Ausbau der Windenergieanlagen in Bad Driburg

„Keine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Vorhaben in Konzentrationszonen“

Elisabeth Affani

Bad Driburg / Kreis Höxter. Die kritischen Stimmen, die noch vor einigen Jahren vor einer „Verspargelung“ der Landschaft durch Windräder warnten, sind unter dem Druck der Energiekrise weitgehend verstummt. Man spricht nicht mehr von Vorranggebieten, sondern von Konzentrationszonen, ausgewiesen im Flächennutzungsplan.

Die Kommunen des Kreises haben diese Konzentrationszonen „rechtswirksam“ ausgewiesen, nun können die Genehmigungsverfahren beim Kreis für Projekte zum Bau von Windenergieanlagen starten.

Auf Anfrage von Bad Driburg imBlick beim Kreis war von Pressesprecherin Silja Polzin zu erfahren, dass bei der Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Bauen und Geoinformationen des Kreises Höxter, Dr. Kathrin Weiß, derzeit Anträge für insgesamt elf Windenergieanlagen vorliegen. Eine Anlage in Dringenberg wurde „bereits vor Inkrafttreten der Planung“ genehmigt, da man nicht mehr mit einer Änderung des Planungskonzeptes rechnete.

Windkraftkonzentrationszonen in Bad Driburg: Endfassung

Viele Bürgerinnen und Bürger richten nun jedoch noch Anfragen zum Windenergieausbau an den Kreis Höxter. Sie sind der Ansicht, dass sie sich am Genehmigungsverfahren beteiligen und ihre Rechte geltend machen könnten. Der Kreis erteilt diesen Anfragen eine klare Absage. Wenn eine Stadt bzw. Kommune Konzentrationszonen ausgewiesen hat, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht mehr vorgesehen. Die „planungsrechtlichen Weichen“ sind dann gestellt.

Landrat Michael Stickeln erklärt dazu: „Öffentliche und private Belange sind bei der Flächennutzungsplanung sorgfältig abzuwägen. Dies liegt also klar in städtischer Hand.“

In den Anfragen machen Bürgerinnen und Bürger ihre Sorge deutlich, dass ihr Ort möglicherweise durch Windenergieanlagen umzingelt wird, die weniger als 1000 Meter entfernt sind. Doch der Rechtsrahmen für die Genehmigung ist eindeutig.

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Genehmigung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der Windenergieanlage erfüllt sind“, erklärt Dr. Kathrin Weiß laut Pressemitteilung. Der Flächennutzungsplan mit den ausgewiesenen Konzentrationszonen hat die „bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen“ geschaffen.

Landrat Michael Stickeln äußert Verständnis für die Sorgen der Bürger vor allem im ländlichen Raum, wo immer mehr Anlagen entstehen. Er plädiert für ein „offenes und transparentes Vorgehen“ und „aufklärende Informationsarbeit“, um die Akzeptanz in der Bürgerschaft zu erhöhen. Die Verantwortung für den Interessenausgleich und die gegenseitige Rücksichtnahme liegt bei den Kommunen, die den Flächennutzungsplan erstellt haben. Der Kreis kann sich bei der Genehmigung nur an die rechtlichen Vorgaben halten.

Erörterungstermine, bei denen Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen ihre Einwände oder Argumente vorbringen können, sind nicht mehr vorgesehen. Die EU-Notfallverordnung vom 22. Dezember 2022 sorgt dafür, dass die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und Stromnetze beschleunigt werden. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist „ausgesetzt“. Rechte können nur auf dem Klageweg geltend gemacht werden.

Titelbild: Windkraftanlagen bei Pömbsen vor der untergehenden Sonne (BDiB)