)

  • Bisheriger Pauschalpreis: 210,00 € (für Eltern und alle eigenen Kinder)
  • Neuer Grundpreis: 440,00 € (gilt nur noch für 2 Erw. + 1 Kind)
  • Aufpreis je weiteres Kind: 50,00 € extra!

Die Konsequenz:

  • Familie mit 1 Kind: 440,00 € (Erhöhung um 110 %)
  • Familie mit 4 Kindern: 440 € + (3 × 50 €) = 590,00 € (Erhöhung um 181 %)
  • Familie mit 7 Kindern: 440 € + (6 × 50 €) = 740,00 € (Erhöhung um unfassbare 252 %)

2. Die Einzelsaisonkarten

  • Hallenbad: Statt bisher 110,00 € pauschal kosten 2 Erwachsene mit 7 Kindern künftig 490,00 € (250 € Sockel + 6 × 40 €).
  • Freizeitbad: Der Grundpreis klettert von 150,00 € auf 250,00 € plus 40,00 € pro Zusatzkind.
  • Eggefreibad Neuenheerse: Von bescheidenen 74,00 € explodiert der Preis auf 220,00 € Sockel plus 30,00 € je weiteres Kind.

Für eine Großfamilie mit sieben Kindern bedeutet die Ganzjahreskarte eine jährliche Mehrbelastung von 530,00 Euro allein beim Schwimmbadbesuch. Das ist kein moderater Beitrag zur Inflation – das ist die faktische Aussperrung von Großfamilien aus den städtischen Freizeiteinrichtungen!


Der Fehlschluss beim Kindergeld und die Illusion der „moderaten Erhöhung“

Gern wird von Befürwortern solcher Gebührenkeulen argumentiert, das gestiegene Kindergeld fange solche Summen mühelos ab. Wer so rechnet, lebt an der Realität der Bevölkerung vorbei.

Das Kindergeld ist kein „Schwimmbad-Freizeitbonus“, sondern dient dem Ausgleich für die eklatant gestiegenen Kosten in allen Lebensbereichen:

  • Mieten und Nebenkosten steigen unaufhaltsam.
  • Die Energiekosten belasten private Haushalte genauso hart wie die städtischen Bäder.
  • Betreuungsgebühren (OGS) und verpflegungsbedingte Nebenkosten rauben Familien jeden finanziellen Spielraum.

Wenn die Stadt für ihre Bäder steigende Energiekosten als Entschuldigung für Preissteigerungen von über 200 % anführt, ignoriert sie völlig, dass genau dieselben Energiekosten auch die Budgets der Familien auffressen.


Demografie-Sonntagsreden vs. Kommunale Realität

Wer in Sonntagsreden über die Alterung der Gesellschaft lamentiert, den Geburtenrückgang bedauert und die Bedeutung von Familiensinn unterstreicht, darf am Montag im Ratssaal nicht für einen Beschluss stimmen, der Mehrkindfamilien finanziell diskriminiert.

  • Schwimmen lernen ist Überlebenssache: Bäder sind Orte der Gesundheitsförderung und des sozialen Miteinanders, keine Luxusresorts.
  • Familie ist kein Ein-Kind-Modell: Der historische und gesellschaftliche Grundgedanke einer „Familienkarte“ war immer, die Haushaltsgemeinschaft als Ganzes zu entlasten – ganz gleich, ob dort ein Kind oder sieben Kinder aufwachsen.

Eine Preisanpassung zur Haushaltskonsolidierung kann man diskutieren. Aber wer den Begriff der Familienkarte so verdreht, dass jedes weitere Kind ab dem zweiten zur finanziellen Altlast erklärt wird, handelt unsozial und übergriffig.


Der Appell an den Rat

Korrigieren Sie diesen Beschlussentwurf in den Sitzungen am 09. und 16. November! Eine Erhöhung der Sockelbeträge mag unvermeidbar sein – aber eine echte Familienkarte muss auch künftig pauschal für alle eigenen minderjährigen Kinder einer Familie gelten!

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