Heizen – kein Thema bei der Sommerhitze?

Das Gebäudeenergiegesetz ist auf dem Weg

Elisabeth Affani

Bad Driburg / Berlin / Düsseldorf. Nachbarn unterhalten sich über den Gartenzaun hinweg, wie sie in ihrem Einfamilienhäuschen mit der Heizungsfrage und dem neuen Heizungsgesetz umgehen. Deshalb wurde bereits der Begriff Gartenzaungesetz geprägt. Immer mehr Dächer sieht man in der Stadt und in Baugebieten, alte und neue, die mit Solarmodulen ausgestattet werden. Der Nachbar hat sie, also muss man sie auch haben. Aber wer heizt mit Strom? Und wieviele? Wer heizt mit Gas, Öl, Holz? Woher sollen das Gas, das Öl, der Strom kommen? Soll man lieber Fernwärme nutzen? Geht das in Bad Driburg überhaupt? Welche Energie kann man sich leisten?

Ob es nun Heizungsgesetz genannt wird oder Gebäudeenergiegesetz (GEG), entscheidend ist, was drinsteht und wie die Kommunen nach der Verabschiedung, die noch vor dem 8. Juli und vor der Sommerpause kommen soll, damit umgehen. Die „Leitplanken“ sollen ja keine Stolperfallen sein.

Die Kommunen und ihre BürgerInnen müssen aber nicht nur nach Berlin schauen, sondern auch nach Düsseldorf. Denn in der Landesregierung wird das neue Gesetz Folgeregelungen nach sich ziehen. Nicht nur in privaten, auch in öffentlichen Gebäuden wird geheizt, in Rathäusern und Schulen. In Industriebetrieben, Krankenhäusern, Pflegeheimen.

Für Bad Driburger NormalbürgerInnen, die sich nicht ständig mit politischen Entscheidungsfindungen in der Gesetzgebung beschäftigen, bleibt die bange Frage, was mit dem neuen Gesetz und dem weiteren daran gekoppelten, dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, auf sie persönlich zukommt. Wie werden sie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten heizen? Die Hausbesitzer werden sich in erster Linie Gedanken machen. Wie sieht es demnächst aus mit Wärmepumpen, Gas-, Öl-, Strom-, Holz-, Fernwärmeheizungen?

Gute Nachrichten: Funktionierende Öl- und Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Defekte Heizungen dürfen repariert werden.

Für Vermieter soll es eine Modernisierungsumlage geben, mit der sie Kosten der Sanierung und des Umbaus an ihre Mieter weitergeben können.

Es soll eine staatliche Förderung („großzügige Hilfen“) geben, und auch Ausnahmeregelungen sowie Übergangsfristen werden kommen.

Für Mieter sind es erst einmal weniger gute Nachrichten, auch für Bauherren, die sich jetzt entscheiden müssen. Niemand weiß, wie der nächste Winter wird.

Noch ist das Gesetz nicht durch. Noch steht die Zustimmung des Bundestags wie die des Bundesrats aus. Noch werden Experten im Klima- und Energieausschuss des Bundestags ihren Rat geben können. Nicht alle Details sind geklärt. Noch müssen die Hausbesitzer nichts überstürzen, denn erst einmal muss die Kommune tätig werden und eine Wärmeplanung erarbeiten. Sie hat bis 2028 Zeit dafür. Bauherren dürfen auch Gasheizungen einbauen, die allerdings „grundsätzlich“ auf Wasserstoff umrüstbar sein müssen. Da sind die Heizungsbauer gefragt. Die örtlichen Lieferanten der verschiedenen Energieformen sind gefragt. Die Kommune ist gefragt.

Eine Rückkehr zu den früheren lässigen Zeiten der kostengünstigen Versorgung mit Energie wird es nicht geben.