Offener Brief von Bernhard Humborg an Ministerpräsident Hendrik Wüst und Umweltminister Oliver Krischer
Bad Driburg /Düsseldorf. Am Wochenende erreichte unsere Redaktion ein offener Brief des Bad Driburger Unternehmers Bernhard Humborg an den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst sowie den Umweltminister Oliver Krischer.
Humborg sieht sich selbst als Natur-Kenner und Schützer, als Klima-Pionier und Anwohner im Eggegebirge.
“Ich laufe Gefahr, zu einem Wutbürger zu werden, wenn ich beobachte, dass man unter dem Siegel des Natur und Klimaschutzes manchmal nicht mehr erreicht, als unsere Wirtschaftszweige, einen nach dem Anderen zu zerstören. Und das obwohl wir Unternehmer, ebenso wie das Unternehmen „Landesbetrieb Wald und Holz“ doch so viel positives für Klima und Umwelt erreichen können, wenn man uns Unternehmer und auch die Forstwirtschaft förderte statt mit immer neuen Verboten belastet”, so Humborg unserer Redaktion gegenüber.
Wir veröffentlichen an dieser Stelle diesen Brief an die Landesregierung in Düsseldorf:
Die sogenannten Nationalparke in NRW sind ein Betrug am Umweltschutz und an den Wählern
Sehr geehrter Herr Wüst, sehr geehrter Herr Krischer,
als Pionier der Elektromobilität und als Anwohner am Eggegebirge ist es mir aktuell ein ernstes Anliegen, mich für den Erhalt der Natur meiner Heimat zu engagieren. Der Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge e.V. betreibt intensive politische Arbeit, um zunächst einen Nationalpark Eggegebirge (ohne die Senne) zu fördern. Also hier, direkt vor meiner Haustür. Als Betroffener habe ich mich also intensiv mit der Idee befasst und stelle fest, dass die Diskussion um Nationalparke in unserem Land grundsätzlich fehlgeleitet ist. So habe ich eine profunde Ablehnung der Nationalpark-Idee, wie sie in unserem und manchem anderen Bundesland praktiziert wird, entwickelt. Echte Nationalparke in Amerika, Afrika und auch Europa schätze ich hingegen sehr und habe sie vielfach bereist. Folgende Stellungnahme möchte ich zunächst in diesem offenen Brief an Sie beide adressieren, da Sie doch beide wissen sollten, was ein Nationalpark ist und dass man ihn nicht bewirtschaften darf, wenn man den Nationalpark-Paragraphen des Bundes-Naturschutzgesetzes beachtet:
Der Nationalpark-Betrug in NRW
Nicht Naturlandschaften werden erhalten, sondern gezielte Landschaftspflege wird betrieben. Die Vernichtung von Fiskal-Eigentum und Staats-Einnahmen wird in Kauf genommen, ja scheint sogar das einzige Ergebnis der sogenannten Nationalparke zu sein.
In unserem Land und auch im Bund wird unter falschverstandenem Sendungsbewusstsein das Bundes-Naturschutzgesetz mit Füßen getreten. Die öffentlichkeitswirksame Bezeichnung „Nationalpark“ wird gesetzeswidrig missbraucht. In der öffentlichen Diskussion, insbesondere in der lobbyistisch betriebenen Agitation eines dubiosen Vereines zur Einrichtung eines Nationalparkes auf der Egge, wird gezielt Desinformation im Namen eines falsch verstandenen Naturschutzes betrieben. In so genannten „Hintergrundgesprächen“ werden gezielt Amtsträger auf den Leim geführt.
Es wird in den deutschen Nationalparken, insbesondere in den Nationalparken des Landes NRW, intensive Bewirtschaftung und Landschaftspflege von Menschenhand betrieben. Allerdings sehr selektiv! Man unterscheidet zwischen gewünschten Arten und unerwünschten Arten! Unerwünschte Arten sind Baumarten, die man als nicht wünschenswert definiert. Zum Beispiel die schädlingsresistenten Douglas-Fichten. Jene und viele andere Baumarten werden gezielt „geringelt“, also getötet und im Bestand belassen. Wenn schon die Bäume nicht den Zielvorstellungen von selbsternannten Experten entsprechen, warum sollte man ihr wertvolles Holz nicht nutzen? Unter den Tieren ist es nicht anders: Cervide und Bovide (Hirschartige und Hornträger, die durchweg Vegetarier sind) werden intensiv bekämpft/bejagt! Das bedeutet, nur die Säugetiere, die den Wald an sich gefährden/fressen, werden gezielt getötet. Geschützte Arten gemäß der derzeitigen „Managementkonzepte“ für die Nationalparke unseres Landes sind die Pflanzen und Insekten sowie auch Säugetierarten, die eine Entstehung von Wäldern begünstigen, die auch den bewirtschafteten Flächen in unseren modern geführten Staatswäldern genau entsprechen! Man ersetzt also die lukrative Art der Bewirtschaftung in Forst und Jagd durch die gleiche Art der Bewirtschaftung, aber man verzichtet nur auf den Nutzen des Waldes und der Jagd (auf die Erträge). Wenn es schick ist, Staatseinnahmen durch höhere Steuern zu ersetzen, dann sollte man dieser inszenierten Enteignung der Allgemeinheit nicht das Feigenblatt des Naturschutzes umhängen oder es gar „Nationalpark“ nennen!
