“Die Stadt hat sich an alle Absprachen gehalten”

Dienstleistungsvertrag zwischen Gräflichem Park und Stadt Bad Driburg, Sachstand der Gespräche (UPDATE)

Bad Driburg. Der Gräfliche Park zählt zu den wichtigen Standortfaktoren in Bad Driburg. Er ist ein Aushängeschild für die breit gefächerte Angebotspalette der Stadt Bad Driburg als Kurort und Heilbad. Grundlage für die Zusammenarbeit war jahrzehntelang ein Vertrag, mit dem sich die Gräflicher Park GmbH & Co. KG verpflichtete, die Parkanlagen zu entwickeln, auf hohem Niveau zu erhalten und sie für Kurgäste sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Driburg offen zu halten. Im Gegenzug hat sich die Stadt Bad Driburg immer schon zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die in der Kalkulation des Kurbeitrags berücksichtigt wurde, so die Pressemitteilung der Stadt.

Dieser Vertrag wäre bekanntlich zum 31.12.2018 durch den GP gekündigt worden. Für die Übergangszeit hätten die Parteien am 12.11.2018 einen weiteren Dienstleistungsvertrag geschlossen, der schon im Vertrag selbst als „Interimsvereinbarung“ bezeichnet wurde, ist weiterzulesen.

Die Stadt habe diese Interimsvereinbarung, mit Schreiben vom 05.11.2020 persönlich am 11.11.2020 ausgehändigt, zum 31.03.2021 gekündigt, weil sie die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Gräflichen Park und der Stadt dauerhaft fortsetzen und auf eine neue, für einen längeren Zeitraum angelegte vertragliche Grundlage stellen wollte.  Dies sei so kommuniziert worden. Der Gräfliche Park wisse dies ganz genau. Seit Monaten liefen nun intensiv die Verhandlungsgespräche zwischen dem Gräflichen Park und der Stadt Bad Driburg. Der Interimsvertrag war von vornherein von beiden Parteien für eine Übergangszeit gedacht.

Beide Parteien hätten sich in dem Interimsvertrag geeinigt, die Angemessenheit der Vergütung durch die Bezirksregierung Detmold als Stelle für die Preisaufsicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge prüfen zu lassen. Das Ergebnis liegt seit Oktober 2019 vor. (BDiB berichtete) Die Prüfung wurde auf der Basis der 2018er Ist-Zahlen für 2019 vorgenommen, so die Stadt. Allerdings habe der Gräfliche Park auch danach noch deutlich höhere Vorstellungen, was die Vergütungen für die bereitgestellten Leistungen angeht.

Die Stadt Bad Driburg finanziere sich aus Steuern und Beiträgen, d. h. aus Mitteln der Allgemeinheit. Deshalb gelte für die Stadt unverändert, dass das von ihr zu tragende Entgelt für die Zurverfügungstellung des Kurparks leistbar sein müsse. Es müsse von den Kurbeitragseinnahmen getragen werden können. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Kurbeiträge nicht unbegrenzt erhöht werden könnten. Dabei verweist die Stadt Bad Driburg auf intensiven Gespräche der letzten Monate mit den Rehabilitationskliniken.

Mit der zum 01.01.2019 erfolgten Erhöhung des Kurbeitragssatzes rechne man mit einer Kurbeitragseinnahme von ca. 1,4 Mio. Euro. Eingeschlossen aus 2018 ca. 1,1 Mio. Euro. Für ein darüber hinaus gehendes Entgelt müssten allgemeine Steuermittel in entsprechender Höhe eingesetzt werden. Diese Mittel würden an anderer Stelle im Haushalt der Stadt fehlen. Für öffentliche Finanzen gelte das Gleiche wie für private: “Das Geld kann nur einmal ausgegeben werden”, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.

Andere Aufgaben wie die Ausstattung der Schulen, KiTas und Sportstätten dürften nicht vernachlässigt werden. In der Konsequenz hieße das, dass Steuererhöhungen für alle Bad Driburger und Bad Driburgerinnen nötig wären, um die hohen Forderungen des Gräflichen Parks befriedigen zu können.

Wie in anderen Fällen und mit allen anderen Vertragspartnern müsse auch der Leistungsaustausch mit dem Gräflichen Park in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Hier verweist die Verwaltung auf die Preisprüfung der Bezirksregierung von 1,55 Mio. Euro.

Stadtrat und Verwaltung strebten eine akzeptable und langfristige Lösung an. Sie wollen an erfolgreicher Zusammenarbeit und Kooperation im Rahmen vieler erfolgreicher Projekte der vergangenen Jahre nahtlos anschließen. Nur so könne Bad Driburg weiterhin als eines der führenden Heilbäder positioniert und weiterentwickelt werden.

Es seien die Städte am erfolgreichsten, in denen möglichst viele maßgebliche Akteure an einem Strang zögen. Deshalb haben man in den letzten Monaten, in den letzten Jahren viele konstruktive Vorschläge bis hin zu weitergehenden Kooperationen auf völlig anderen Tätigkeitsfeldern wie etwa der Grünflächenpflege gemacht.

Die Stadt bedauere, dass es bis heute kaum Bewegung auf Seiten des Gräflichen Parks gab. Der Parkbetreiber  beharre  einzig auf einer viel zu hohen Forderung. Der städtische Haushalt könne dies nicht leisten, in Corona-Zeiten schon längst nicht.

Wie vereinbart habe heute, von 09:00 Uhr – 12:15 Uhr, ein weiterer Mediationstermin zwischen den Vertragsparteien beim Landgericht Paderborn stattgefunden. Dabei wurden von beiden Parteien, so die Stadt, konstruktive, auch völlig neue Vorschläge im Hinblick auf weitere Kooperationen gemacht. Zur Vertiefung wäre ein weiteres persönliches Gespräch für Anfang Januar 2021 vereinbart worden.

Umso mehr sei man verwundert, dass Graf Oeynhausen am heutigen Vormittag die Kurparkzugänge ab dem 04.01.2021 hat absperren lassen. Die Stadt behauptet gar, dass diese Maßnahmen nachweislich schon vor Beginn der Mediationsverhandlung in Paderborn geschah. Genau da, als man über weitergehende Kooperationen diskutiert habe. Verwundert sei man zum einen über eine solche Maßnahme während der Laufzeit des bestehenden Vertrages und über die Nacht-und-Nebel-Aktion, so wörtlich, zum heutigen Tag, in der man die Knappschaftsklinik mit Baustellen-Absperrgitter eingezäunt habe.

Trptz der eher eigenwilligen gräflichen Verhandlungsführung bleibe die Tür der Stadt Bad Driburg für weitere Gespräche offen. Dazu bräuchte es jetzt ein Signal. Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff müsse der Verwaltung zumindest erklären, wie man Anfang Januar 2021 durch die Absperrung zu ihm gelangen könne.

Die Stadt habe sich an alle Absprachen gehalten. Im übrigen sei die Anerkennung der Stadt als staatlich anerkanntes Mineralheilbad so oder so nicht in Gefahr, heißt es zum Schluss der Pressemitteilung.

Infobox

Dieses Gutachten wird bis heute seitens der Verwaltung unter Verschluss gehalten.

⬆️ Hier geht’s zum Gutachten von Dr. Jan-Christoph Friedrichs
Sachverständiger
BB Göttingen GmbH (Download)

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