Radweg Reelsen wieder Thema im Bauausschuss
Bad Driburg-Reelsen. Am morgigen Donnerstag, 27.8.2020 18:00 Uhr ist der Radweg Reelsen wieder einmal Thema im Bauausschuss der Stadt Bad Driburg. Um 17:30 Uhr lädt eine Fahrradinitiative zu einer “Klingeldemo” mit allem was Rollen hat vor dem Rathaus ein.
Konkret geht es um einen Bürgerantrag, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Radwegeabschnitt am Reelser Kreuz vorschlägt. Auf Antrag der Grünen-Fraktion landet der Antrag nun noch kurz vor der Wahl beim zuständigen Bauausschuss.
Der Antragsteller erachtet die Aufstellung eines Bebauungsplans für nötig, um den nun mindestens vierjährigen Patt in den Grundstücksverhandlungen zwischen Stadtverwaltung und dem letzten verbleibenden Grundstücksbesitzer zu brechen.
Ein solcher Bebauungsplan könne der Stadt die Grundlage für eine Enteignung liefern. Das wäre das zwangsweise Abkaufen zum marktüblichen Preis.
Die Stadtverwaltung erklärt in ihrer Vorlage, dass ein Durchbruch bei den Verhandlungen kurz bevorstehe. Desweiteren sei der Bebauungsplan rechtlich nicht zulässig, weil eine Planung für den Radweg bestehe.
In einer E-Mail an die Fraktionen, die BDiB vorliegt, begrüßt der Antragsteller eine gütliche Einigung weiterhin. Falls die Verwaltung tatsächlich kurz vor einem Abschluss bei den Verhandlungen stehe, solle die Entscheidung auf Januar 2021 vertagt werden. So könne man der Verwaltung noch mehr Zeit für Verhandlungen an die Hand geben.
Eine bloße Ablehnung des Antrags sei jedoch ein künstliches Beschneiden der Optionen, die die Stadt für die Realisierung eines lückenlosen Radweg habe.
Sollte der Radweg – wie zuletzt vorgeschlagen – mit einer Lücke gebaut werden, dann müsse die Lücke aus Gründen der Sicherheit und Akzeptanz zumindest perspektivisch geschlossen werden. Dort setze der Antrag an.
Die rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung weist der Antragsteller ausdrücklich zurück.
Ein gleiches Vorgehen hatte bereits in Brandenburg für einen kurzen Radwegeabschnitt vor dem dortigen Oberverwaltungsgericht bestand. Das bloße Vorhandensein einer Planung für den Radweg verhindere kein Bauleitverfahren für das fehlende Grundstück. Im Fall der Gemeinde aus Brandenburg existierte der Radweg sogar bereits. Es wird Unverständnis darüber geäußert, wieso die Position weiter vertreten wird, obwohl bereits im Antrag selber ausführlich auf das Urteil hingewiesen wurde.