Sechs Anlagen am Klusenberg sind weiterhin im Verfahren – öffentliche Darstellung war laut Kreisverwaltung irrtümlich erfolgt und wurde korrigiert.
Gemeinsame Recherche von Unser Bad Driburg und Bad Driburg im Blick
Kreis Höxter/Bad Driburg/Bad Driburg-Neuenheerse. Die sechs geplanten Windenergieanlagen am Klusenberg bei Neuenheerse sind weiterhin Gegenstand eines laufenden Verfahrens. Das hat die Kreisverwaltung Höxter auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt. Hintergrund der Nachfrage war eine Pressemitteilung der AfD Bad Driburg, in der der Kreis unter anderem der „Irreführung der Bevölkerung“ bezichtigt und die Entfernung der Anlagen aus dem öffentlichen Geodatenportal kritisiert wurde.
Die AfD hatte darauf hingewiesen, dass die sechs geplanten Anlagen mit ihren Standort- und Anlagendaten inzwischen nicht mehr im öffentlich zugänglichen Geodatenportal des Kreises Höxter dargestellt werden. Nach Angaben der Partei seien die Daten weiterhin im nichtöffentlichen Behördenzugang sichtbar. Das Bad Driburger Ratsmitglied Peter Eichenseher hatte deshalb die Kreisverwaltung aufgefordert, die öffentliche Darstellung wiederherzustellen.
Die Kreisverwaltung bestätigt grundsätzlich, dass die Anlagen aus der öffentlichen Darstellung entfernt wurden. Einen Zusammenhang mit einer Beendigung oder Aufgabe der Planungen gibt es nach Angaben des Kreises jedoch nicht.
Die sechs Anlagen befinden sich weiterhin in einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheidsverfahren. Nach Angaben von Dr. Kathrin Weiß liegen beim Kreis Höxter derzeit lediglich Anträge auf Vorbescheid vor. Ein Vorbescheid berechtigt weder zur Errichtung noch zum Betrieb einer Windenergieanlage. Sollte das Vorbescheidsverfahren positiv abgeschlossen werden, müsste für die tatsächliche Errichtung und den Betrieb anschließend noch ein Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt werden.
Die Kreisverwaltung erklärt die Entfernung aus dem öffentlichen Geodatenportal mit der Systematik des Portals. Dort würden grundsätzlich nur Windenergieanlagen dargestellt, für die bereits ein Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG gestellt wurde und ein entsprechendes Genehmigungsverfahren anhängig ist. Darüber hinaus würden genehmigte, im Bau befindliche und bereits in Betrieb befindliche Anlagen erfasst.

Die Anlagen am Klusenberg waren nach Angaben des Kreises allerdings zwischenzeitlich trotzdem im öffentlichen Portal sichtbar. Nachdem die Kreisverwaltung dies festgestellt habe, sei die Darstellung unmittelbar angepasst worden. Die öffentliche Darstellung von Anträgen auf Vorbescheid sei im Geodatenportal grundsätzlich nicht vorgesehen.
Im nichtöffentlichen Behördenzugang sind die entsprechenden Daten nach Angaben des Kreises weiterhin vorhanden.
Für das derzeitige Vorbescheidsverfahren ist nach Auskunft der Kreisverwaltung außerdem keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen sowie die Möglichkeit zur Erhebung formeller Einwendungen sind in diesem Verfahrensstadium gesetzlich nicht vorgesehen. Die Standorte der sechs geplanten Anlagen befinden sich nach Angaben des Kreises innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebiets des Sachlichen Teilplans Windenergie/Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Detmold.
Damit widerspricht die Kreisverwaltung auch der Darstellung, wonach durch die Entfernung aus dem öffentlichen Portal der Eindruck entstehen solle, die Planungen seien beendet oder würden nicht weiterverfolgt.

Landrat Michael Stickeln erklärt, sollte dieser Eindruck entstanden sein, bedauere der Kreis dies. Zugleich verweist er auf die Tatsache, dass es sich beim Geodatenportal um ein freiwilliges öffentliches Informations- und Serviceangebot handele. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren und deren Komplexität könne die Darstellung zudem nicht jederzeit tagesaktuell sein.
Den Vorwurf, der Kreis Höxter wolle Bürgerinnen und Bürger bewusst täuschen oder Informationen zurückhalten, weist Stickeln allerdings deutlich zurück. Der Kreis führe die Genehmigungsverfahren nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch. Maßgeblich für den jeweiligen Verfahrensstand seien die Genehmigungsunterlagen und die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte.
Öffentliche Darstellung soll mit nächster Verfahrensstufe zurückkehren
Eine Rückkehr der sechs Anlagen in das öffentliche Geodatenportal ist nach Angaben der Kreisverwaltung grundsätzlich vorgesehen – allerdings erst dann, wenn ein entsprechender Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG gestellt wurde und das dazugehörige Genehmigungsverfahren anhängig ist.
Die von Peter Eichenseher an den Kreis gerichtete Anfrage ist der Kreisverwaltung nach eigenen Angaben bekannt. Seine Forderung nach einer Wiederherstellung der öffentlichen Darstellung soll direkt gegenüber dem Antragsteller beantwortet werden.
Fest steht damit: Die sechs geplanten Windenergieanlagen am Klusenberg sind nicht aus dem Verfahren verschwunden. Sie werden lediglich im derzeitigen Verfahrensstadium nicht mehr im freiwilligen öffentlichen Geodatenportal des Kreises dargestellt. Die politische Bewertung dieses Vorgehens bleibt davon unberührt.
Titelbild: Ähnliche Anlagen könnten laut Geodatenportal einst auf dem Klusenberg bei Neuenheerse Energie erzeugen.