4 Stimmen pro Wähler

Briefwahl ab sofort möglich

Bad Driburg. Am 13. September 2020 werden die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage sowie die Bürgermeister und Landräte für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Briefwahl können Sie hier ➡️ beantragen:

Kommunalwahlen:

4 Stimmen kann jeder Wähler abgeben

Abgesehen von der ausnahmsweise auf rund sechseinhalb Jahre verlängerten aktuellen Wahlperiode der kommunalen Vertretungen finden Kommunalwahlen ab 2020 alle fünf Jahre statt.

Dies gilt sowohl für die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en. Künftig werden die kommunalen Vertretungen und die Hauptverwaltungsbeamten wieder zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen ergeben sich, falls Hauptverwaltungsbeamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.
Die letzten Wahlen der kommunalen Vertretungen und eines Teils der Bürgermeister und Landräte fanden am 25. Mai 2014 statt.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hier ➡️ geht’s zum Kommunalwahlgesetz.