Thema in den politischen Gremien
Alexander Bieseke
Bad Driburg. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Driburg wird sich in seiner Sitzung am 19. Januar 2026 mit der geplanten Veräußerung des städtischen Straßenbeleuchtungsnetzes befassen. Eine entsprechende öffentliche Beratungsvorlage liegt den politischen Gremien vor.
Die abschließende Entscheidung ist für die Sitzung des Stadtrates am 26. Januar 2026 vorgesehen.

Gegenstand der Vorlage ist der mögliche Verkauf des Straßenbeleuchtungsnetzes an die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN). Das Netz umfasst eine Gesamtlänge von rund 113 Kilometern, 80 Verteilerschränke sowie 54 Anschlusssäulen. Der von der WWN angebotene Kaufpreis beträgt rund 119.350 Euro.
Grundlage der Beratung ist eine Netzzustandsbewertung inklusive Kaufpreisermittlung, die von der Unternehmensgruppe EversheimStuible Treuberater GmbH vorgenommen wurde. Die Ergebnisse wurden den politischen Gremien bereits vorgestellt und bilden die Basis für die nun vorliegende Entscheidungsvorlage.
Mit der möglichen Veräußerung verfolgt die Stadt das Ziel, den städtischen Haushalt langfristig zu entlasten. In den vergangenen Jahren waren erhebliche finanzielle Mittel für den Unterhalt und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung aufzuwenden. Aufgrund des Alters der Netzkomponenten ist auch künftig mit steigenden Instandhaltungs- und Investitionskosten zu rechnen. Zudem bindet der Betrieb des Netzes personelle Ressourcen in der Verwaltung.
Sollte der Stadtrat dem Verkauf zustimmen, würden technische, finanzielle und rechtliche Risiken des Straßenbeleuchtungsnetzes auf einen spezialisierten Netzbetreiber übertragen. Die Stadt würde weiterhin über die oberirdischen Leuchten entscheiden. Für Bürgerinnen und Bürger wären nach Darstellung der Verwaltung keine unmittelbaren Veränderungen zu erwarten. Die Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtung sowie die schnelle Behebung von Störungen sollen weiterhin gewährleistet bleiben.
Nicht Bestandteil der geplanten Veräußerung sind die Leuchtenköpfe und Masten. Diese verbleiben im Eigentum der Stadt. Parallel zur Kaufvertragsgestaltung sollen auch die bestehenden vertraglichen Regelungen mit der WWN angepasst werden.
Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss dient der Vorbereitung der Entscheidung des Stadtrates, der am 26. Januar 2026 abschließend über das weitere Vorgehen befinden soll.

Häufige Fragen (FAQ) zur geplanten Veräußerung des Straßen-beleuchtungs-netzes
Worum geht es konkret?
Die Stadt Bad Driburg prüft den Verkauf des städtischen Straßenbeleuchtungsnetzes an die Westfalen Weser Netz GmbH. Hierüber beraten der Haupt- und Finanzausschuss am 19. Januar 2026 sowie der Stadtrat am 26. Januar 2026 öffentlich.
Was gehört zum Straßenbeleuchtungsnetz?
Zum Straßenbeleuchtungsnetz zählen:
unterirdische Kabel und Leitungen,
80 Verteilerschränke (Hauptverteiler und Fortschaltstellen),
54 Anschlusssäulen.
Nicht zum Verkaufsumfang gehören:
die Straßenlampenmasten,
die Leuchtenköpfe (z. B. LED-Leuchten).
Diese verbleiben im Eigentum der Stadt.
Warum erwägt die Stadt den Verkauf?Das Straßenbeleuchtungsnetz verursacht laufende Unterhaltungs- und Investitionskosten, erzielt jedoch keine Einnahmen.
Viele Netzbestandteile sind alt und weitgehend abgeschrieben, sodass künftig mit steigenden Reparatur- und Erneuerungskosten zu rechnen ist.
Zudem verfügt die Stadt nicht über spezialisierte Fachkräfte für den dauerhaften Betrieb eines Netzes. Durch den Verkauf könnten diese Aufgaben an einen spezialisierten Netzbetreiber übertragen werden.
Wer soll das Netz übernehmen?
Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) hat Interesse bekundet. Das Unternehmen betreibt bereits das konzessionsgebundene Niederspannungsnetz in Bad Driburg, sodass Synergieeffekte möglich sind.
