Stadt will als Zwischenmieter gegen Leerstände vorgehen

Sofortprogramm Innenstadt NRW: Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“

Bad Driburg. In den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und -entwicklung am 1. September und des Stadtrats am 6. September wurde u.a. über die Teilnahme am Förderprogramm „Anmietung von Leerständen“ beraten.

Die Stadt möchte am „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ teilnehmen mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023.
Ein Förderbaustein ist der „Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds“.
Die Verwaltung schlägt vor, sich zudem um das Förderprogramm „Anmietung von Leerständen“ zu bewerben. Dazu können noch Fördermittel beantragt werden.
Das Sofortprogramm soll Eigentümern helfen, ihre leerstehenden Immobilien neu zu nutzen.
Fördergelder sind für die Stadt bereitgestellt, um leerstehende Ladenlokale vorübergehend, bis zu zwei Jahre lang, anzumieten. Die Mietfläche darf bis zu 300 qm betragen und muss „im Programmgebiet des zentralen Versorgungsbereiches“ liegen.
Vermieter können ihre Ladenlokale möglicherweise eher wiedervermieten, weil die Mieter durch das Programm mit einer herabgesetzten Miete rechnen können.

Städte und Gemeinden können erreichen, dass in einem Zeitraum von zwei Jahren leerstehende oder von Leerstand bedrohte Ladenlokale neu genutzt werden. Die Kommunen erhalten einen Verfügungsfonds und sollen durch eine Zwischennutzung möglichst viele Ladenlokale in zentralen Einkaufslagen beleben.
Die gesamte Innenstadt soll davon profitieren. Gefördert werden der klassische Einzelhandel, Dienstleistungen, die Gastronomie sowie kulturelle oder soziale Nutzungen. Dabei soll auf Qualität und Stärkung der „jeweiligen Handelslagen“ geachtet werden.

Die Stadt schließt mit dem Eigentümer einen Mietvertrag, sobald ein Mieter sich nachhaltig für ein Ladenlokal interessiert.
„Im Rahmen dieses Mietvertrages vermietet die Stadt das Ladenlokal dann zu einer vergünstigten Miete weiter“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Die Eigentümer müssen den letzten Mietpreis ihres Ladenlokals um mindestens 30% reduzieren, er gilt für maximal zwei Jahre. Die Stadt mietet die Lokale und vermietet sie an Untermieter, die nur 20% der letzten Altmiete zuzüglich der Nebenkosten zahlen müssen.
Den Rest übernimmt das Förderprogramm.
Die Stadt und ein Citymanager vermitteln bei Bedarf zwischen interessierten Eigentümern und Mietern.

Der Stadtrat stimmte am 6. September der Teilnahme am Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ bzw. „Anmietung Leerstände“ mit 28 Ja- und 3 Neinstimmen zu.