Neues aus Bad Schilda? – Wie lange ein Krug zum Wasser geht

Anfrage der GRÜNEN im Rat

Elisabeth Affani

Bad Driburg. „Aktuell sind Bürgerinnen und Bürger wegen einer Ankündigung besorgt, dass der Wasserausschank für die Driburger ‚Krugausgabe‘ zum Jahresbeginn geschlossen werden soll.“
So heißt es in der Anfrage Anfang Dezember von Bernd Blome, dem Fraktionssprecher der GRÜNEN im Rat, an den Bürgermeister Burkhard Deppe. Die Anfrage sowie die Antwort der Verwaltung liegen Bad Driburg im Blick vor.

Demnach teilte die Liegenschaftsabteilung der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff (UGOS) der Stadtverwaltung am 18.11.2024 telefonisch mit, dass es „aufgrund von anstehenden Zertifizierungsprozessen in Verbindung mit zu beachtenden Hygienevorschriften bei den Bad Driburger Naturparkquellen konkrete Überlegungen gibt, die dreimal die Woche stattfindende Wasserausgabe in der Gräfin-Margarete-Allee zu schließen“.
Bei der Wasserausgabestelle können bekanntlich Bad Driburger durch den Erwerb einer Getränkemarke mit eigenen Gefäßen Wasser der Naturparkquellen erhalten. Da weder in den Grundbüchern der Unternehmensgruppe noch in vorhandenen Vertragsverzeichnissen Eintragungen über ein verbrieftes Recht der Bad Driburger Bevölkerung auf diese Wasserausgabe gefunden worden sei, habe die UGOS um entsprechende Recherchen bei der Stadt Bad Driburg und Rückmeldung gebeten.

Laut Schreiben des Bürgermeisters wurde im Rahmen des Telefonats die Frage gestellt, ob es Erkenntnisse zu möglichen Problemen bei der Wasserqualität gebe. Die Frage sei von der UGOS verneint worden.

Ausführlich geht das Bürgermeisteramt auf die Frage nach einem vertraglich vereinbarten Recht auf die „Krugausgabe“ ein: „Im Hinblick auf die bei der Bad Driburger Bevölkerung sehr beliebte Wasserausgabe der Bad Driburger Naturparkquellen wurden umfangreiche Recherchen durchgeführt und alle hier bekannten Personen, die sich mit der Historie der Stadt und des Bades beschäftigen, beteiligt.
Zunächst wurde von Herrn Dr. Udo Stroop das Stadtarchiv auf dahingehende Urkunden und Verträge durchgesehen. Der ehemalige Stadtdirektor Karl-Heinz Menne, Hubert Meiners und Stadtheimatpflegerin Karin Rosemann wurden bezüglich eines etwaigen Rechtes befragt. Zudem wurde umfangreiche Literatur der Bad Driburger Geschichte auf ein etwaiges Recht durchgesehen.

Bad Driburg. Landschaft, Geschichte, Volkstum aus dem Jahr 1966

Hierbei fanden sich insbesondere Hinweise auf ein seinerzeit bestehendes Schöpfrecht der Driburger Bevölkerung. Hierzu wird in dem Buch ‚Bad Driburg – Landschaft, Geschichte, Volkstum‘ von 1966 ausgeführt, dass ‚das seinerzeitige Erbzinsverhältnis des Bades durch die preußische Verfassung von 1850 aufgehoben wurde und das Bad Eigentum der Familie Sierstorpff wurde. Dadurch fiel auch das Recht der Driburger Bevölkerung auf freies Schöpfen des Wassers weg‘. Im Band zwei der Schriftenreihe ,Bad Driburger erinnern sich – Fotos, Dokumente und Geschichten aus Alt-Driburg‘ von 1991 wird wiederum erwähnt, dass ‚zu bestimmten Zeiten der Driburger sich mit einem Krug das Caspar-Heinrich-Wasser ins Haus holen‘ durfte. Zu diesem Zweck bekam er für einen geringen Preis eine Wassermarke, die am Krug befestigt wurde.
In weiteren Schriften wird auch der Begriff ,Haustrunk der Driburger Bevölkerung‘ erwähnt. Ein ebenso erwähntes Urteil des Landgerichts Paderborn aus dem Jahre 1901, durch ‚das der Familie Sierstorpff bestätigt wurde, dass die Driburger Bürger kein Recht besaßen, an der Caspar-Heinrich-Quelle kostenlos Wasser zu schöpfen‘, ist für die derzeitige Recherche wenig hilfreich, da es mit dem jetzt in Frage gestellten Verfahren der Wasserausgabe gegen eine geringe Gebühr nicht unbedingt im direkten Zusammenhang stehen muss.
Einen aktuellen Hinweis auf das Bestehen eines etwaigen Rechts lieferte allerdings ein Zeitzeuge, der bei der gräflichen Familie beschäftigt war. Dieser berichtete, dass bei den damaligen ‚Mittwochsgesprächen‘ zwischen Brunnendirektor Lutter und Caspar Graf von Oeynhausen-Sierstorpff die Einstellung der Wasserausgabe auf der Tagesordnung stand. Graf Caspar habe dem damaligen Brunnendirektor daraufhin erwidert, dass die Driburger hierauf ein Recht hätten und dieser Gedanke verworfen werden sollte.“

Abschließend bleibe laut Schreiben des Bürgermeisters festzuhalten, dass derzeit keine eindeutige Aussage zu einem Recht der Bad Driburger Bevölkerung auf die Wasserausgabe in der Gräfin-Margarete-Allee getroffen werden könne. Die Existenz eines verbrieften Rechtes könne die Stadt nicht nachweisen.
Nach Rücksprache mit dem für die Stadt zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht Brakel sei die Empfehlung weitergegeben worden, dass die Unternehmensgruppe UGOS alle Grundbücher einmal nach diesem Recht durchsehen solle, da dieses nicht unbedingt auf dem jetzigen Grundstück der Wasserausgabe gesichert sein könnte. Dieses sei der UGOS am 5. Dezember 2024 mitgeteilt worden. Eine Rückmeldung stehe noch aus. Weitere Recherchen seien somit erforderlich.

Titelbild: Der derzeitige Zugang zur Wasserazsgabestelle in der Gräfin-Margarete-Allee

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