Wie hoch ist der geplante Kaufpreis?
Der angebotene Kaufpreis beträgt rund 119.350 Euro.
Er entspricht dem bilanziellen Restwert des Netzes abzüglich der Sonderposten. Für den städtischen Haushalt ergibt sich daraus keine Veränderung des Eigenkapitals.
Hat der Verkauf Auswirkungen auf die Straßenbeleuchtung?
Für Bürgerinnen und Bürger sollen keine spürbaren Veränderungen entstehen:
Die Straßenbeleuchtung soll weiterhin zuverlässig funktionieren.
Störungen sollen wie bisher gemeldet und schnell behoben werden.
Die Stadt entscheidet weiterhin über Anzahl, Standort und Art der Leuchten.
Wird die Straßenbeleuchtung teurer?
Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung bleiben unverändert, da sie durch die Leuchtmittel und die Schaltzeiten bestimmt werden.
Statt eigener Unterhaltungs- und Investitionskosten würde die Stadt künftig ein reguliertes Netznutzungsentgelt zahlen, dessen Höhe nach aktueller Einschätzung im Promillebereich liegt.
Warum gibt es keine weiteren Kaufinteressenten?
Das Straßenbeleuchtungsnetz ist eng mit dem bestehenden Niederspannungsnetz verknüpft.
Da die WWN dieses Netz bereits betreibt, können nur dort die notwendigen Synergien genutzt werden. Weitere Interessenten sind daher nicht zu erwarten.
Ist der Verkauf rechtlich zulässig?
Ja. Die Bundesnetzagentur akzeptiert inzwischen die Überführung bestehender Straßenbeleuchtungsnetze in das regulierte Stromnetz, sofern es sich um reine Netzbestandteile handelt.
Masten und Leuchten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Was passiert mit bestehenden Verträgen?
Das bisherige Sonderabkommen zur Straßenbeleuchtung aus dem Jahr 1986 muss angepasst werden, da sich der Leistungsumfang ändert.
Kaufvertrag und neue Leistungsvereinbarungen sollen erst nach einer politischen Beschlussfassung ausgearbeitet und erneut vorgelegt werden.
Wann wird entschieden?
Beratung: Haupt- und Finanzausschuss am 19. Januar 2026
Beschluss: Stadtrat am 26. Januar 2026
Bis dahin handelt es sich um eine offene politische Beratung.
Was könnte gegen einen Verkauf sprechen?
1. Weniger Einfluss für die Stadt
Wenn die Straßenbeleuchtung verkauft wird, hat die Stadt kaum noch Mitspracherecht. Entscheidungen über Wartung, Reparaturen oder neue Technik trifft dann ein privates Unternehmen – nicht mehr die Kommune im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
2. Abhängigkeit von einem privaten Betreiber
Die Stadt wäre langfristig auf einen Anbieter angewiesen, der Gewinne erzielen muss. Das kann zu höheren Kosten führen, etwa durch steigende Gebühren oder teurere Verträge, ohne dass die Stadt ausreichend gegensteuern kann.
3. Einmal Geld – aber dauerhaft Kosten
Der Verkauf bringt zwar einmalig Geld in die Stadtkasse, dafür gehen aber regelmäßige Einnahmen verloren. Gleichzeitig muss die Stadt über viele Jahre für Betrieb und Nutzung bezahlen – oft teurer als im Eigenbetrieb.
4. Straßenbeleuchtung ist Teil der Daseinsvorsorge
Gut beleuchtete Straßen sorgen für Sicherheit, Orientierung und Lebensqualität. Diese Aufgabe gehört zur öffentlichen Verantwortung. Ein Verkauf schwächt die Möglichkeit der Stadt, diese wichtige Leistung selbst zu steuern.
5. Gewinninteresse statt Bürgerinteresse
Ein privater Betreiber muss wirtschaftlich arbeiten. Bürgerfreundlichkeit, Umwelt- und Klimaschutz oder gute Lichtqualität stehen dabei nicht immer an erster Stelle. Das kann zu schlechterem Service oder weniger nachhaltigen Lösungen führen.
6. Langfristige Kosten bleiben im Verborgenen
Der Verkaufspreis wirkt auf den ersten Blick attraktiv, verdeckt aber oft die langfristigen Kosten. Was heute als Entlastung erscheint, kann morgen teurer werden.
Titelbild: Straßenbeleuchtung in Neuenheerse