Bad Driburg. Die Grundbesitzer in der Bürgerschaft kennen das Schreiben ihrer Stadtverwaltung mit der Überschrift „Abgabenbescheid. Ausfertigung für Steuerpflichtigen“. Die Rechtsgrundlagen teilt die Verwaltung auch mit: „Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung erhoben. Die Festsetzung der übrigen Abgaben erfolgt aufgrund der Ortssatzungen. Bei der Stadt Bad Driburg können […]
Neuberechnung der Grundsteuer: Was auf Grundbesitzer zukommt
20. Oktober 2019
![](https://bad-driburg-aktuell.info/wp-content/uploads/2019/10/2016-05-22-17.35.50-01-01-352x198.jpeg)