Schweigen, Wegsehen, Nichtglauben – Erzbischof Bentz benennt die Schuld der Kirche

„Belastender Teil unserer Geschichte“

Alexander Bieseke

Paderborn/Bad Driburg. Das Erzbistum Paderborn hat die Ergebnisse einer unabhängigen kirchenhistorischen Studie zur sexualisierten Gewalt heute erstmals öffentlich eingeordnet. Bei einer Pressekonferenz im Liborianum in Paderborn sprach Erzbischof Udo Markus Bentz von einem tiefgreifenden „institutionellen Versagen“ innerhalb kirchlicher Strukturen.

Die von der Universität Paderborn vorgelegte Untersuchung beschäftigt sich insbesondere mit den Amtszeiten der Kardinäle Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt. Sie beschreibt strukturelle Bedingungen, die sexualisierte Gewalt begünstigt und deren Aufdeckung erschwert haben. Dazu zählen unter anderem hierarchische Machtstrukturen, fehlende klare Verfahren im Umgang mit Verdachtsfällen sowie eine innerhalb kirchlicher Milieus beschriebene „Wagenburgmentalität“.

„Ein wichtiger Tag der Aufarbeitung“

Erzbischof Bentz bezeichnete die Veröffentlichung der Studie als „wichtöigen Tag“ und zugleich als „Meilenstein“ der Aufarbeitung. Die Untersuchung lege einen „belastenden Teil unserer Geschichte“ offen, der jedoch zur Wahrheit des Erzbistums gehöre.

„Betroffene haben ein Recht darauf, dass diese Wahrheit ausgesprochen wird“, erklärte Bentz. Die Studie zeige deutlich, dass nicht nur individuelles Fehlverhalten einzelner Verantwortlicher vorgelegen habe, sondern auch strukturelle Defizite innerhalb der Institution Kirche.

Hinweise auf Missbrauchsfälle seien in der Vergangenheit häufig nicht konsequent verfolgt worden. Vorwürfe seien teilweise verharmlost oder sprachlich bagatellisiert worden. Zudem habe es auf verschiedenen Hierarchieebenen Hemmschwellen gegeben, Verdachtsfälle weiterzugeben.

Betroffene hätten oft nicht das Gehör gefunden, das sie gebraucht hätten. Stattdessen hätten institutionelle Interessen den Schutz von Menschen überlagert und teilweise zu „Vertuschungsspiralen“ geführt.

Der Erzbischof zeigte sich persönlich erschüttert über die Erkenntnisse der Studie. Hinter den Befunden stünden „Biografien, Verletzungen, Verluste, zerstörtes Vertrauen und die Erfahrung, allein gelassen worden zu sein – bis heute“.

Bentz bat im Namen der Kirche von Paderborn um Vergebung für das Leid, das Menschen im kirchlichen Umfeld erfahren hätten – sowohl durch die Taten selbst als auch durch das spätere Schweigen, Wegsehen oder Nichtglauben.

Betroffenenvertretung: „Neue und erschreckende Zahlen“

Der Sprecher der Unabhängigen Betroffenenvertretung im Erzbistum, Reinhold Harnisch, sprach von wichtigen Erkenntnissen für die Betroffenen. Die Studie bestätige zahlreiche Aussagen von Opfern und enthalte neue Zahlen, die deutlich über frühere Erkenntnisse hinausgingen.

Harnisch sprach von einer „Verdoppelung der Betroffenenzahlen“. Das zeige, wie groß das Dunkelfeld über Jahrzehnte gewesen sei. Zugleich warb er dafür, den sogenannten „Paderborner Weg“ der Zusammenarbeit zwischen Kirche und Betroffenenvertretung fortzuführen.

Anerkennungsleistungen für Betroffene

Auf Nachfrage der Rheinische Post aus Düsseldorf erläuterte der Interventionsbeauftragte des Erzbistums, Thomas Wendland, den aktuellen Stand der Anerkennungsverfahren.

Demnach seien aktuell bislang 201 Anträge bei der Kommission für Anerkennungsleistungen eingereicht worden. 163 Verfahren seien bis zum 31. Dezember 2025 entschieden worden. Da die Gesamtzahl auch Folgeanträge und Widersprüche umfasst, hätten insgesamt 132 unterschiedliche Personen einen Antrag gestellt.

Bislang seien im Erzbistum Paderborn insgesamt rund 4,5 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen ausgezahlt worden.

Zwischen Engagement und belastender Vergangenheit

Eine Frage unserer Redaktion lautete, mit welcher Haltung er das Amt seiner Vorgänger übernommen habe, obwohl die Missbrauchsaufarbeitung eine große Belastung darstelle.

Der Erzbischof erklärte, ihm sei bereits bei seiner Vorstellung am 9. Dezember 2023 bewusst gewesen, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt eine zentrale Aufgabe seiner Amtszeit sein werde. Als Bischof müsse man Verantwortung übernehmen – auch für Entwicklungen der Vergangenheit.

