Massive Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz
EUTB in Höxter verzeichnet 720 Beratungsgespräche – Verbände und Selbsthilfeorganisationen warnen vor Einschnitten bei der häuslichen Pflege und der Verhinderungspflege
Alexander Bieseke
Bad Driburg/Kreis Höxter. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen stehen häufig vor der Herausforderung, sich in einem komplizierten System aus Sozialleistungen, Pflegeangeboten und Unterstützungsansprüchen zurechtzufinden. Wie groß der Bedarf an unabhängiger Beratung ist, zeigen die Zahlen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Höxter: Berater Matthias Daniel führte im vergangenen Jahr insgesamt 720 Beratungsgespräche.

Dennis Birkhölzer (li.), Landtagskandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Kreis Höxter, und Thomas Cillessen (re.), selbst in der sozialen Beratung tätig und Vorstandsmitglied der Grünen in Bad Driburg, informierten sich vor Ort über die Arbeit der Beratungsstelle. Neben den Schwierigkeiten, mit denen Ratsuchende im Alltag konfrontiert sind, ging es auch um die Auswirkungen aktueller Reformpläne auf Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und ihre Familien.
Orientierung in einem komplizierten Hilfesystem
Wer plötzlich mit einer Behinderung, einer Pflegebedürftigkeit oder einer schwierigen Lebenssituation konfrontiert wird, weiß häufig nicht, welche Hilfen möglich sind, welche Ansprüche bestehen und an welche Stellen man sich wenden muss.
„Viele Menschen wissen in einer Krisen- oder Ausnahmesituation gar nicht, welche Hilfsmittel, Budgets oder Rechte ihnen zustehen. Sie fühlen sich im System oft wie Bittsteller“, sagt Dennis Birkhölzer.
Hier setzt die EUTB des Paritätischen NRW an. Sie berät Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige unabhängig und vertraulich. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Möglichkeiten aufzuzeigen und Betroffene dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.
Wohnortnahe Beratung muss erhalten bleiben
Neben der Beratungsstelle in Höxter bietet die EUTB Außensprechstunden in Bad Driburg und Warburg an. Diese dezentralen Angebote sollen den Zugang zur Beratung erleichtern und lange Wege vermeiden.
„Dieses dezentrale Angebot ist wichtig und wertvoll und unbedingt erhaltenswert“, betont Birkhölzer. Menschen, die Unterstützung benötigen, müssten persönliche Ansprechpartner möglichst in ihrer Nähe erreichen können. Digitale Möglichkeiten könnten die Beratung ergänzen, aber den persönlichen Kontakt nicht ersetzen.
Gerade im ländlich geprägten Kreis Höxter ist die Erreichbarkeit sozialer Beratungsangebote ein wichtiger Faktor. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität können weite Wege eine erhebliche Hürde darstellen. Eine wohnortnahe Anlaufstelle kann deshalb entscheidend dazu beitragen, dass vorhandene Hilfen tatsächlich genutzt werden.
Pflegeneuordnungsgesetz: Verbände warnen vor Leistungseinschnitten
Besonders kritisch wird der vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossene Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beurteilt. Die Bundesregierung will damit die angespannte finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Die Reform soll die Finanzierung sichern und die Pflege langfristig neu ordnen.
Doch zahlreiche Verbände, Selbsthilfeorganisationen und Träger sozialer Einrichtungen warnen davor, die finanzielle Stabilisierung vor allem durch Einschränkungen bei den Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erreichen.
Der Paritätische Gesamtverband bezeichnete den Kabinettsbeschluss als Fortsetzung eines Kürzungspakets. Die Diakonie Deutschland kritisierte, dass der Entwurf Pflegebedürftige und Einrichtungen nicht ausreichend entlaste und erhebliche Risiken für die Versorgung mit sich bringe.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen unter anderem geplante Veränderungen bei den Entlastungsleistungen, die Zusammenführung von Leistungsbudgets und die Frage, ob Pflegebedürftige künftig noch ausreichend flexibel auf ihren individuellen Unterstützungsbedarf reagieren können.
Verhinderungspflege: Warum die geplanten Änderungen Familien besonders treffen könnten
Ein besonders umstrittener Punkt ist die geplante Neuordnung der Verhinderungspflege. Diese Leistung ermöglicht es, eine private Pflegeperson zeitweise zu ersetzen, wenn sie beispielsweise wegen Krankheit, eines Termins oder einer notwendigen Erholung ausfällt. Sie kann auch dazu beitragen, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.
