Sondersitzung des Rates am Montag, 9. Februar 2026 um 18:30 Uhr
Alexander Bieseke
Bad Driburg. Wenn der Stadtrat der Stadt Bad Driburg in einer Sondersitzung die aktuelle Gesamtkonzeption des Projekts „Kurpark 2030“ vorgestellt bekommt, geht es um weit mehr als eine bloße Information. Tatsächlich steht der Rat vor der Aufgabe, einen Beschluss aus dem Jahr 2022 neu einzuordnen – und zu prüfen, ob die damaligen politischen Leitplanken noch eingehalten werden.
Denn der Ratsbeschluss vom 26. September 2022 war kein Freibrief für eine umfassende Entwicklung, sondern ein zweckgebundener Grundsatzbeschluss, der eng an Bedingungen geknüpft war.
Ein Projekt mit langer Vorgeschichte
Der Gräfliche Park Bad Driburg ist seit Jahrhunderten prägender Bestandteil der Kur- und Kulturlandschaft der Stadt. Die Eigentümerin, die Unternehmensgruppe Oeynhausen-Sierstorpff, verfolgt seit Jahren das Ziel, den Standort touristisch und strukturell weiterzuentwickeln. Unter dem Titel „Kurpark 2030“ wurde dafür ein übergeordnetes Zukunftsprojekt formuliert.
Zentraler Bestandteil der frühen Planungen waren:
● die Erweiterung des bestehenden Golfplatzes um zusätzliche Spielbahnen,
die Verlagerung des Golfclubhauses an eine zentrale Position,
● der Bau einer Panorama-Chaussée,
sowie zusätzliche öffentlichkeitswirksame Elemente wie eine ● Hängebrücke am Reelser Kreuz und ein ● Panoramaturm.
Bereits früh wurde deutlich, dass diese Vorhaben nicht allein auf kommunaler Ebene zu regeln sind.

Warum der Stadtrat 2022 zustimmen musste
Die Beratungsvorlage Nr. 0098-2022 macht unmissverständlich klar:
Das Projekt wurde als „raumbedeutsame Maßnahme“ eingestuft, die den bestehenden baurechtlichen Vorgaben widerspricht und nicht allein über einen Bebauungsplan realisiert werden kann. Erforderlich waren vielmehr Änderungen auf Ebene der Flächennutzungsplanung und vor allem des Regionalplans OWL.
Damit die Interessen des Gräflichen Parks im laufenden Abwägungsprozess bei der Bezirksregierung Detmold überhaupt berücksichtigt werden konnten, war eine grundsätzliche politische Befürwortung durch die Stadt Bad Driburg Voraussetzung. Genau hier setzt der Ratsbeschluss von 2022 an.
Der Stadtrat stimmte dem Projekt „dem Grunde nach“ zu – ausdrücklich, um die Position der Stadt im Regionalplanverfahren zu stärken. Zugleich stellte die Vorlage klar:
Das Ergebnis eines späteren Bauleitplanverfahrens kann aus dieser Zustimmung nicht abgeleitet werden. Das Verfahren ist ergebnisoffen.

Vier Bedingungen als politische Leitplanken
Die Zustimmung des Stadtrates war an vier zentrale Voraussetzungen geknüpft. Sie bilden bis heute den Maßstab für jede weitere Planung:
● Keine Auswirkungen auf den Heilbadvertrag
Die vertraglich festgelegte Kurparkfläche darf nicht ausgeweitet werden.
Kosten für Pacht, Pflege oder Unterhaltung dürfen der Stadt weder direkt noch indirekt entstehen – auch nicht nach Ablauf des Heilbadvertrags.
● Reine Privatinvestition
Die Stadt Bad Driburg darf sich finanziell nicht beteiligen und keine zukünftigen Verpflichtungen eingehen.
● Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit des Waldes (Rosenberg)
Der Wald muss dauerhaft, entgeltfrei und ohne Einschränkungen für Bevölkerung und Gäste nutzbar bleiben.
● Keine Gefährdung der Heilbadprädikatisierung
Insbesondere mit Blick auf Terrainkurwege, Waldinanspruchnahme und die geplante Panorama-Chaussée.
Diese Bedingungen waren nicht nachrangig, sondern Grundlage der Zustimmung.
Regionalplan OWL: Der entscheidende Zwischenschritt
Im anschließenden Abwägungsprozess zum Regionalplan OWL wurde der Stellungnahme der Stadt in Teilbereichen entsprochen. Unter anderem wurde eine potenzielle Erweiterungsfläche für den Golfplatz in die abschließende Planung aufgenommen. Damit entstanden erstmals konkrete planungsrechtliche Voraussetzungen, um die Projektentwicklung weiter voranzutreiben.
Gleichzeitig blieb die abschließende Entscheidung über Inhalte, Umfang und Umsetzung ausdrücklich offen.
Warum das Thema jetzt wieder im Stadtrat landet
Seit 2022 haben sich die Planungen weiterentwickelt. Inhalte wurden konkretisiert und erweitert, neue Bestandteile ergänzt. Der Eigentümer und Investor ist daher mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, die aktuelle Gesamtkonzeption im Rahmen einer Sondersitzung des Stadtrates vorzustellen.
Dabei soll ausdrücklich Raum für Fragen und Erörterung bestehen.
Politisch ist dieser Schritt von besonderer Bedeutung:
Denn der Stadtrat muss nun prüfen, ob das, was morgen vorgestellt wird,
noch von der Zustimmung aus dem Jahr 2022 gedeckt ist,
die damaligen Rahmenbedingungen weiterhin einhält,
oder ob neue Bewertungen, Einschränkungen oder Bedingungen erforderlich sind.
Keine Formsache, sondern neue Verantwortung
Die Vorlage 0098-2022 lässt keinen Automatismus zu. Sie war:
zweckgebunden (Regionalplan),
bedingt (vier klare Voraussetzungen),
und nicht vorentscheidend für spätere Bauleitplanung.
Die jetzige Vorstellung der modifizierten Gesamtkonzeption dürfte daher den Übergang von der grundsätzlichen Offenheit zur konkreten politischen Verantwortung markieren.
Oder anders gesagt:
Die Frage ist nicht, warum der Investor weiter plant – sondern ob das, was jetzt vorliegt, noch dem entspricht, wozu der Stadtrat 2022 Ja gesagt hat.
Die kommenden Beratungen werden zeigen, wie diese Frage beantwortet wird.
Titelbild: Irrgarten im Gräflichen Park – Bild: Kevin Brand