Das steht auf der Tagesordnung der Bad Driburger Politik
Alexander Bieseke
Bad Driburg. Am Dienstag, den 10. November 2026, kommt der Ausschuss für Soziales, Familien, Jugend und Senioren der Stadt Bad Driburg um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der umfangreichen Tagesordnung stehen wichtige Weichenstellungen für die kommunale Bürgerbeteiligung, soziale Angebote sowie Anträge der Fraktionen.
Neuausrichtung der Bürgerbeteiligung: Drei Beiräte für Bad Driburg
Ein zentraler Schwerpunktthema der Sitzung ist die Umstrukturierung und der Erlass von Satzungen für kommunale Beiräte, die in den vergangenen Monaten im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe und eines Bürger-Informationsabends erarbeitet wurden.
- Kinder- und Jugendbeirat: Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis einschließlich 20 Jahren zu stärken, soll erstmals ein eigenständiger Kinder- und Jugendbeirat mit 13 gewählten Mitgliedern eingerichtet werden. Das Gremium soll parteipolitisch neutral beraten, eigene Projekte umsetzen und ein Sprachrohr gegenüber Rat und Verwaltung sein. Vorab hatte die ÖDP-Fraktion am 15. Oktober in einer Anfrage unter anderem die Einbindung von Schülervertretungen, die Altersgrenzen sowie die finanzielle Handlungsfreiheit hinterfragt.
- Eigenständiger Seniorenbeirat: Nach einer Unterschriftenaktion mit 293 Unterzeichnern sowie Ergebnissen aus Bürgerforen trennt die Stadt die Vertretung von Senioren und Menschen mit Behinderungen. Ein neuer, eigenständiger Seniorenbeirat (mindestens 5, maximal 9 Mitglieder ab 60 Jahren) soll künftig die spezifischen Belange der älteren Generation wahrnehmen.
- Neufassung für den Inklusionsbeirat: Durch die Abkopplung der Seniorenarbeit wird zeitgleich die Satzung des Inklusionsbeirats neu gefasst. Um unbesetzte Plätze aus der Vergangenheit zu vermeiden, wurden die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht. Künftig richtet sich das Gremium (5 bis 11 Mitglieder) an Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie fachkundige Bürger im Bereich Barrierefreiheit.
Vorstellung von Hilfs- und Betreuungs-angeboten
Neben den Satzungsbeschlüssen präsentieren sich zwei soziale Initiativen im Ausschuss:
- Projekt „Notinseln“: Ein Vertreter des Kreises Höxter stellt das Notinsel-Projekt vor, das Kindern bei Gefahr oder Unsicherheit im öffentlichen Raum geschützte Anlaufstellen in teilnehmenden Geschäften und Einrichtungen bietet.
- Bad Driburger Betreuungsdienst: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und steigender Pflegebedarfe stellt sich der lokal neu entstandene Betreuungsdienst der Politik vor.
Absage an Sozialpass – Antrag zu Asylbewerberleistungen vor Ablehnung
- Kein Sozial- und Familienpass: Die Stadtverwaltung spricht sich gegen die Einführung eines Sozial- und Familienpasses aus. Zur Begründung verweist die Verwaltung darauf, dass bereits bei städtischen Angeboten (z. B. Bädereintritt) Ermäßigungen gewährt werden und Kosten für Sportvereine über das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt sind. Die Einführung würde zudem personelle Kapazitäten binden, die aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit nicht vorhanden sind.
- Antrag der AfD-Fraktion: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, einen Antrag der AfD-Fraktion vom 29. Mai 2026 zur verstärkten Heranziehung von Asylbewerbern zu Arbeitsgelegenheiten am städtischen Bauhof abzulehnen. Dies wird damit begründet, dass die entsprechende Regelung¹ (§ 5 Abs. 4 AsylbLG) bei geeigneten Leistungsberechtigten ohnehin schon durchgängige Praxis der Stadtverwaltung ist.
Hinweis für Bürgerinnen und Bürger: Einwohneranfragen zur Sitzung müssen gemäß Geschäftsordnung spätestens fünf Werktage vor dem Sitzungstag schriftlich beim Bürgermeister eingereicht werden.
📌 Hintergrund: Die Rechtsgrundlage nach § 5 Abs. 4 AsylbLG
Nach § 5 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sollen Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die Arbeit suchenden, nicht erwerbstätigen Leistungsberechtigten nicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis vermittelt werden können.
Praxis in Bad Driburg: Die Verwaltung betont in ihrer Sitzungsvorlage, dass der Einsatz von Arbeitsfähigen am städtischen Bauhof bereits seit Einführung des Gesetzes durchgängig geprüft und als gängige Praxis angewendet wird. Ein zusätzlicher Beschluss zur „verstärkten Anwendung“ sei daher nicht erforderlich.