Bürgeranfrage zur Wasserkrug-Ausgabe am Brunnen

Bürgermeister nimmt Stellung

Elisabeth Affani

Bad Driburg. Zu der Sitzung des Stadtrates am 31. März wurde eine Bürgeranfrage eingebracht. Sie kam aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahren oder sogar Jahrzehnten die Wasserkrugausgabe gern und oft genutzt haben, bevor sie nun durch den Badbetreiber geschlossen wurde.
Die Anfragenden wollten wissen, ob die Stadt gedenkt, gegen die Schließung vorzugehen, und ob sie plant, das Recht der Bad Driburger Bürger auf dem Klageweg einzufordern. Zudem wird nach dem Verbleib des Urteils des Paderborner Landgerichts von 1901 gefragt.

In seinem Antwortschreiben und im Rat erklärte Bürgermeister Burkhard Deppe, dass kein weiteres Vorgehen gegen die Schließung der Wasserkrugausgabe geplant sei.
Die Stadt Bad Driburg plane auch keine Klage gegen die Schließung. Nach bisherigen Recherchen könne keine eindeutige Aussage zu einem Recht der Bevölkerung auf die Wasserausgabe getroffen werden. „Selbst wenn ein solches Recht bestehen und verbrieft sein sollte, fehlt es der Stadt Bad Driburg als juristischer Person des öffentlichen Rechts hier an der Klagebefugnis“, heißt es wörtlich. Die Fragestellung sei zivilrechtlicher Natur und könne nur von betroffenen natürlichen Personen gerichtlich geklärt werden.

Die Stadt habe im Stadtarchiv mit Hilfe von Personen, die sich mit der Historie der Stadt beschäftigten, nach dem Urteil gesucht, es jedoch nicht gefunden. Beim Landgericht Paderborn sei nachgefragt worden, doch dort würden Urteile in der Regel nur 30 Jahre aufbewahrt. Im März 1945 sei zudem das Archiv des Landgerichts bei den Luftangriffen weitestgehend zerstört worden. Letzte Option sei das Stadtarchiv in Detmold gewesen, das Urteile von historischer Bedeutung sammelt. Auch dort wurde auf die Zerstörung am Ende des Zweiten Weltkriegs hingewiesen. Urteile aus dem Jahr 1901 seien nicht gefunden worden.
„Vielmehr wird das Urteil in der Fachliteratur dahingehend zitiert, dass die Driburger Bürger(n) kein Recht besaßen, kostenlos Wasser zu schöpfen.“ Dieses in direktem Zusammenhang mit der zuletzt praktizierten Wasserausgabe gegen eine geringe Gebühr zu betrachten, sei „wenig hilfreich“.

Bürgeranfrage per E-Mail an die Verwaltung
Bürgermeister Burkhard Deppe antwortet⬆️⬇️

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