Rente im Wandel

Was die Reformpläne nicht nur für 4.900 Bad Driburger Senioren und die nächsten Generationen bedeuten

Fast jeder vierte Bad Driburger im Rentenalter – Kommission schlägt weitreichende Rentenreformen vor

Alexander Bieseke

Bad Driburg/Berlin. Die Zukunft der Altersvorsorge betrifft auch Bad Driburg ganz unmittelbar. Rund 4.900 Einwohnerinnen und Einwohner der Kurstadt sind 65 Jahre oder älter. Damit befindet sich etwa ein Viertel der Stadtbevölkerung bereits im Rentenalter. Statistisch gehören rund 3.000 bis 3.200 Menschen zur Altersgruppe zwischen 65 und 79 Jahren, weitere etwa 1.500 bis 1.700 Personen sind bereits 80 Jahre oder älter. Mit einem Altenquotienten von knapp 42 kommen rechnerisch rund 42 Ruheständler auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter.

Vor diesem Hintergrund gewinnen die jetzt vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission besondere Bedeutung. Die Experten sehen angesichts des demografischen Wandels erheblichen Reformbedarf, um das Rentensystem langfristig finanzierbar zu halten.

Ein zentraler Vorschlag betrifft das Renteneintrittsalter. Nach Abschluss der bereits beschlossenen Anhebung auf 67 Jahre soll die Altersgrenze künftig automatisch an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den Berechnungen der Kommission könnte das Renteneintrittsalter bis 2041 auf rund 67,5 Jahre steigen und anschließend weiter schrittweise angehoben werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen dafür schrittweise zusätzliche Beiträge in Höhe von insgesamt zwei Prozent des Einkommens einzahlen. Ziel ist es, die Altersvorsorge weniger abhängig von der Bevölkerungsentwicklung zu machen und zusätzliche Erträge über den Kapitalmarkt zu erzielen.

Langfristig spricht sich das Gremium zudem für eine Erwerbstätigenversicherung aus. Demnach sollen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und weitere bislang nicht verpflichtend versicherte Gruppen in ein gemeinsames System einbezogen werden. Für neu gegründete Selbstständigkeiten soll eine Rentenversicherungspflicht grundsätzlich eingeführt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft mögliche Änderungen bei Minijobs: Würden diese vollständig in die reguläre Sozialversicherungspflicht überführt, hätte das für Arbeitgeber spürbare Folgen. Die Lohnnebenkosten würden steigen, da auf alle Beschäftigungen vollständige Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig würden. Gleichzeitig ginge die bisherige administrative Vereinfachung verloren, da Minijobs dann wie reguläre Beschäftigungsverhältnisse abgerechnet werden müssten. Besonders für kleine Betriebe – etwa in Gastronomie, Einzelhandel oder Dienstleistungen – würde dies einen deutlichen Anstieg des Verwaltungs- und Kalkulationsaufwands bedeuten. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der klassische Minijob dadurch an Bedeutung verlieren und zunehmend durch Teilzeit- oder regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt würde.

Bei der Bekämpfung von Altersarmut setzt die Kommission vor allem auf die steuerfinanzierte Grundsicherung. Gleichzeitig sollen Antragsverfahren vereinfacht und verdeckte Armut im Alter durch bessere Beratung und Information reduziert werden.

Um die Rentenkassen zu stabilisieren, empfehlen die Experten außerdem, den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor wieder stärker bei Rentenanpassungen zu berücksichtigen. Die finanziellen Folgen des demografischen Wandels müssten nach Ansicht der Kommission zwischen Rentnern, Beitragszahlern und Steuerzahlern ausgewogen verteilt werden.

Mit ihren Vorschlägen zeichnet die Alterssicherungskommission das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der Altersvorsorge. Gerade in Städten wie Bad Driburg, in denen ein hoher Anteil der Bevölkerung bereits im Rentenalter ist, dürften die Debatten über Rentenniveau, Lebensarbeitszeit und Altersarmut in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen.

V.l.: Bundeskanzler Friedrich Merz, Dr. Constanze Jander, Frank-Jürgen Weise sowie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.
Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel

Hintergrund

Bei der Vorstellung des Abschlussberichts im Bundeskanzleramt lobte Bundeskanzler Friedrich Merz die Arbeit der Alterssicherungskommission. Diese habe zu einem der „schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit“ ein „ausgewogenes Paket mit insgesamt 33 Einzelmaßnahmen“ vorgelegt, erklärte der Kanzler bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sowie den Kommissionsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda.

Die Bundesregierung macht damit deutlich, dass sie die Empfehlungen nicht als lose Sammlung einzelner Ideen versteht, sondern als aufeinander abgestimmtes Reformpaket. Auch Bas betonte den Gesamtcharakter der Vorschläge und bezeichnete sie als „Gesamtkunstwerk“. Nach Auffassung beider Regierungsmitglieder würden die Empfehlungen nur im Zusammenspiel ihre gewünschte Wirkung entfalten. Ein Herauslösen einzelner Maßnahmen oder ein „Zerpflücken“ des Pakets komme daher nicht infrage.

Laut dem Abschlussbericht bestand die Alterssicherungskommission aus 13 Mitgliedern.

Die Kommission mit der Arbeitsministerin. Foto: BMFAS

Von den 13 stimmberechtigten Mitgliedern waren lediglich drei aktive Politiker, während acht Mitglieder aus Wissenschaft, Forschung, Sozialpolitik und Ökonomie kamen. Das unterstreicht den Anspruch der Bundesregierung, die Vorschläge auf eine breite fachliche Grundlage zu stellen.

■ Die drei Politiker (Bundestagsabgeordnete)

Florian Dorn (CSU)
Annika Klose (SPD)
Pascal Reddig (CDU)


■ Sie fungierten als stellvertretende Vorsitzende der Kommission.

Wissenschaftliche Mitglieder (8)

Peter Bofinger
Tabea Bucher-Koenen
Georg Cremer
Camille Logeay
Monika Queisser
Jörg Rocholl
Silke Übelmesser
Martin Werding


Außerdem dabei

■Die beiden Vorsitzenden:

Constanze Janda
Frank-Jürgen Weise


■Sowie als beratendes Mitglied:

Gundula Roßbach

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