Landrat hält Erlaubnis für Präsenzgottesdienste für fragwürdig

Kreis kreiert aktuelle Ampeldarstellung zu CoronaSchVO

Kreis Höxter / Bad Driburg. In einer Pressemitteilung zum Thema Coronaschutzverordnung stellt die Behörde den Entwurf zur Verdeutlichung der Verordnungen ein sogenanntes Ampelsystem vor. Hier soll übersichtlich dargestellt werden, was erlaubt ist, was eingeschränkt möglich, was verboten ist. Dazu wurden die geltenden Regelungen in einer Übersicht zusammengefasst, die farblich wie eine Ampel aufgebaut ist.

Grün steht für erlaubte Dienstleistungen wie etwa medizinisch notwendige Behandlungen oder auch das gastronomische Angebot von Speisen zum Mitnehmen. Orange kennzeichnet die Bereiche, in denen es gewisse Einschränkungen gibt wie etwa die Maskenpflicht. Rot steht für die Einrichtungen, die derzeit geschlossen sein müssen, wie zum Beispiel Theater, Kinos oder Fitnessstudios.

Chatverlauf vom 09.01.2021

In einem Chatverlauf auf der Facebookseite von Michael Stickeln (CDU) wird diese Ampeldarstellung begrüßt. Gleichzeitig hält Stickeln die Erlaubniserteilung für Präsenzgottesdienste für fragwürdig. Wörtlich schreibt er: “Ich weiß, das ist alles sehr kompliziert. Ich persönlich finde die Tatsache, dass das Land
Gottesdienste – wenngleich auch
mit strengen Auflagen – erlaubt
ebenfalls fragwürdig,” und nimmt Stellung zu Unmutsbekundungen seitens einzelner Follower.

Erst kürzlich war bekannt geworden, dass Gottesdienste in den benachbarten Kreisen solche sogenannten Superspreading-Events darstellten. Bei den betroffenen Kirchengemeinden handelte es sich um christliche Freikirchen. Die Neue Westfälische berichtete darüber.

Ampeldarstellung zur gültigen Verordnung bis einschließlich 10.01.2021
Ampeldarstellung gültig ab 11.01.2021

Titelbild: Michael Stickeln im Kommunalwahlkampf 2020 vor dem Mühlrad in Bad Driburg.