Sonder-vermögen – Unwort des Jahres 2025

Doris Dietrich

Bad Driburg/Marburg. “Sondervermögen” ist das Unwort des Jahres 2025. Das gab die Jury der sprachkritischen “Unwort”-Aktion am 13.01.2026 im hessischen Marburg bekannt. Der Gebrauch des ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache stammenden Begriffs in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm eigentlich gemeint sei – nämlich die Aufnahme von Schulden.

Bei der bundesweit viel beachteten Aktion werden seit 1991 nach Auffassung der Fachleute unmenschliche oder unangemessene Begriffe ausgewählt, die gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen, in irreführender Weise etwas Negatives beschönigen oder diskriminieren.

Bis zum Einsendeschluss an Silvester gingen mehr als 2.300 Vorschläge ein. Mit der Aktion wollen die Initiatoren auf unangemessene und menschenverachtende Begriffe aufmerksam machen. Vor einem Jahr fiel die Wahl auf die Zuschreibung “biodeutsch”, weil der Begriff in rassistischer und nationalistischer Weise gebraucht werde.

Der Ausdruck Sondervermögen ist seit einigen Jahren im gesellschaftlichen Diskurs präsent. Im Jahr 2025 wurde er im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet und prägte sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme.

Sondervermögen setzt sich aus den Wortteilen sonder und Vermögen zusammen. Unter Vermögen ist eine große Menge an Eigentum (Geld, Sachwerte etc.) zu verstehen. Das Wortbildungselement sonder bedeutet, dass etwas nicht dem Üblichen entspricht, sondern außergewöhnlich ist. Im Alltagssprachgebrauch wird unter Sondervermögen eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist und einen eigenen Stellenwert einnimmt. Der Ausdruck stammt ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache, u.a. kommt er im GG in Art 110, Abs. 1 vor. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt wird mit Sondervermögen ein sogenannter Nebenhaushalt bezeichnet, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden ist. Der Gebrauch dieses verwaltungstechnischen Ausdrucks hat sich im öffentlichen Diskurs verselbständigt. Er richtet sich in Debatten über politische Maßnahmen an alle Bürger:innen. Viele von ihnen sind jedoch nicht mit der administrativen Spezialbedeutung vertraut und orientieren sich an der Alltagsbedeutung. Durch diese Diskrepanz tritt die irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund. Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.

Die Jury kritisiert diesen Gebrauch, weil durch ihn Tatsachen verschleiert werden und wegen seiner manipulativen Wirkung. Dadurch werden demokratische Debatten über die Notwendigkeit der Schuldenaufnahme unterminiert: Verständlichkeit und Aufrichtigkeit werden hinsichtlich der aufgenommenen Schulden vermieden. Wo politische Kommunikation alle Bürger:innen betrifft, ist das sprachkritische Einmahnen von Klarheit und Angemessenheit in der Sprache diskursethisch geboten.

Unwort auf Platz 2 im Jahr 2025:

Zustrombegrenzungsgesetz: Zustrombegrenzungsgesetz ist ein Ausdruck, der Zuwanderung mit der Wassermetapher als ‚Herbeiströmen in großen Mengen‘ darstellt und Zuwanderung dadurch negativ, d. h. als Bedrohung konnotiert. Bezeichnungen aus dem Bereich der Wassermetaphorik, die sich auf Migration beziehen, sind bereits seit den 1950er Jahren in Gebrauch (z. B. Flüchtlingsstrom, Asylantenstrom, Flüchtlingsflut, Asylantenwelle, Flutwelle, Asyltsunami etc.). Menschen, die sich auf der Flucht befinden, verschwinden hinter der Bezeichnung eines massenhaften materiellen physikalischen Prozesses („zuströmen“) und werden damit als große Menge und Gefahr vorgestellt und zugleich entmenschlicht. Das individuelle Schicksal von Migrierenden wird ausgeblendet. In der kritisierten Wortbildung wird diese Diskriminierung zudem in Form eines Gesetzes institutionalisiert.

Titelbild: Das Unwort des Jahre 2025 wurde in Marburg bekanntgegeben
Bildnachweis: Christian Lademann

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