Unterhaltsvorschuss in Bad Driburg
Alexander Bieseke
Bad Driburg/Kreis Höxter. Der Kreis zahlt jährlich Millionenbeträge. Die Rückgriffsquote ist zuletzt deutlich gestiegen, doch die finanzielle Belastung der Kommunen bleibt hoch. Wie sich die Zahlen konkret auf Bad Driburg verteilen, ist bislang nicht bekannt.
Wenn ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für sein Kind zahlt, springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung soll die finanzielle Situation von Kindern und Alleinerziehenden absichern. Für den Kreis Höxter bedeutet das jedes Jahr Ausgaben in Millionenhöhe. Eine Auswertung der vom Kreis vorgelegten Zahlen zeigt: Nach einem deutlichen Anstieg im Jahr 2024 gingen die Gesamtauszahlungen 2025 leicht zurück. Gleichzeitig verbesserte sich die Rückgriffsquote.
Mehr als 6,6 Millionen Euro im Jahr 2025
Die Bruttoauszahlungen des Kreises Höxter für Unterhaltsvorschuss entwickelten sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt:
– 2023: 5.553.519 Euro
– 2024: 6.769.515 Euro
– 2025: 6.648.215 Euro
Damit stiegen die Auszahlungen von 2023 auf 2024 um rund 1,22 Millionen Euro. Im Jahr 2025 gingen sie gegenüber dem Vorjahr um rund 121.000 Euro zurück. Im Vergleich zu 2023 lagen sie weiterhin rund 1,09 Millionen Euro höher.
Der Kreis führt den deutlichen Anstieg im Jahr 2024 vor allem auf die Erhöhung der Unterhaltsvorschussbeträge zurück. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen liegt nach Angaben der Verwaltung nicht vor.
Rückgriff auf Unterhaltspflichtige nimmt zu
Der Staat kann versuchen, sich die gezahlten Leistungen von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückzuholen. Für diesen Rückgriff ist seit dem 1. Juli 2019 grundsätzlich das Landesamt für Finanzen zuständig. Der Kreis Höxter bearbeitet weiterhin Altfälle sowie neue Fälle, in denen die Vaterschaft ungeklärt ist.
Die Rückgriffsquote des Kreises ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen:
Jahr| Rückgriffseinnahmen| Rückgriffsquote
2023| 643.071 Euro| 18,62 %
2024| 752.103 Euro| 20,08 %
2025| 781.717 Euro| 23,94 %
Die Einnahmen aus dem Rückgriff erhöhten sich damit von 2023 bis 2025 um rund 138.600 Euro. Die Rückgriffsquote stieg im selben Zeitraum um 5,32 Prozentpunkte.
Der Kreis rechnet allerdings langfristig wieder mit sinkenden Quoten. Durch die Zuständigkeitsänderung von 2019 nehme die Zahl der vom Kreis selbst bearbeiteten Rückgriffsfälle ab. Zudem würden bei vielen älteren Fällen bestehende Rückstände nach und nach getilgt.
Eine Rückforderung ist außerdem nicht immer möglich. Nach Angaben der Verwaltung sind Unterhaltspflichtige häufig gar nicht oder nur teilweise leistungsfähig. Maßgeblich sind dabei unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des angemessenen Eigenunterhalts.
Kommunaler Nettoanteil: Rund 1,5 Millionen Euro jährlich
Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss werden zwischen Bund, Land und Kommune aufgeteilt. Von den Auszahlungen tragen der Bund 40 Prozent, das Land 30 Prozent und die Kommune 30 Prozent. Bei den Rückgriffseinnahmen, die der Kreis selbst erzielt, erhält die Kommune 50 Prozent; die übrigen Anteile entfallen auf Bund und Land.
Für den Kreis Höxter ergibt sich daraus folgender kommunaler Netto-Eigenanteil:
– 2023: 1.309.160 Euro
– 2024: 1.549.991 Euro
– 2025: 1.505.695 Euro
Nach dem deutlichen Anstieg im Jahr 2024 sank der Netto-Eigenanteil im Folgejahr um rund 44.300 Euro. Gegenüber 2023 lag er 2025 dennoch knapp 196.500 Euro höher.
Die tatsächliche finanzielle Entwicklung hängt unter anderem von der Höhe des Mindestunterhalts, des Kindergeldes und den erzielten Rückgriffseinnahmen ab.
Mehr als 1.600 laufende Fälle
Zum jeweiligen Jahresende verzeichnete der Kreis Höxter folgende Zahlen laufender Unterhaltsvorschussfälle:
Stichtag| Laufende Fälle
31.12.2023| 1.630
31.12.2024| 1.693
31.12.2025| 1.636
Die Zahl der laufenden Fälle erreichte 2024 ihren bisherigen Höchststand innerhalb des betrachteten Zeitraums und ging 2025 wieder zurück. Zum Jahresende 2025 lag sie nur geringfügig über dem Stand von 2023.
Wie viele dieser Fälle auf Bad Driburg entfallen, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ablesen. Auch Vergleichszahlen anderer Kommunen liegen dem Kreis nach eigener Auskunft nicht vor.
Bundesregierung erwägt Begrenzung bis zum 16. Geburtstag
Eine mögliche Änderung könnte die Ausgaben künftig deutlich beeinflussen. Nach Angaben des Kreises sieht ein Reformvorschlag der Bundesregierung vor, Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zu zahlen. Bislang ist die Leistung grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Ob und in welcher Form dieser Vorschlag umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eine konkrete Prognose für die finanzielle Belastung des Kreises ist nach Einschätzung der Verwaltung derzeit nicht möglich.
Verwaltungsaufwand leicht gesunken
Auch der Personalbedarf für die Bewilligung und den Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss hat sich verändert. Zum jeweiligen Jahresende waren folgende Stellenanteile ausgewiesen:
– 2023: 5,72 Stellenanteile
– 2024: 5,75 Stellenanteile
– 2025: 5,05 Stellenanteile
Damit sank der ausgewiesene Personalbedarf von 2024 auf 2025 um 0,70 Stellenanteile.
Die Zahlen verdeutlichen die finanzielle Bedeutung des Unterhaltsvorschusses für den Kreis Höxter. Trotz gestiegener Rückgriffseinnahmen verblieb 2025 ein kommunaler Netto-Eigenanteil von rund 1,51 Millionen Euro.