Stadt plant Rückbau des Podests
Alexander Bieseke
Bad Driburg. Das Ehrenmal an der Ecke Kapellenstraße/Am Aliserbett wird Thema in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz am 12. November 2026 sein. Anlass ist ein Bürgerantrag von Detlef Gehle nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Gehle schlug vor, Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes für die Kernsanierung der 1932 errichteten und 1955 erweiterten Gedenkstätte zu nutzen.


Bürgerantrag fordert Erhalt und Pflege
In seinem Antrag vom 31. Juli 2026 betonte Gehle die historische sowie gesellschaftliche Bedeutung der Anlage. Das Ehrenmal diene nicht nur dem Gedenken an die Opfer beider Weltkriege – etwa im Rahmen der jährlichen Schützenfeste –, sondern sei auch ein wichtiger Ort für die Jugend, um sich aktiv mit den Themen Gedenken und Frieden auseinanderzusetzen.
Gehle wies darauf hin, dass das Plateau im Vorfeld der Skulptur seit Jahren nicht mehr verkehrssicher sei. Bisherige Ausbesserungsarbeiten hätten den desolaten Zustand des Bodenbelages nur vorübergehend beheben können. Da der Kreis Höxter aus der Denkmalförderung der Landesregierung Mittel erhalten habe, bat er um Prüfung, ob ein Teil dieser Gelder für eine optisch stimmige Sanierung des Ensembles eingesetzt werden könne.
Verwaltungsvorlage sieht Rückbau vor
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung im September zuständigkeitshalber an den Fachausschuss verwiesen hatte, liegt nun die Beschlussvorlage der Verwaltung unter Bürgermeister Tobias Tölle vor.
Eine rechtliche Prüfung ergab, dass das Ehrenmal nicht als Baudenkmal eingetragen ist. Damit ist der Zugriff auf Fördermittel der Denkmalpflege ausgeschlossen. Eine grundhafte Sanierung oder Instandsetzung der Anlage aus eigenen Haushaltsmitteln lehnt die Verwaltung vor dem Hintergrund der anhaltend angespannten Finanzlage der Stadt ab.
Da das Podest erhebliche bauliche Mängel aufweist und eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, sieht sich die Stadt als Eigentümerin in der Pflicht zu handeln. Als einzig verhältnismäßige und kurzfristig umsetzbare Maßnahme wird daher der Rückbau des schadhaften Podests vorgeschlagen. Diese Maßnahme sei auch bereits vor Ort mit dem Antragsteller besprochen worden. Der Ausschuss entscheidet in seiner Sitzung am 12. November über den Beschlussvorschlag.
