Gräflicher Park gewinnt  Prozess

Bürgermeister bei öffentlichen Prozess nicht anwesend

Bad  Driburg,  17.06.2020.  Das  Landgericht  Paderborn  hat  heute  in  einem Urkundenprozess  den  vertraglichen  Anspruch  des  Gräflichen  Parks  Bad  Driburg  auf den  Selbstkostenerstattungspreis  von  monatlich  165.000  Euro  /  Monat  gegenüber der  Stadt  Bad  Driburg bestätigt. 

Die  Stadt  hatte  außergerichtlich  behauptet,  sie  dürfe aufgrund  einer  durchgeführten  Preisprüfung  nicht  mehr  als  129.000  Euro  /  Monat  für die  Zurverfügungstellung  der  gesamten  Kureinrichtungen  bezahlen. (BDiB berichtete) Dem  ist  das Gericht  nicht gefolgt.

Gräflicher  Park hat einem  Mediationsverfahren sofort zugestimmt

Dem  vom  Gericht  im  Anschluss  vorgeschlagenen  Mediationsverfahren  hat  Marcus Graf  von  Oeynhausen-Sierstorpff  für  den  Gräflichen  Park  sofort  zugestimmt.  Die Prozessvertreter  der  Stadt  machten  eine  Teilnahme  an  einer  Mediation  von  der Entscheidung  des  Stadtrates  hierzu  abhängig.  Graf  Oeynhausen  zeigte  sich  über  die fehlende  Präsenz  von  Bürgermeister  Deppe  aufgrund  der  außerordentlichen Bedeutung  des  Urteils  für  die  Stadt  Bad  Driburg  verwundert.  „Ich  stehe  auch  in  der Mediation  weiterhin  zu  meinem  Angebot,  mit  der  Stadt  einen  20  Jahre Generationenvertrag  in  Höhe  des  von  der  Bezirksregierung  ermittelten Selbstkostenerstattungspreises  von  165.000  Euro  im  Monat  zu  schließen,“  so  Graf Oeynhausen.

„Der  Selbstkostenerstattungspreis  ist  von  der  Bezirksregierung  ausdrücklich genehmigt  und  bestätigt  worden“,  so  Rechtsanwalt  Hasso  Werk  für  den  Gräflichen Park.  „Warum  die  Stadt  eine  andere  Preisart  –  den  Selbstkostenfestpreis  –  anwenden möchte,  erschließt  sich  mir  nicht.  Juristisch  war  die  Entscheidung  des  Gerichts  keine Überraschung.“

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