Staatsschutz stuft Einrichtung als „unauffällig“ ein
Alexander Bieseke
BAD DRIBURG. Wie ist die aktuelle Lage in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen in Bad Driburg? Wie hoch ist die Belegung, wie viele Abschiebungen gab es – und welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse liegen vor?
Zuvor haben wir die ZUE besucht und kamen mit Serina Jahnke-Lencar als
Betreuungsdienstleisterin des Kolping Hilfswerk und Ford David als Einrichtungsleiter durch die Bezirksregierung ins Gespräch. Auch ein Blick hinter den Kulissen durfte dabei nicht fehlen. Die Betreuung der jüngsten Bewohnerinnen und Bewohner ist sichergestellt, soviel können wir sagen. Ein ausgeklügeltes Alltagsprogramm sorgt für Kurzweil und Bildung schon bei den jüngsten.

Betreuungsdienstleisterin (Kolping) und
Ford David von der Bezirksregierung als
Einrichtungsleiter

Eine umfassende Presseanfrage bei der Bezirksregierung Detmold, der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld sowie dem Staatsschutz bringt nun konkrete Zahlen und Einordnungen.
Aktuelle Belegung und Kapazität
In der ZUE Bad Driburg sind aktuell 326 Personen untergebracht (Stand: 05.02.2026). Die maximale Kapazität der Einrichtung beträgt 500 Plätze.
Im Jahr 2025 lag die Belegung von Januar bis August durchgehend bei über 400 Personen, von September bis Dezember durchschnittlich bei rund 350 Personen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner stammen überwiegend aus Syrien, Afghanistan, Angola und Guinea.
Betreuungsschlüssel und Personal
Für die Einrichtung sind tagsüber bei einer Kapazität von 500 Plätzen vorgesehen:
■ 7 Sozialbetreuer
■ 3 Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendbetreuung
■ 1 Umfeldmanager
Nach Angaben der Bezirksregierung ist diese Personalstärke aktuell auch bei der gegenwärtigen Belegung von 326 Personen im Einsatz. Die Belegung sei „weitgehend konstant“, weshalb die Personalstärke beständig bleibe, so Peter Westphal, Pressesprecher der Bezirksregierung in seinem Statement unserer Redaktion gegenüber.
Zusätzlich stünden Mitarbeitende der Bezirksregierung sowie des beauftragten Betreuungsverbandes als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Land NRW fördert darüber hinaus eine unabhängige, nicht-staatliche Asylverfahrensberatung.
Leistungen und Bezahlkarte