Für viele Familien ist die Verhinderungspflege deshalb weit mehr als eine zusätzliche Geldleistung. Sie schafft Spielräume, damit Angehörige die Pflege dauerhaft bewältigen können. Häufig übernehmen vertraute Personen die Betreuung, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sind Vertrauen, individuelle Absprachen und die Kenntnis persönlicher Bedürfnisse von großer Bedeutung.
Nach dem Reformkonzept sollen bisherige Leistungen stärker in neue Budgets überführt werden. Kritiker befürchten, dass damit die bislang eigenständige und flexibel nutzbare Verhinderungspflege an Bedeutung verliert und verfügbare Mittel künftig für unterschiedliche Unterstützungsleistungen ausreichen müssen.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) sieht darin einen erheblichen Rückschritt für pflegende Angehörige. Besonders betroffen sein könnten Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf verlässliche und individuell organisierbare Unterstützung angewiesen sind.
Auch der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) kritisiert den Gesetzentwurf. Der Verband warnt vor einer Gefährdung gewachsener Unterstützungsnetzwerke und vor Einschränkungen der selbstbestimmten Assistenz.
Die möglichen Folgen reichen nach Einschätzung der Kritiker weit über finanzielle Einbußen hinaus. Wenn flexible Entlastungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, kann es für pflegende Angehörige schwieriger werden, Beruf, eigene Gesundheit, familiäre Verpflichtungen und Pflege miteinander zu vereinbaren. Fehlen geeignete Ersatzangebote, müssen sie die Versorgung möglicherweise selbst übernehmen – auch dann, wenn sie dringend eine Pause benötigen.
Für Pflegebedürftige kann dies bedeuten, dass vertraute Unterstützer seltener verfügbar sind oder notwendige Entlastung nicht mehr im bisherigen Umfang organisiert werden kann.
Selbsthilfe fordert Nachbesserungen
Auch die BAG SELBSTHILFE, der Dachverband von Selbsthilfeverbänden chronisch kranker und behinderter Menschen sowie ihrer Angehörigen, hat sich kritisch mit den Reformplänen auseinandergesetzt. Sie erkennt die Notwendigkeit an, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, fordert jedoch zugleich, die Verantwortung des Staates für die Finanzierung der Pflege stärker zu berücksichtigen.
Die Organisationen stellen damit nicht grundsätzlich infrage, dass die Pflegeversicherung reformiert werden muss. Sie warnen vielmehr davor, die Finanzierungslücken zulasten der Menschen zu schließen, die auf Unterstützung angewiesen sind, und der Angehörigen, die einen erheblichen Teil der Versorgung leisten.
Der Gesetzentwurf ist nach dem Kabinettsbeschluss noch nicht geltendes Recht. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können Änderungen vorgenommen werden. Die Kritik der Verbände richtet sich deshalb auch an Bundestag und Bundesregierung, die Folgen der vorgesehenen Regelungen für die häusliche Pflege genauer zu prüfen.
Eingliederungshilfe und Pflege dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Beim Besuch in Höxter sprachen Matthias Daniel, Dennis Birkhölzer und Thomas Cillessen zudem über die geplanten Veränderungen in der Eingliederungshilfe. Aus Sicht der EUTB bergen diese Reformüberlegungen Risiken für die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Befürchtet werden insbesondere Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts sowie eine stärkere Pauschalierung und Begrenzung individueller Unterstützungsleistungen. Notwendige Assistenz dürfe nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz betrachtet werden. Entscheidend müsse bleiben, welche Unterstützung ein Mensch tatsächlich benötigt, um selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Dabei sind die Pflegeversicherung und die Eingliederungshilfe rechtlich unterschiedliche Bereiche. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass Veränderungen bei den Leistungen unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen haben können.
720 Beratungsgespräche sind ein deutliches Signal
Die Zahlen der EUTB zeigen, wie wichtig eine unabhängige Anlaufstelle im Kreis Höxter ist. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen benötigen nicht nur Informationen über ihre Rechte, sondern auch Unterstützung dabei, diese im Alltag tatsächlich wahrzunehmen.
Die zentrale Frage der Pflegereform lautet deshalb nicht allein, wie die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden kann. Ebenso wichtig ist, ob die Versorgung zu Hause gesichert bleibt, ob Angehörige ausreichend entlastet werden und ob Menschen mit Behinderung weiterhin selbst entscheiden können, wie sie leben und welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten.
Eine Reform, die diese Fragen nicht ausreichend berücksichtigt, könnte neue Belastungen für Familien schaffen und den Druck auf ambulante Dienste sowie stationäre Einrichtungen erhöhen.