Grundsteuer B – Abgaben-Bescheid für Immobilien-Besitzer

Elisabeth Affani

Bad Driburg. In früheren Zeiten gab es Frondienste oder Früchte, Fleisch oder Getreide, Naturalien also, die als Pflichtleistungen der Bürgerinnen und Bürger an den Staat „abgeführt“ werden mussten. Damit finanzierten die Regierenden bisweilen ihren ausschweifenden Lebenswandel. Die Französische Revolution etwa entstand auch aus Protesten gegen ungerecht erhobene Steuern.

Gabenbringerrelief vom Palast des Dareios Fotograf: Peter Gaul

Heute haben wir natürlich ein modernes Steuersystem. Ob es immer gerecht ist? „Heute werden Steuern fair und einheitlich erhoben“, heißt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist verpflichtet, Steuern zu zahlen. Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Damit finanziert er Aufgaben, die im Interesse der Gemeinschaft sind, also im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Schulen, Krankenhäuser, Straßen und Schienen gehören dazu, innere und äußere Sicherheit, Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld.
Welche Steuern von wem eingezogen werden, bestimmen Steuergesetze. Die Grundsteuer gehört zu den Gemeindesteuern, ebenso die Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer. Damit baut die Stadt Schulen, Kitas, Schwimmbäder, Büchereien, Straßen, Radwege und Spielplätze oder finanziert örtliche Kultur- und Sportangebote.

Wer Grundsteuer bezahlt, darf sich also als Mitfinanzier von städtischen Einrichtungen stolz auf die Schulter klopfen. Jede und jeder, die und der Eigentümer einer im Grundbuch eingetragenen Immobilie ist, muss Grundsteuer zahlen.

Die Finanzverwaltung ermittelt die sogenannten Hebesätze für jede Kommune. Diese setzt dann die Höhe der Abgaben fest. Unter die Grundsteuer A fallen alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Grundsteuer B wird fällig für alle anderen Grundstücke mit oder ohne Gebäude.

Die meisten Grundbesitzenden werden schauen, ob unter dem Strich weniger oder mehr als im Vorjahr zu zahlen ist. Denn die Hebesätze sind neu berechnet worden.

Die Stadt Bad Driburg, also der Bürgermeister, Abt. Finanzen und Beteiligungen, hat die Abgabenbescheide für die Steuerpflichtigen verschickt.
Bad Driburg im Blick liegen zunächst Bescheide über die Grundsteuer B für ein Einfamilienhaus vor. Daneben wird auch jeweils die Straßenreinigung in Rechnung gestellt. Im Jahr 2023 betrug sie 15,60 €, im Jahr 2024 waren es 12,74 €, und im Jahr 2025 bleibt dieser Betrag. Das klingt gut.
Die Grundsteuer B stieg in den drei Jahren von rund 540 € auf 548 € und nach der Neuberechnung auf rund 608 €. Das klingt weniger gut.
Aber es ist doch ein gutes Gefühl, dass Immobilienbesitzende die Stadt in die Lage versetzen, bürgerfreundliche Projekte zu finanzieren.

Die Erhöhung in Bad Driburg: 2023 betrug der Hebesatz 493 %, 2024 waren es 501 %, und für das Jahr 2025 gelten 755 %.


Infobox

Büren im Kreis Paderborn war die einzige Gemeinde, in welcher der Hebesatz der Grundsteuer B geringfügig (−1 Prozentpunkt) niedriger war als Ende Juni 2023.

NRW-weit die höchste Steigerung des Hebesatzes der Grundsteuer B gegenüber dem Vorjahr wurde zum Stichtag 30. Juni 2024 in der Gemeinde Niederkassel im Rhein-Sieg-Kreis verzeichnet. Hier stieg der Hebesatz der Grundsteuer B von 690 auf 1.100 Prozent!

1 Gedanke zu „Grundsteuer B – Abgaben-Bescheid für Immobilien-Besitzer“

  1. Einfach mal den neuen Messbetrag (80,60 €) mal den Hebesatz aus 2024 (501%) rechnen und das Ergebnis mit dem aktuellen Bescheid aus 2025 vergleichen (80,60 € x 5,01 = 403,80€).
    608,53 € bei 755% – 403,80€ bei 501% macht eine Erhöhung von 204,73 € (mehr als 50 % !!!!) nur aufgrund des Hebesatzes!
    Die Stadt wusste dass nach dem neuen System bei gleichbleibendem Hebesatz die meisten Leute weniger zahlen würden. Da ihnen die Einnahmen fehlen würden haben die ganz dreist den Hebesatz unverhältnismäßig erhöht, so einfach ist das.

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