Quellen im Eggelandpark ohne Dienstbarkeit – Verstoß gegen haushalts-politische Grundsätze

SPD-Fraktion nimmt Stellung zum Verzichtsvertrag

Elisabeth Affani

Bad Driburg. Die Informationen über die Gerichtsverhandlung am 12. Juli im Paderborner Landgericht zwischen der Stadt Bad Driburg als Beklagter und dem Unternehmer Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff ziehen weitere Reaktionen nach sich.
In einer Pressemitteilung äußert sich Nadine Nolte, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat.

Im März 2021 seien umfangreiche Verträge zwischen Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und der Stadt Bad Driburg geschlossen worden. Im Kern gehe es um hohe Zahlungen rund um das Thema Kurpark.
Doch so klar wie das Wasser, das aus Bad Driburger Quellen sprudelt, waren die Vertragsinhalte nicht: Jährlich sollten u.a. 50.000 € an Graf von Oeynhausen-Sierstorpff für eine Dienstbarkeit gezahlt werden, die es gar nicht gibt“, schreibt Nadine Nolte.
Die Fraktionen der SPD und ÖDP riefen am 24.04.21 die Kommunalaufsicht an und bekamen Recht. In der Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Kreis Höxter [Anm. d. Red.: Landrat als staatliche Verwaltungsbehörde] heißt es laut Nolte:

Ohne eine tatsächlich auf dem städt. Grundstück lastende Dienstbarkeit ist Ihren Ausführungen zuzustimmen, dass der aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtung dann keine Gegenleistung gegenübergestanden und dies gegen haushaltswirtschaftliche Grundsätze verstoßen hätte.

Die Fraktionen gehen davon aus, dass die Quellgeschichte nun geklärt war.
Doch im Hintergrund liefen wohl immer noch Gespräche auf Erfüllung des Vertrages und auf Zahlung der Summe für ein Recht, das dem Grafen gar nicht zusteht. So kam es am 12. Juli 2024 zur Verhandlung vor dem Landgericht“, heißt es in der Pressemitteilung.
Für die Zivilkammer des Landgerichts seien viele Details des Vertrages „nicht stimmig“ gewesen. Bei einem Richterspruch wäre die Sache gar nicht gut für die Stadt ausgegangen. U.a. habe das Gericht den langen Zeitraum zwischen Eingabe der SPD-Fraktion und der Anfechtung des Vertrages bemängelt. „Unverzüglich“ müsse die Anfechtung nach den Buchstaben des Gesetzes erfolgen. Die Verwaltungsspitze habe sich dafür jedoch vier Wochen Zeit gelassen.
Das Gericht regte einen Vergleich zwischen den Parteien an.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung der SPD-Fraktion weiter:
„Die Verwaltung hat bereits zwei Stunden (unverzüglich!) nach dem Ende der Verhandlung am LG Paderborn in einer Pressemitteilung von einer gütlichen Einigung gesprochen. Auch in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes beteuert der Bürgermeister, dass der Gerichtsstreit bald beigelegt ist. Und das ist er definitiv noch nicht!

Die Verlautbarung des Bürgermeisters im amtlichen Teil des Bad Driburgers Mitteilungsblattes. Aktuelle Ausgabe


Denn das letzte Wort in dieser Angelegenheit spricht der Stadtrat und nicht die Verwaltung.

Festzuhalten ist: Ob Richterspruch oder gütliche Einigung, die Stadt wird eine hohe Summe zahlen müssen für schlecht und unsauber gemachte Verträge. Von der Verwaltungsspitze, allen voran vom Beigeordneten als Volljurist, hätte man Besseres erwarten und auch verlangen können.
Auch die Frage nach Schadensersatzforderung bleibt hier noch zu klären.
Die SPD-Fraktion wird die ganze Geschichte weiterhin kritisch begleiten!“

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