Mindestlohn für Werkstatt-Beschäftigte?

Klage könnte auch Auswirkungen auf Bad Driburg haben

Alexander Bieseke

Bad Driburg/Münster.Eine bundesweit beachtete Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) könnte die Bezahlung von rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen grundlegend verändern – und damit auch viele Menschen in Bad Driburg betreffen.

Im Mittelpunkt steht die Klage des langjährigen Werkstatt-Beschäftigten Jürgen Linnemann. Seit rund 40 Jahren arbeitet er in einer Werkstatt für behinderte Menschen und erhält für seine Tätigkeit durchschnittlich nur etwa 200 Euro im Monat. Gemeinsam mit der GFF fordert er vor dem Arbeitsgericht Münster die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Organisation hält den generellen Ausschluss von Werkstatt-Beschäftigten vom Mindestlohngesetz für diskriminierend.

Jürgen Linnemann und Soraia Da Costa Batista zu Gast bei Jan Böhmermann. Foto: Screenshot ZDF Magazin Royale vom 8. Mai 2026

Bedeutung für Bad Driburg

Das Thema betrifft auch Bad Driburg unmittelbar. Die INTEG zählt mit rund 700 Mitarbeitenden zu den größten Arbeitgebern der Stadt. Etwa 450 Menschen mit Behinderung arbeiten dort im Rahmen einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Beschäftigten leisten in vielen Bereichen wertvolle und wirtschaftlich verwertbare Arbeit – unter anderem in der Montage, Verpackung, Konfektionierung oder bei Dienstleistungen für Unternehmen. Dennoch gelten sie rechtlich bislang nicht als Arbeitnehmer, sondern als „arbeitnehmerähnliche Beschäftigte”. Deshalb besteht derzeit kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Welche Unterstützung erhalten Werkstatt-Beschäftigte derzeit?

Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, erhalten für ihre Tätigkeit in der Regel kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern ein vergleichsweise niedriges Werkstattentgelt. Da dieses zum Leben meist nicht ausreicht, haben viele Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen. Dazu gehören – je nach persönlicher Situation – insbesondere die Grundsicherung nach dem SGB XII, die Übernahme von Wohnkosten sowie weitere Sozialleistungen. Kritiker bemängeln, dass viele Beschäftigte trotz ihrer täglichen Arbeit dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Genau diese Abhängigkeit ist einer der zentralen Kritikpunkte, den die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit ihrer Klage aufgreift.

GFF fordert faire Bezahlung

Nach Auffassung der GFF verstößt das bestehende Entgeltsystem gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, gegen europäische Vorgaben und gegen die Vereinte Nationen-Behindertenrechtskonvention. Die Organisation argumentiert, dass Menschen mit Behinderung für gleichwertige Arbeit auch einen gerechten Lohn erhalten müssen.

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies weitreichende Folgen für Werkstätten in ganz Deutschland haben. Dann müsste das bisherige Entgeltsystem grundlegend überarbeitet werden.

Das dreistufige Vorgehen der GFF

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfolgt mit der Klage eine dreistufige juristische Strategie. Zunächst soll gerichtlich festgestellt werden, dass Werkstatt-Beschäftigte aufgrund ihrer tatsächlich geleisteten, wirtschaftlich verwertbaren Arbeit als Arbeitnehmer einzustufen sind und damit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Sollte das Gericht dies ablehnen, argumentiert die GFF im zweiten Schritt, dass der Mindestlohn auch für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte gelten müsse. Falls auch dieser Ansatz keinen Erfolg hat, soll das gesamte Entgeltsystem für Werkstätten auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, dem europäischen Recht und der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft werden.

Ziel der GFF ist es, eine grundlegende gerichtliche Klärung der Bezahlung von Werkstatt-Beschäftigten zu erreichen.


Debatte auch vor Ort

Die Diskussion richtet sich dabei nicht gegen einzelne Werkstätten oder ihre Träger. Vielmehr geht es um die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Frage, ob Menschen mit Behinderung dauerhaft für wenige Euro im Monat arbeiten sollten, obwohl sie täglich einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

Für Bad Driburg mit seiner großen Werkstattgemeinschaft ist die Entwicklung deshalb von besonderem Interesse. Das Verfahren könnte nicht nur bundesweit Geschichte schreiben, sondern auch die Zukunft vieler Beschäftigter der INTEG maßgeblich beeinflussen.

Titelbild: Fa. INTEG im Gewerbegebiet Süd

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