Bürgerprotest im 18. Jahrhundert
Elisabeth Affani
Bad Driburg. „Wenn eine Verwaltung ordnungsgemäß arbeitet, wenn alles seine Richtigkeit und niemand zu Klagen Veranlassung hat, dann fällt außer den routinemäßigen Schriftstücken nichts an … Wenn es aber zu Unregelmäßigkeiten kommt, zu Übergriffen und Ungerechtigkeit, wenn z.B. einige sich zu bereichern versuchen auf Kosten anderer, die das nicht dulden wollen, dann wird die Behörde bemüht.“
In der alten Stadtgeschichte von 1966 trifft Theodor Simon diese Feststellung in dem Kapitel „Vom Werden und Wachsen der Stadt“. Im Folgenden beschreibt er die Klagen einzelner Bürger über die Steuern, die die Stadt Driburg 1724 festgesetzt hatte. Sie empfanden die Erhöhung des „Schatzes“, der Steuern, als ungerecht, weil sich „Erwerb und Nahrung“ der Bürger nicht erhöht hätten. Sie warfen dem Magistrat Vetternwirtschaft vor, also Korruption.

Bei Bürgern, die die Steuern nicht zahlen wollten oder konnten, hatte die Verwaltung gepfändet, etwa Kühe, lebende und geschlachtete Schweine.
Simon nennt die Familiennamen der Kläger: Holtzgrewe, Tegethoff, Westhoff, Brockmann, Steinkampff, Witte und Focken. Sie erreichten eine Überprüfung durch einen „Kommissar“, der herausfand: Es gab kein „Schatzkatastrum“, das den genauen Steuerbetrag für jeden Bürger angab. Ratssitzungen fanden in Privathäusern statt, und in Handel und Wandel war „vieles in Unordnung“.
Danach wurde neu reglementiert. Das Gewerbe sollte keine Rolle spielen, auch nicht die Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Die Wahl der Ratsmitglieder wurde neu geregelt. Die Bürger mussten „zu Gott und sein heyliges Evangelium“ schwören, dass sie nur „ehrliche Männer“ in den Rat wählten. Vor der Vereidigung durch den Vogt musste der Hochfürstliche Geheime Rat in Paderborn zustimmen.
Der erste Kämmerer musste die Stadteinkünfte erheben und berechnen, der Stadtkollektor ging von Haus zu Haus und kassierte die Steuern. Sie wurden von den Landständen, einer Art Landtag, bewilligt und mussten von der Stadtverwaltung bestätigt werden. Der Bürgermeister besuchte die Landtage, aber die Hauptarbeit leistete ein gewählter Deputierter, ein Jurist, „während die Vertreter der Städte Laien waren“.
Simon betont schließlich die „freiheitliche Gesinnung der Bürger“. Dann schreibt er: „Die echte demokratische Selbstverwaltung dagegen gerät bei ihnen in wenig zuverlässige Hände, da muß sogar der Landesherr auf Eingabe einiger Bürger zugunsten der Stadt einschreiten und ein nicht mißzuverstehendes Reglement schaffen.“