Neuberechnung der Grundsteuer: Was auf Grundbesitzer zukommt

Bad Driburg. Die Grundbesitzer in der Bürgerschaft kennen das Schreiben ihrer Stadtverwaltung mit der Überschrift „Abgabenbescheid. Ausfertigung für Steuerpflichtigen“. Die Rechtsgrundlagen teilt die Verwaltung auch mit: „Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben. Die Festsetzung der übrigen Abgaben erfolgt aufgrund der Ortssatzungen. Bei der Stadt Bad Driburg können … Weiterlesen