Auch Kommunen im Blick
Alexander Bieseke
Berlin. Die bundesweite Großstudie „Institutionen & Rassismus“ (InRa-Studie) wurde bereits im Jahr 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer im Auftrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat auf den Weg gebracht. Anlass war das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus nach dem rechtsextremen Anschlag in Hanau. Mit der Durchführung wurde das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt betraut. Zwischen 2021 und Ende 2024 wurden in insgesamt 23 Teilprojekten sowohl quantitative als auch qualitative Daten in Behörden erhoben, um die Mechanismen von Diskriminierung und institutionellem Rassismus systematisch zu untersuchen.

Für Aufsehen sorgte weniger die Studie selbst, sondern der Umgang mit ihren Ergebnissen. Obwohl der Abschlussbericht bereits Ende 2024 vorlag, wurde er erst Anfang 2026 veröffentlicht – ohne größere Pressekonferenz oder politische Begleitkommunikation. Die Veröffentlichung erfolgte über die Website des Ministeriums an einem Freitagnachmittag, was von Medien wie Correctiv und n-tv kritisch kommentiert wurde. Auch die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisierte die Verzögerung und forderte eine offensivere politische Aufarbeitung und klare Maßnahmen gegen Diskriminierung. Das Ministerium wies darauf hin, dass die Studie wissenschaftlich unabhängig erstellt wurde und die Veröffentlichung nach internen Abstimmungen erfolgte.
Inhaltlich beleuchtet die Studie nicht nur institutionellen Rassismus, sondern auch Diskriminierung insgesamt, die auf Geschlecht, Alter, Behinderung oder soziale Herkunft beruhen kann. Analysiert wurden unter anderem Ausländer- und Einwanderungsbehörden, Polizeibehörden einschließlich Bundespolizei, Jugendämter, Jobcenter, Justizbehörden, die Zollverwaltung sowie weitere Verwaltungseinrichtungen. Besonders intensiv untersucht wurde das Berliner Landesamt für Einwanderung. Die Forschenden stellten fest, dass Diskriminierung nicht nur aus individuellen Vorurteilen resultiert, sondern oft in den Strukturen, Routinen und Entscheidungswegen der Behörden verankert ist.
Zu den festgestellten Problemen gehören unter anderem stereotype Zuschreibungen gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte, mangelnde Sensibilisierung für Vielfalt, unklare und intransparente Entscheidungsprozesse sowie fehlende unabhängige Beschwerdestrukturen. Gleichzeitig zeigte die Studie, dass viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst selbst Fortbildungsbedarf sehen und unter erheblichem Arbeitsdruck stehen.
Auch wenn die Untersuchung bundesweit angelegt ist, betrifft das Thema Diskriminierung in Behörden alle staatlichen Ebenen, also auch Städte und Kommunen. In Bad Driburg stehen Bürgerinnen und Bürger täglich in Kontakt mit Behörden wie dem Bürgerbüro, dem Jugendamt oder dem Sozialbereich. Die Studie liefert damit wichtige Impulse für die lokale Verwaltung: transparente Verfahren, klare Beschwerdewege, Schulungen und eine offene Verwaltungskultur gelten als zentrale Instrumente, um Diskriminierung vorzubeugen und das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.
Quellen: Abschlussbericht „Institutionen & Rassismus“, Bundesministerium des Innern und für Heimat; Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt; Berichterstattung von Correctiv und n-tv; Stellungnahmen der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung.
Titelbild: KI-generiert