Die Bewohner erhalten Verpflegung und Sachleistungen. Für persönliche Bedarfe wird ein Taschengeld über die sogenannte Bezahlkarte ausgezahlt.
Die monatlichen Regelsätze betragen aktuell:
■ 202 Euro für alleinstehende Erwachsene
■ 138 Euro für Jugendliche (14–17 Jahre)
■ 135 Euro für Kinder (6–13 Jahre)
■ 130 Euro für Kinder bis 5 Jahre
Ein alleinstehender Erwachsener erhält somit 50,50 Euro pro Woche.
Abschiebungen und Ausreisepflichtige
Nach Angaben der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld wurden:
34 Personen im Jahr 2025
6 Personen bislang im Jahr 2026
aus der ZUE Bad Driburg abgeschoben beziehungsweise im Rahmen von Dublin-Verfahren überstellt.
Am 10.02.2026 befanden sich 66 ausreisepflichtige Personen in der Einrichtung.
Abschiebungen erfolgen sowohl als Sammelmaßnahmen als auch einzelfallbezogen.
Bei besonders schutzbedürftigen Personen – etwa Familien mit Kindern oder kranken Menschen – werde Rücksicht genommen. Abschiebungen würden vielfach ärztlich begleitet. Zudem fand 2024 ein Frontex-Workshop zum Thema „Kommunikation mit Kindern im Rückführungsprozess“ statt.
Abwesenheiten und Dokumentation
Die Bewohner können das Gelände jederzeit verlassen und betreten. Beim Betreten und Verlassen müssen sie sich in einem digitalen Buchungssystem an- und abmelden.
Bei einer Abwesenheit von mehr als einer Woche (bei ausreisepflichtigen Personen mehr als drei Tagen) werden Leistungen eingestellt.p
Eine öffentlich zugängliche Statistik zu Abgängen oder Abwesenheiten existiert nicht. Die Bezirksregierung führt eine tagesaktuelle Belegungsliste, die jedoch nicht öffentlich ist. Eine stichtagsbezogene anonymisierte Auswertung sei nur mit erheblichem manuellem Aufwand möglich und unter Umständen datenschutzrechtlich problematisch.
Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden
Die Bezirksregierung arbeitet eng mit Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr und der Zentralen Ausländerbehörde zusammen.
Straftaten innerhalb der Einrichtung würden konsequent zur Anzeige gebracht.
Zur polizeilichen Kriminalstatistik könnten derzeit noch keine Zahlen veröffentlicht werden, da diese noch nicht freigegeben ist. Eine gesonderte Auswertung ausschließlich bezogen auf Bewohner der ZUE liegt laut Polizei nicht vor.
Einschätzung des Staatsschutzes
Besonders aufschlussreich ist die Einordnung des polizeilichen Staatsschutzes:
In den vergangenen drei Jahren gab es 17 durch den Staatsschutz veranlasste polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der ZUE Bad Driburg.
Dabei handelte es sich überwiegend um präventiv-polizeiliche Maßnahmen, nur in wenigen Fällen bestand der Anfangsverdacht einer Straftat mit politischem Hintergrund.
Die klare Einschätzung der Behörde lautet:
Die ZUE Bad Driburg gilt aus Sicht des Staatsschutzes als unauffällig.
Transparenzfrage bleibt offen
Aggregierte, regelmäßig veröffentlichte Berichte zu Abwesenheiten oder sicherheitsrelevanten Vorfällen sind nicht vorgesehen.
Die Bezirksregierung verweist bei strafrechtlich relevanten Zahlen an die Polizei, bei Asylverfahren an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie bei Abschiebungen an die Zentrale Ausländerbehörde.
Einordnung
Die vorliegenden Zahlen zeichnen das Bild einer Einrichtung mit aktuell deutlich unter der Maximalbelegung liegender Auslastung, stabiler Betreuungspersonalstruktur und einer im Verhältnis zur Gesamtbelegung überschaubaren Zahl an Abschiebungen.
Sicherheitsbehörden stufen die Lage als unauffällig ein. Eine gesonderte statistische Erfassung möglicher Straftaten ausschließlich bezogen auf Bewohner der Einrichtung erfolgt nicht.
Die Frage nach weitergehender Transparenz – insbesondere bei Abwesenheiten oder sicherheitsrelevanten Kennzahlen – bleibt damit weiterhin ein politisches Thema.
Infobox
Finanzierung und Auswirkungen für die Kommune Bad Driburg
Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) ist eine Landeseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet: Die Kosten für Betrieb, Personal, Unterbringung und Versorgung werden vollständig vom Land getragen.
Für die Stadt Bad Driburg entstehen durch den Betrieb der ZUE keine direkten Unterbringungskosten.
Zudem gilt: Solange eine ZUE im Stadtgebiet betrieben wird, muss die Kommune in der Regel keine zusätzlichen Geflüchteten nach dem kommunalen Verteilungsschlüssel aufnehmen. Die Unterbringung in der Landeseinrichtung wird entsprechend auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet.
Damit übernimmt das Land nicht nur die organisatorische Verantwortung, sondern auch die finanzielle.
Warum wir über die ZUE berichten
Die Zentrale Unterbringungseinrichtung ist Teil unserer Stadtgesellschaft. Deshalb berichten wir darüber – nüchtern, faktenbasiert und transparent.
Unser Anliegen ist weder Zuspitzung noch Skandalisierung. Ebenso wenig haben Hetze, Pauschalurteile oder Verschwörungserzählungen in unserer Berichterstattung Platz.
Wir stellen Fragen, holen Stellungnahmen bei zuständigen Behörden ein und veröffentlichen belastbare Zahlen. Wo Zuständigkeiten liegen, benennen wir sie klar. Wo Informationen nicht vorliegen, machen wir das ebenso deutlich.
Unser Ziel ist eine sachliche Einordnung – damit sich jede und jeder auf Grundlage nachvollziehbarer Fakten eine eigene Meinung bilden kann.