Diese Verfahrensweise verstößt nach meiner festen Überzeugung wissentlich gegen das Bundes-Naturschutzgesetz. Gemäß dem Bundes-Naturschutzgesetz ist ein Nationalpark:
(Auszug)
§ 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind,
3. sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
(2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
(3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen. § 23 Absatz 3 und 4 gilt in Nationalparken entsprechend.
Mit der vom Ministerium festgelegten Verfahrensweise aber ist die selektive Bewirtschaftung der Nationalparkflächen in Form der Jagdnutzung auf bestimmte Tierarten, bei gleichzeitiger Zielplanung für das entstehende Ökosystem „Wald“ oder „Urwald“, ein Verstoß gegen das Bundes-Naturschutzgesetz §27 (2,1). Es scheint mir wissenschaftlicher Konsens, dass das für einen Nationalpark verpflichtende Ziel des „vom Menschen unbeeinflussten Zustands“ als Ergebnis zur Folge hätte, dass eine Offenlandfläche entstünde, vergleichbar mit der Senne, allerdings unter Verlust aller Wälder. Ebenfalls Konsens ist, dass der Erholungswert und der Freizeitwert einer solchen, vom Menschen gänzlich „unbeeinflussten“ Naturlandschaft, sehr artenarm und geradezu öde wäre. Aus fehlgeleitetem, populär-politischem Kalkül aber wird hier versucht, unter dem Deckmantel des „Naturschutzes“ Lobby-Politik zu machen. Für welchen Wirtschaftszweig? Für den Fremdenverkehr? Sicher nicht! Der Fremdenverkehr profitiert von den Wäldern, wie sie sind, mit ihrem hohen Erholungswert für die Bevölkerung. Daher versucht man in unserem Land nicht, den Zustand des Waldes allzu sehr zu verändern. Also betreibt man Lobby-Politik für ein besonderes Wähler-Klientel? Vielleicht ist es das.
Ein tatsächlich nach dem Bundes-Naturschutzgesetz sich selbst überlassener Kulturwald würde innerhalb weniger Jahre erst einmal einen sehr hohen Bestand an Cerviden (Hirschartigen) entwickeln. Eindrucksvolle Beispiele in anderen Ländern unserer Klimazone beweisen das. So sind die gänzlich sich selbst überlassenen Landschaften in schottischen Nationalparken und auf der Insel Rum karge Heidelandschaften geworden bzw. geblieben. Tierarten, die zuvor in den Kulturwäldern vorhanden waren, sind verschwunden. Nach mehreren Jahrzehnten Erfahrungen in anderen deutschen Bundesländern ändert auch die Wiederansiedlung des Wolfes daran nichts! Selbstverständlich würde der komplette Verzicht auf menschliche Einflussnahme nicht nur dem Wald im Nationalpark schaden, sondern es entstünden unabsehbare wirtschaftliche Schäden an allen umgebenden Wäldern und Feldern, die an den Nationalpark grenzen. Das scheint der Grund zu sein, dass man z.B. bereits im Nationalpark Eifel unterscheidet zwischen „Zielarten“ und unerwünschten Arten. Man vernichtet mit hohem Aufwand viele Pflanzen und Tierarten, um Anrainer in der Umgebung des Nationalparkes nicht übermäßig zu schädigen.
Aus meiner Überzeugung darf man nicht aus wirtschaftlichen Gründen den eigentlichen Nationalpark-Zweck verwerfen. Wünscht man Artenvielfalt in einem Wald zu erhalten, ohne wirtschaftliche Schäden für benachbarte Nutz-Kulturen, so muss man den Status Quo in Gänze erhalten. Durch die weitere Nutzung des Holzes in den vorhandenen Wäldern wäre dem Schutz der bestehenden Artenvielfalt ein größerer Dienst erwiesen als durch die Schaffung eines Nationalparkes, der noch dazu, wie oben erläutert, kein Nationalpark im Rechtssinne ist!
