Strafanzeige gegen Bad Driburger Verwaltungs-spitze wegen  Amtsuntreue und versuchten  Prozessbetrugs

Alexander Bieseke


Bad Driburg/Paderborn. Die Stadt Bad Driburg sieht sich aktuell einer Strafanzeige gegenüber, die der Redaktion vorliegt. Diese richtet sich gegen verantwortliche Beamte der Stadt.

Anlass der Anzeige durch Rechtsanwalt und Notar a. D. Heribert Böger ist ein Vertrag aus dem Jahr 2021, der dem Eigentümer des Bades Driburg, Markus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff, eine jährliche Zahlung von 50.000 Euro über 15 Jahre zusicherte. (BDiB berichtete) Die Zahlungen waren an den Verzicht auf die Ausübung einer Grunddienstbarkeit gebunden.

Die Strafanzeige erhebt Vorwürfe wegen Amtsuntreue, Verletzung von Dienstgeheimnissen und versuchten Prozessbetrugs. Die Anzeige stützt sich auf folgende Punkte:

Der Vertrag wurde abgeschlossen, obwohl die zuständigen Beamten wussten oder hätten wissen müssen, dass das betroffene Grundstück von der relevanten Grunddienstbarkeit nicht betroffen war, so der Klageerheber.

Die Stadt erlitt dadurch einen finanziellen Schaden von über 900.000 Euro ohne Gegenleistung.

Interne Unterlagen und Entwürfe der Stellungnahme der Stadt an die Kommunalaufsicht sollen Dritten zugänglich geworden sein, was den Tatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen erfüllen könnte.

Zudem wurde interner Schriftverkehr, einschließlich Unterlagen zur städtischen Versicherung, unbefugt Dritten zugänglich gemacht.

Die Rechtfertigung der Stadt über angebliche Irrtümer im Vertragsabschluss wird als Versuch gewertet, den Vertrag rückwirkend für nichtig zu erklären – was den Tatbestand des versuchten Prozessbetrugs begründen könnte.

Die Strafanzeige wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht. Der Anzeigenerstatter fordert eine umfassende Prüfung der Vorgänge und Einsicht in die Ermittlungsakte nach Abschluss der Ermittlungen.


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