Ein “kleiner” geschichtlicher Rückblick
“Denkt man an Ungleichheit, Rückschritt und Frauenfeindlichkeit, wird oft das Mittelalter zu Rate gezogen. Tatsächlich hatten die Frauen im Mittelalter allerdings mehr Möglichkeiten sich zu entwickeln als im 18. oder 19. Jahrhundert. Erst im 16. Jahrhundert wurde die Frau aus dem gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Umfeld heraus gedrängt und auf die Rolle als Ehefrau und Mutter reduziert. Dies alles auszuführen, würde allerdings den Rahmen sprengen. Daher beschränke ich mich als Startpunkt auf das Ende des 19. Jahrhunderts.”
- 1891: das Arbeiterinnenschutzgesetz tritt in Kraft. Mit diesem wird die Arbeit unter Tage für Frauen verboten. Neben dem 11 Stunden Tag wird auch eine vierwöchige bezahlte Ruhepause nach einer Entbindung eingeführt.
- 1900: in Baden erhalten Frauen den vollständigen Zugang zu Universitäten. Vorher war das Studieren für Frauen nur mit Sondergenehmigung möglich oder sie wichen in die Schweiz aus. Ander Länder folgten in den nächsten Jahren.
- 1908: Frauen ist es erlaubt, Parteien und Vereinen beizutreten und das Abitur abzulegen. (Geburtsjahr Simone de Beauvoir)
- 1918: am 12. November wird der Rat der Volksbeauftragten durch den “Aufruf an das Deutsche Volk” gesetzgeberisch tätig und verkündet ein neues Wahlrecht. Das Reichswahlgesetz tritt am 30. November 1918 in Kraft und ermöglicht Frauen, passiv und aktiv an Wahlen teilzunehmen.
- 1919: am 19. Januar werden von 300 Kandidatinnen 37 in die deutsche Nationalversammlung gewählt.
- Das Lehrerinnenzölibat, wonach Lehrerinnen ledig bleiben mussten, wurde abgeschafft, allerdings 1923 wieder eingesetzt.
- 1928: das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Ehefrau wird offiziell abgeschafft.
- 1933 – 1945: Frauen wird das passive Wahlrecht entzogen.
- 1934/35: Erwerbseinschränkungen treten für verheiratete Frauen in Kraft. Zudem wird für Studentinnen ein Numerus Clausus eingeführt.
- 1937: bedingt durch die Aufrüstung wird die Beschränkung der Frauenarbeit gelockert, da Frauen fortan in Munitionsfabriken arbeiten sollen.
- 1949: gegen die Widerstände des Parlamentarischen Rats sorgten die Mütter des Grundgesetzes (Elisabeth Selbert, Frida Nadig, Helene Weber und Helene Wessel) für die Verankerung der (formalen) Gleichstellung im Grundgesetz. Erst nachdem Elisabeth Selbert Frauen in ganz Deutschland dazu brachte Protestbriefe zu schreiben wurde in der dritten Abstimmung dem Satz “Männer und Frauen sind gleichberechtigt” zugestimmt.
- 1952: die Einführung des Mutterschutzgesetzes
- 1957: die Zölibatsklausel für Lehrerinnen wird vom Bundesarbeitsgericht endgültig aufgehoben.
- 1958: das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft. Mit diesem dürfen Frauen zwar arbeiten, aber nur “soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist”. Zuvor durften Männer das Arbeitsverhältnis der Ehefrau fristlos kündigen, wenn er vom Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt wurde. Außerdem durften Frauen dank des Gesetzes auch ohne Erlaubnis des Ehemanns einen Führerschein machen.
- Durch das Gesetz wird auch die Nutzverwaltung durch die Zugewinngemeinschaft als Güterstand in der Ehe abgelöst. Seitdem durften Frauen ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Davor konnte der Ehemann über das Vermögen verfügen.
- Frauen dürfen bei der Heirat ihren Mädchennamen als Zusatz behalten.
- 1961: kommt es zum Familienrechtsänderungsgesetz. Dieses führt zu einer besseren Rechtsstellung der Frau, wenn der Mann die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt
- 1962: Frauen dürfen ein eigenes Konto ohne die Erlaubnis des Mannes eröffnen
- 1977: Frauen dürfen nun endlich auch ohne die Erlaubnis des Ehemannes arbeiten.
- In Westdeutschland wird das Schuldprinzip bei Scheidungen durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. In der DDR wurde dies bereits 1955 vollzogen. Das heißt ein Ehepaar muss nicht mehr nachweisen, dass einer der Partner schuldig ist, um geschieden zu werden.
- Das Schuldprinzip hatte insbesondere für Frauen schwerwiegende Folgen. Sie wurden finanziell schlecht gestellt, da sie im Falle der Schuld keine Unterhaltsansprüche hatten. Außerdem konnten sie so das Sorgerecht für Kinder verlieren.
- Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe wird abgeschafft. Des Weiteren kann bei Heirat auch der Nachname der Frau als Familienname gewählt werden.
- 1980: das Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen tritt in Kraft in diesem ist verankert dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit das gleiche Geld erhalten müssen.
- 1992: das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen wird vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
- 1994: Frauen müssen im Falle der Uneinigkeit nicht mehr den Namen des Ehemannes annehmen. Beide Eheleute können ihren Geburtsnamen beibehalten.
- 1995: Abtreibungen bleiben zwar weiterhin verboten, aber in bestimmten Fällen straffrei.
- 1997: Nach 25 Jahren der Debatte wird die Vergewaltigung in der Ehe endlich zu einem Straftatbestand.
- 2015: für die Aufsichtsräte der 30 börsennotierten Unternehmen in Deutschland wird eine Frauenquote von 30% eingeführt.
- 2016: Nein heißt Nein! Mit der Reform des Sexualstrafrechts reicht es aus, wenn sich Opfer verbal gegen einen Übergriff wehren. Zuvor musste den Angriff physisch abwehren.
Beate Beck, Studentin und Redakteurin bei BDiB zeigte einmal auf, wie sich der Umgang mit Frauen innerhalb der Gesellschaft in den letzten Jahrhunderten entwickelte.