Die wirtschaftliche Nutzung der Holz-Ressourcen ist bereits jetzt gebunden an strengste Auflagen. So sind, unter anderem auf Staatswald-Flächen, große Flächenanteile definiert, die sich Urwald-ähnlich entwickeln dürfen, in denen das Totholz auf den Flächen verbleibt, in denen keine Nutzung stattfindet (weder jagdlich noch holzwirtschaftlich). Dadurch wird mehr Artenvielfalt, mehr Erholungswert, mehr Naturschutz erreicht als durch einen echten, verödenden Nationalpark. Das ist deshalb der Fall, weil diese geschützten Flächen kleinzellig sind, während man den Großteil der Flächen ertragreich bewirtschaftet. Der einzige Unterschied, der einen „falschen Nationalpark“ wie zum Beispiel den Nationalpark Eifel gegenüber unseren Eggewäldern auszeichnet, ist die Tatsache, dass man den Förstern drollige Hüte und kürzere Uniformhosen verpasst und dass man sie fürderhin „Ranger“ nennt. Man bezahlt ihre Gehälter aus Steuereinnahmen und man verzichtet auf hohe Einnahmen aus der Holzbewirtschaftung. Unbemerkt von der Öffentlichkeit bewirtschaftet man die Nationalparkflächen in NRW weiterhin mit einem klar definierten Ziel.
Mit Naturschutz hat das wenig zu tun. Es geht dabei offenkundig um Politik, um Marketing zu Lasten des Steuerzahlers. Das Heischen nach Wählerstimmen ist dabei in einer Demokratie ein legitimes Ziel. Aber zum wirtschaftlichen Nachteil der Allgemeinheit darf man nicht das Bundesgesetz brechen. Ich möchte nicht missverstanden werden. Natürlich bin ich für den Erhalt von naturbelassenen Landschaften, die man gänzlich dem Einfluss des Menschen entziehen kann. Hier aber handelt es sich um kultivierte Flächen, die seit über 300 Jahren nachhaltig „bestellt“ werden. Man muss in unserer gänzlich kultivierten Landschaft der Mittelgebirge nicht Jahrhunderte, sondern vermutlich Jahrtausende zurückschauen. Wie weit schauen wir zurück? Nur annähernd menschenleer waren unsere Mittelgebirge zwischen den Eiszeiten. Nach der letzten Eiszeit gab es überwiegend Steppen und Graslandschaften. Überall, wo der Mensch sich sodann ansiedelte, entstanden auch Wälder. Ich wage nicht zu behaupten, dass ich weiß, was Ursache und was Wirkung war, aber ich beobachte, dass alle verantwortungsvollen Naturfreunde heute rechtzeitig entschieden haben, dass man weder die Eifel noch andere ehemalige Kulturlandschaften sich selbst überlassen kann, wenn man Artenschutz und Naturschutz ernst nimmt. Bewirtschaftete und Landschafts-gestalterisch veränderte Landschaften sind aber keine Nationalparke! Hier bei uns ist es für die Gründung eines Nationalparks mindestens zweitausend Jahre zu spät.
Selbst die bereits gegründeten Nationalparke in unserem Bundesland sind sämtlich betrügerisch tituliert, nach Bundes-Naturschutzgesetz daher nicht „Nationalparke“ und somit rechtswidrig unterhalten. Wenn schon die Nutzung der Natur mit nachhaltigen und umwelt-verträglichen Methoden zum Erhalt des Gemeinwohls eine Sünde ist, dann mag man die Erträge aus unserer Wirtschaft zum Nutzen der Welt aufwenden, um echte Urwälder im Amazonas oder Naturlandschaften in der Serengeti (die Serengeti ist auch überwiegend Steppe und liegt sogar am Äquator) zu erhalten. Dass man unsere Erträge auf dem Altar des guten Gewissens opfert und dann heimlich doch kostenintensive Landschaftspflege auf Kosten der Steuerzahler betreibt, ist und bleibt unredlich, naiv und vor Allem illegal!
Hochachtungsvoll Bernhard Humborg
Bravo! Glückwünsche für Ihre Initiative. Ich befürchte, dass wir in NRW nicht ergebnisoffen kommunizieren. Die Naturpark Idee ist ideologisch aufgeladen.
Von H. Wüst erwarte ich nichts. Über den Herrn Krischer kann ich wegen seiner ideologischen Disposition sowieso nicht erwarten, dass er etwas anderes als die starre Grünen Linie vertritt.
Trotz allem, bewundere ich Ihre Iniziative und – leider – muss man sagen, ihren Mut diesen Sachverhalt zu thematisieren. Nebenbei, sollte auch H. Wüst daran denken, dass die Nationalpark Initiative von der großen Mehrheit der betroffenen
Bevölkerung abgelehnt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Zurbrüggen