Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung klären auf
Alexander Bieseke
Bad Driburg/Höxter. Die mobile & digitale Verbraucherzentrale im Kreis Höxter und die Schuldnerberatung der Diakonie haben anlässlich des Weltverbrauchertages über die Tücken des Käuferschutzes bei PayPal, Klarna und Amazon Pay informiert. Während diese Dienste sorgenfreies Einkaufen versprechen, häufen sich Beschwerden über abgelehnte Erstattungen und Kommunikationsprobleme.
„Verbraucher:innen sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Immer wieder lehnen Zahlungsdienstleister berechtigte Forderungen ab, sodass sich Betroffene an uns wenden müssen“, erklärt Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherzentrale im Kreis Höxter. Elke Harms von der Schuldnerberatung der Diakonie ergänzt: „Viele Ratsuchende haben große Probleme, mit den Zahlungsdienstleistern zu kommunizieren. Oft gibt es keine nachvollziehbaren Begründungen für Ablehnungen.“

Nicht immer greift der Käuferschutz
Zahlungsdienstleister werben mit Käuferschutz, doch viele Verbraucher:innen übersehen die kleingedruckten Ausnahmen. Digitale Produkte, Gutscheine oder Dienstleistungen sind häufig ausgeschlossen, und ob eine Erstattung erfolgt, liegt im Ermessen des Anbieters. Zudem erschweren strenge Fristen und hohe Nachweispflichten eine Rückzahlung.
Gesetzliche Rechte bieten oft besseren Schutz
Käuferschutzprogramme sind freiwillige Angebote, während das Gesetz umfassende Verbraucherrechte garantiert. Oft ist es effektiver, Ansprüche direkt beim Händler geltend zu machen. Falls dieser nicht reagiert, kann der Zahlungsdienstleister eingeschaltet werden – idealerweise mit gut dokumentierten Bestellunterlagen. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Käuferschutz greift, kann der Verkäufer weiterhin sein Geld verlangen, da der Kaufvertrag rechtlich über dem Käuferschutz steht.
Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
Wenn eine Bestellung auf dem Transportweg verloren geht, verweigern Zahlungsdienstleister oft eine Erstattung, sobald der Händler einen Versandbeleg vorlegt. Doch gesetzlich trägt der Händler das Risiko – er muss nachweisen, dass die Ware tatsächlich angekommen ist.
Käuferschutz kann bei Fakeshops helfen
In Fällen von Fakeshops kann der Käuferschutz tatsächlich nützlich sein, da Verbraucher:innen sonst auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Aber Vorsicht: Wer beim Bezahlen mit PayPal die Option „Geld an Freunde und Familie senden“ nutzt, hat keinen Anspruch auf auf Käuferschutz.
Die Verbraucherzentrale rät daher, sich nicht allein auf den Käuferschutz zu verlassen, sondern sich auch über die eigenen gesetzlichen Rechte zu informieren.
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Weitere Informationen zu Online-Bezahldiensten und den Käuferschutz gibt es hier.
Bei Problemen mit Anbietern hilft die Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter kostenfrei per Mail: service@verbraucherzentrale.nrw oder telefonisch unter 0211 54 2222 11 (Mo – Fr, 9 – 17 Uhr). Weitere Informationen und Veranstaltungen finden Verbraucher:innen hier:
Auch die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie in Höxter und Warburg steht für Ratsuchende zur Verfügung: telefonisch: 05271 2204 für Höxter, 05641 7888-13 für Warburg; per E-Mail: schuldnerberatung-hx@diakonie-pbhx.de oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten finden Ratsuchende hier: