Unklarheiten bei Grundstücks-Vergabe in Reelsen?

GRÜNE fordern Aufklärung vom Bürgermeister

Elisabeth Affani

Bad Driburg/Reelsen. Der Streit um die städtische Grünfläche am Milanweg in Reelsen wird fortgesetzt. Am 6. Dezember letzten Jahres hieß es in einer Pressemitteilung der Bad Driburger GRÜNEN (Bad Driburg im Blick berichtete): „Wie sehr wird bürgerschaftliches Engagement in Driburg geschätzt? Oder wird das Ehrenamt nur in Reden, aber nicht im Handeln wertgeschätzt?“

In einer Pressemitteilung kritisiert die Fraktion der GRÜNEN im Rat der Stadt Bad Driburg erneut die mangelnde Transparenz der Verwaltung bei der Vergabe des Grundstückes am Milanweg in Reelsen. Wörtlich heißt es in der Mitteilung:


Die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Bad Driburg sieht die aktuellen Entwicklungen zum Verkauf eines städtischen Baugrundstücks am Milanweg in Reelsen mit großer Sorge. Es gibt Anzeichen dafür, dass Bürgermeister Deppe beabsichtigt, nicht nur das Baugrundstück selbst, sondern auch das direkt angrenzende Eckgrundstück als Gesamtpaket an einen einzelnen Interessenten zu veräußern.
Dieses Eckgrundstück ist eine offiziell ausgewiesene öffentliche Grünfläche, welche mit großem ehrenamtlichen Engagement unter Zuhilfenahme des Dorfbudgets von Bürgern aus Reelsen um einen Pavillon bereichert wurde“, bedankt sich Bernd Blome,  Fraktionssprecher der GRÜNEN Fraktion, bei der Reelser Bürgerschaft.


Wir GRÜNE befürchten, dass dieses Vorgehen von den verpflichtenden städtischen Vergaberichtlinien abweicht und einem Beschluss des Bezirksausschusses widerspricht.
Die Stadt hatte das Baugrundstück erst kürzlich nach einem Rechtsstreit zurückerhalten. Entgegen früheren Zusagen der Verwaltung, für eine ordnungsgemäße Ausschreibung im Mitteilungsblatt zu sorgen, scheint der Bürgermeister nun einen anderen Weg einschlagen zu wollen. Die GRÜNEN sehen dieses Vorgehen kritisch.
Offenheit und Transparenz und die Einhaltung beschlossener Regeln sind bei der Vergabe städtischer Grundstücke essenziell“, so Bernd Blome. „Wir erwarten, dass hier nachvollziehbar und im Sinne der Gleichbehandlung aller potenziellen Interessenten gehandelt wird. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass von Bürgern geschaffene Werte oder die geltenden Vergabeverfahren übergangen werden.

Zusätzlich wirft die geplante Einbeziehung des Eckgrundstücks mit dem Pavillon Fragen auf. Dieses Areal ist im Bebauungsplan explizit als „öffentliche Grünfläche“ festgesetzt, was eine private Nutzung normalerweise ausschließt. Eine solche Nutzung wäre rechtlich problematisch, solange der Bebauungsplan nicht in einem aufwendigen Verfahren geändert wird – ein Schritt, der hier anscheinend vermieden werden soll.
Die Zweckbestimmung einer öffentlichen Grünfläche ist klar definiert – sie soll der Allgemeinheit zugutekommen“, erklärt Martina Denkner, Ratsmitglied der GRÜNEN-Fraktion. „Wir sehen es als problematisch an, wenn geltendes Planungsrecht und Ausschussbeschlüsse möglicherweise aufgrund der Wünsche eines einzelnen Käufers in Frage gestellt werden. Die Verwaltung und der Bürgermeister müssen sich im Rahmen der Gesetze und der beschlossenen Regelungen bewegen – so wie alle Bürger dies auch müssen.“

Bernd Blome, Martina Denkner und Julia Seifert  v.l.

Die GRÜNEN haben Bürgermeister Deppe mit einer formellen Anfrage um Klärung gebeten und erwarten zeitnahe Antworten auf folgende Fragen:
Warum wird vom etablierten transparenten Vergabeverfahren abgewichen?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird eine Veräußerung und potenzielle Privatisierung einer öffentlichen Grünfläche in Erwägung gezogen?
Und auf welcher Basis strebt der Bürgermeister einen Verkauf an, der von den vom Rat festgelegten Richtlinien abzuweichen scheint?
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN besteht auf vollständiger Transparenz und der strikten Einhaltung der geltenden Regeln bei der Verwaltung öffentlichen Eigentums.


Infobox

Schon im Dezember 2024 berichtete BDiB

Schreiben von Bürgermeister Burkhard Deppe an die Ortsausschussvorsitzende Julia Seifert

Richtlinie der Stadt Bad Driburg
für die Vergabe von städtischen Baugrundstücke zur Eigennutzung
gemäß Ratsbeschluss vom 31.01.2022

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