Rat entscheidet über Meditationsverfahren
Bad Driburg. (br) In einer Pressemitteilung äußert sich die Stadt Bad Driburg zum heutigen Prozess: Demnach ist durch den heutigen Prozess noch nichts final entschieden, da die streitige Preisprüfung in dieser Verfahrensart nicht als Beweismittel eingebracht werden könne. Dies gehe erst im Nachverfahren. Die Stadt wird in der kommenden Ratssitzung entscheiden, ob sie am vom Gericht vorgeschlagenen Meditationsverfahren teilnehmen wird.
Der Gräfliche Park zähle zu den wichtigen Standortfaktoren in Bad Driburg. Er sei zugleich das
Herzstück und Aushängeschild für die breit gefächerte Angebotspalette der
Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff sowie der öffentlichen
Einrichtungen der Stadt Bad Driburg als Kurort und Heilbad, so Bürgermeister Burkhard Deppe in seiner Stellungnahme.
Grundlage für die
Zusammenarbeit war jahrzehntelang ein Vertrag, mit dem sich die Gräflicher Park GmbH & Co. KG verpflichtete, die Parkanlagen zu entwickeln, auf hohem Niveau zu erhalten und sie
für Kurgäste sowie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Driburg offen zu halten. Im
Gegenzug hat sich die Stadt Bad Driburg immer schon zur Zahlung einer Vergütung
verpflichtet, die in der Kalkulation des Kurbeitrags berücksichtigt wurde.
Heute wurde vor dem Landgericht Paderborn eine mündliche Verhandlung in einem
Klageverfahren durchgeführt, das die Gräflicher Park GmbH & Co. KG gegen die Stadt Bad
Driburg betreibt. Denn trotz der jahrzehntelangen wertschätzenden Zusammenarbeit ist es zuletzt nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung über die Höhe der zukünftigen
Vergütung zu finden, die die Stadt Bad Driburg für den Kurpark zahlt. Diese Vergütung sollte
nach der Kündigung des langjährigen Vertrages, die die Gräflicher Park GmbH & Co. KG zum Ende des Jahres 2018 erklärt hatte, auf mehr als den doppelten Betrag steigen.
Verrechnete Überzahlungen waren unzulässig
Dieser Forderung kam die Stadt Bad Driburg zuletzt nach, um eine Schließung des Kurparks und den
Verlust von Arbeitsplätzen in den Unternehmen der Gräflicher Park GmbH & Co. KG und den vor- und nachgelagerten Unternehmen zu vermeiden. Sie konnte allerdings den Vorbehalt durchsetzen, dass die verlangte höhere Vergütung durch die Bezirksregierung Detmold im Rahmen einer sogenannten Preisprüfung geprüft wurde. Diese Prüfung fand auf Antrag der Stadt Bad Driburg im Sommer 2019 statt und hat zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis geführt.
Die Stadt Bad Driburg habe sich nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im Oktober 2019 verpflichtet gesehen, die bereits erfolgte Überzahlung zu verrechnen und die weiteren
Zahlungen in der preisrechtlich festgestellten Höhe fortzusetzen.
Der Rat der Stadt Bad
Driburg hatte diesem Vorgehen zugestimmt.
Leider hat sich die Gräflicher Park GmbH & Co. KG dem Ergebnis der Preisprüfung durch die
Bezirksregierung Detmold nicht angeschlossen. Mit der vor dem Landgericht Paderborn
erhobenen Zahlungsklage verlangte sie die nachträgliche Zahlung der Vergütung in Höhe des aus ihrer Sicht im Zeitraum November 2019 bis März 2020 entstandenen Differenzbetrages.
Die Klage wurde im sogenannten Urkundenprozess geführt. (BDiB berichtete) Das Landgericht Paderborn hat heute nun in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass das Ergebnis der Preisprüfung im jetzigen Abschnitt des Verfahrens deshalb noch keine Berücksichtigung finden konnte. Insofern ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Im Zuge des sich anschließenden
Nachverfahrens findet dann auch die Preisprüfung der Bezirksregierung Berücksichtigung.
Meditationsverfahren angeraten
Die Gespräche über die Fortführung der Vertragsbeziehung sollen aus Sicht der Stadt Bad Driburg nun fortgesetzt werden. Das Landgericht riet den Parteien dazu, diese Gespräche im
Rahmen einer gerichtlichen Meditation zu führen. Der Rat der Stadt Bad Driburg wird in
seiner Sitzung am 22.06.2020 darüber entscheiden, ob dieser Weg beschritten werden soll.
Der Rat wird außerdem über ein konkretes Vertragsangebot beraten, das die Verwaltung
ausgearbeitet hat. Das Angebot berücksichtigt die allgemeine Kostenentwicklung, bietet
mehr Flexibilität, die zurückliegenden Impulse der positiven Stadtentwicklung und strebt eine verbesserte Integration der Angebote an, die die Unternehmensgruppe Graf von
Oeynhausen-Sierstorpff zu der öffentlichen Einrichtung im Interesse der Kurgäste, der
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Driburg sowie eines modernen Standortmarketings
für beide Vertragsparteien beiträgt.
Die Stadt Bad Driburg ist überzeugt, die positiven Impulse der letzten Jahre zu
intensivieren und fortzusetzen. Gerade in diesen Zeiten besonderer Belastungen für
den kommunalen Haushalt und für wichtige Stützen der Gemeinschaft – die Familien, die
Schulen und die Gastronomie und Hotellerie – würden die Möglichkeiten einer optimalen
Standortentwicklung neu auszutarieren sein, so die Pressemitteilung.