Gleichzeitig betonte Bentz, dass die Aufarbeitung nicht allein eine organisatorische Aufgabe sei. Neben professionellen Strukturen brauche es auch persönliche Betroffenheit und die Bereitschaft, sich von den Schicksalen der Opfer berühren zu lassen.

Rolle sozialer Medien

Auf unsere Frage zur Rolle digitaler Plattformen erklärte Reinhold Harnisch, dass soziale Medien sowohl Chancen als auch Probleme mit sich brächten. Sie könnten helfen, Betroffene zu vernetzen und Öffentlichkeit für Missstände herzustellen. Gleichzeitig kritisierte er den teilweise aggressiven Umgangston in Online-Debatten.

In der Anonymität sozialer Netzwerke würden Menschen häufig Dinge äußern, die sie in einem persönlichen Gespräch nicht sagen würden. Dennoch könnten digitale Plattformen dazu beitragen, Druck auf Institutionen aufzubauen und Aufarbeitung voranzubringen.


Erinnerungskultur zwischen Ehrung und Aufarbeitung

Die Debatten um die Grablegen der Bischöfe im Dom und um Straßennamen in Paderborn verdeutlichen, wie sensibel Erinnerungskultur im Kontext sexualisierter Gewalt ist. Das Erzbistum betont, dass Gräber Orte des Gedenkens bleiben sollen, die sowohl das Wirken der Verstorbenen als auch deren Verantwortung reflektieren. Erzbischof Udo Markus Wenz erklärte dazu: „Eine Grablege ist ein besonderer Ort des Gedenkens, an dem das irdische Wirken bedacht wird und vor Menschen und Gott verantwortet werden muss.“ Gleichzeitig unterstützt das Bistum Initiativen wie die Kennzeichnung mit QR-Codes, um die Perspektiven der Betroffenen sichtbar zu machen.

Bei der Diskussion um Straßen- und Platzbenennungen zeigte sich, dass gesellschaftliche Akteure eigene Urteile über Ehrungen treffen, die das Erzbistum respektiert. Reinhold Hanisch von der Betroffenenvertretung betonte: „Ich hinterfrage, ob die Ehre, die diesen Personen zuteilwurde, angesichts der neuen Erkenntnisse noch angebracht ist.“ Gleichzeitig plädierte er für einen konstruktiven Dialog: „Ich hoffe auf eine Diskussion in der Stadtgesellschaft, möchte aber keine massiven Forderungen stellen, da es eine freie Entscheidung des Stadtrats sein sollte.“

Die Betroffenenvertretung fordert damit eine ausgewogene Haltung, die sowohl das Leid der Opfer anerkennt als auch die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte ermöglicht.

Weitere Schritte geplant – Hotline geschaltet

v.l.n.r.: Generalvikar Dr. Michael Bredeck, Thomas Wendland, Erzbischof Dr. Udo Bentz,  Birgit Cirullies (Leitende Oberstaatsanwältin a.D., Dortmund), Vorsitzende der Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) Paderborn und Generalvikar Thomas Dornseifer

Die Ergebnisse der Studie sollen nun gemeinsam mit der unabhängigen Aufarbeitungskommission vertieft ausgewertet werden. Zudem plant das Erzbistum Dialogabende mit der Öffentlichkeit in Dortmund, Schmallenberg und Rheda-Wiedenbrück.

Die Hotline des Erzbistums ist unter der Nummer 05251 125 4444 erreichbar. Sie ist in den kommenden zwei Wochen täglich von 10 Uhr bis 20 Uhr besetzt. Danach wird die Telefonseelsorge die Anrufe entgegennehmen

Die Studie macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt im kirchlichen Kontext nicht allein das Ergebnis individueller Taten war, sondern auch durch strukturelle Bedingungen innerhalb der Institution begünstigt wurde. Die Aufarbeitung dieser Vergangenheit bleibt damit eine zentrale Herausforderung für die Zukunft der Kirche im Erzbistum Paderborn.


Infobox

Reinhold Harnisch wurde in den 1960er-Jahren als Junge im Paderborner Domchor wiederholt sexuell missbraucht.

Täter war der damalige Leiter des Domchors, Walter Salmen, der nachweislich mindestens 18 Kinder und Jugendliche schädigte.

Harnisch berichtete, dass der damalige Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt ihm nicht glaubte und ihn als „das personifizierte Böse“ bezeichnete. Salmen wurde zwar von Erzbischof Lorenz Jaeger suspendiert, erhielt aber noch am selben Tag tröstende Briefe, in denen ihm eine Rückkehr in den kirchlichen Dienst in Aussicht gestellt wurde.

Strafrechtlich kam es zunächst zu keinem Verfahren; später wurde Salmen zu neun Monaten Bewährung verurteilt, ohne dass die Opfer angehört wurden. Spätere Straftaten im Sauerland führten zu einer weiteren Bewährungsstrafe.

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